Aktuelle Zeit: Fr Okt 03, 2025 19:40
countryman hat geschrieben:der angemeldete Wagen hat -anders als oben dargestellt- sehr wohl eine Betriebserlaubnis. Dies wird durch die Zulassung dokumentiert.
Bei den erwähnten alten LKW Anhängern hat man sich oft auf den Standpunkt gestellt, dass diese Betriebserlaubnis durch die Abmeldung nicht erlischt. Schließlich kann das Fahrzeug ja immer noch den technischen Anforderungen genügen.
Und in der Tat ist es so, dass für zulassungsfreie Fahrzeuge verschiedene Formen von Betriebserlaubnissen existieren, die Form also nicht klar definiert ist.
Am einfachsten wäre eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Die hat der Hersteller für eine Serie beantragt und kann das Dokument mit ausliefern, ggf. auch Zweitschriften fertigen. Mein Mähdrescher hat sowas. Damit darf man sofort losfahren. Bei lof Anhängern ist es aber durch die Vielzahl individueller Varianten kaum mehr möglich auf ABE zurückzugreifen. Der eine Kunde will verstärkte oder erhöhte Bordwände ---> Maße und Gewicht. Der nächste besteht auf Achsen eines anderen Herstellers, usw.
Also lassen die Hersteller meist Einzelabnahmen machen. Die mitgelieferten Gutachten ermöglichen dann die örtliche Zulassung zB für40 km. Für zulassungsfreie Anhänger müssen solche Gutachten "eigentlich" bei der örtlichen Stelle abgestempelt werden, um als Betriebserlaubnis gültig zu sein. Das ist wenig bekannt und bisher hat da selten jemand drauf geachtet. Daher die landläufige Meinung, ein alter Fahrzeugbrief stelle eine gültige BE oder gar ABE dar.
Der langen Rede kurzer Sinn: Um rechtssicher zu sein, müsste der vorhandene Brief in eine Betriebserlaubnis umgeschrieben werden. Dazu müsstest du zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Der TÜV schreibt die Daten in ein Gutachten, die Zulassung stempelt es ab. Eventuell kann der Hersteller mit einem Datenblatt deines Wagens aushelfen, und das Vorhaben erleichtern.
Nachteil: Eine spätere erneute 40 km Zulassung erfordert die Rückabwicklung des Ganzen, dazu muss aber dargelegt werden, dass der Wagen auch komplett für 40 km ausgelegt ist. Da wird es dann spannend!
Mein Rat: Wagen zulassen, alle 2 Jahre zum TÜV damit, und die 40 km Eignung genießen.
jetztaberschlau hat geschrieben:Nee wir haben keinen an der Waffel wir nehmen es nur genau .
Und auf den Straßen sollten nur verkehrssichere Fahrzeuge unterwegs sein .
Ist für alle beteiligten auch besser s
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