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LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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34 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon jetztaberschlau » So Feb 11, 2018 16:23

Hallo
Wir wollen ein gebrauchten großen Ladewagen kaufen .
Die Maschine lief beim Lohnunternehmer mit 40 km/h ,angemeldet mit grüner Nummer .
Der Lohnunternehmer kauf nach 4 Jahren die Wägen wieder neu und verkauft die Alten .
So einen Gebrauchten wollen wir kaufen aber nur im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb einsetzen ,ohne Zulassung mit 25 km/h
Schild .
Was müßen wir tun um STVZO rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ?
Das Fahrzeug muß verkehrsicher sein ,Bremsen und Beleuchtung in Ordnung ,das ist klar .
Natürlich fahren wir nie schneller wie 25 km /h ,ganz sicher nicht .
Reicht es den Fahrzeugbrief mitzuführen und einfach ein 25 km /h Schild aufzukleben über das alte 40 km/h Schild ?
Oder müssen wir beim Hersteller (in dem Fall Strautmann) eine AB beantragen für den 25 km /h Einsatz ?
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon Barbicane » So Feb 11, 2018 16:38

Brief wird nicht reichen, da steht heute ja fast nix mehr drin.
Der alte Schein wird ungültig beim Abmelden, zählt also auch nicht.
Betriebserlaubnis gibt's beim TÜV und die Zulassungsstelle genehmigt sie danach.
Außer dem 25km/h Schild gibt's keine Änderung.

Ich würd mit der Geschwindigkeit aber aufpassen. Das 25km/h Sparmodel mit 50km/h gefahren kommt hier zu recht nichtmehr gut an und wird angezeigt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon jetztaberschlau » So Feb 11, 2018 16:53

O.K also immer zu TÜV und Zulassungstelle ?
Was kostet die Ausstellung einer ABE ?
Hersteller hilft da nicht mehr weiter ?

Bis jetzt sieht man noch oft das ehemalige Speditionsanhänger einfach mit 25 km/h Schild versehen werden und dann in der Landwirtschaft laufen .
Heißes Eisen sowas .
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon sexzylinder » So Feb 11, 2018 18:09

kleb dem die 25 drauf und mach ein Wiederholungskennzeichen dran.
Damit wär ich fertig! Aber dann auch nicht 40 oder 50 fahren...

Wenn keine Betriebserlaubnis des Herstellers dabei ist, dann kann man die evtl. noch beim Hersteller bekommen wenn der noch relativ neu ist. Ich bekomme leider keine für meinen 45 Jahre alten Bruns Kipper, aber ein 5 Jahre alter Ladewagen...sollte klappen.
Ich wurde noch nie nach der Betriebserlaubnis gefragt...und wozu auch, die hats garantiert gegeben.

Bei einem Eigenbau könnt ich mir schon eher vorstellen, dass man mal nach einer Betriebserlaubnis gefragt wird.
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon Barbicane » So Feb 11, 2018 18:21

Wenn der Hänger zugelassen war wurde ein Brief erstellt, dann gibt es keine BE.
Zum TÜV damit und gut is.
Fahrzeuge ohne BE im Straßenverkehr zu betreiben ist nicht ohne.
Grad bei großen Serien Herstellern hat der TÜV oft die Daten sogar im System.
Nach einer Stunde ist man wieder vom Hof.

Ich versteh ehrlich gesagt nicht warum sich viele davor so zieren...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon Barbicane » So Feb 11, 2018 18:28

Der Hersteller darf streng gesehen keine neue BE für ein gebrauchtes Fahrzeug herausgeben.
Dadurch bestätigt er ja auch die technische Vorschriftsmäßigkeit.
Wie soll er das machen?
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon jetztaberschlau » So Feb 11, 2018 19:33

Danke für die Infos .

Ich werd wohl das alte Glump (Gummiewägen ,geschlachtete uralt Ladewägen ect)was in der Scheune sonst so rumsteht mal verticken .
Von mir aus auch nach Rumänien .

Wenn ich jetzt für ein alten Lof Kipper z.B ein Mengele von 1973 ,eine Be beantrage ,kommt der Prüfer auch auf den Hof oder muß das Fahrzeug auf den Bremsenprüfstand ?
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon countryman » So Feb 11, 2018 20:08

der angemeldete Wagen hat -anders als oben dargestellt- sehr wohl eine Betriebserlaubnis. Dies wird durch die Zulassung dokumentiert.
Bei den erwähnten alten LKW Anhängern hat man sich oft auf den Standpunkt gestellt, dass diese Betriebserlaubnis durch die Abmeldung nicht erlischt. Schließlich kann das Fahrzeug ja immer noch den technischen Anforderungen genügen.
Und in der Tat ist es so, dass für zulassungsfreie Fahrzeuge verschiedene Formen von Betriebserlaubnissen existieren, die Form also nicht klar definiert ist.
Am einfachsten wäre eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Die hat der Hersteller für eine Serie beantragt und kann das Dokument mit ausliefern, ggf. auch Zweitschriften fertigen. Mein Mähdrescher hat sowas. Damit darf man sofort losfahren. Bei lof Anhängern ist es aber durch die Vielzahl individueller Varianten kaum mehr möglich auf ABE zurückzugreifen. Der eine Kunde will verstärkte oder erhöhte Bordwände ---> Maße und Gewicht. Der nächste besteht auf Achsen eines anderen Herstellers, usw.
Also lassen die Hersteller meist Einzelabnahmen machen. Die mitgelieferten Gutachten ermöglichen dann die örtliche Zulassung zB für40 km. Für zulassungsfreie Anhänger müssen solche Gutachten "eigentlich" bei der örtlichen Stelle abgestempelt werden, um als Betriebserlaubnis gültig zu sein. Das ist wenig bekannt und bisher hat da selten jemand drauf geachtet. Daher die landläufige Meinung, ein alter Fahrzeugbrief stelle eine gültige BE oder gar ABE dar.
Der langen Rede kurzer Sinn: Um rechtssicher zu sein, müsste der vorhandene Brief in eine Betriebserlaubnis umgeschrieben werden. Dazu müsstest du zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Der TÜV schreibt die Daten in ein Gutachten, die Zulassung stempelt es ab. Eventuell kann der Hersteller mit einem Datenblatt deines Wagens aushelfen, und das Vorhaben erleichtern.
Nachteil: Eine spätere erneute 40 km Zulassung erfordert die Rückabwicklung des Ganzen, dazu muss aber dargelegt werden, dass der Wagen auch komplett für 40 km ausgelegt ist. Da wird es dann spannend!
Mein Rat: Wagen zulassen, alle 2 Jahre zum TÜV damit, und die 40 km Eignung genießen.
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon Barbicane » So Feb 11, 2018 22:19

Fahrzeuge über 6km/h die nicht zugelassen werden brauchen das Dokument "Betriebserlaubnis". Alter Brief oder Schein sind keine Betriebserlaubnis.

Selbst wenn es eine ABE (also Serie) gibt muss da die richtige Fahrgestellnummer drinstehen und die Zulassungsstelle den Stempel draufhauen.
Das gilt immer.
Außer wenn zugelassen wird. Da gibt's ja dann Brief und Schein.
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon jetztaberschlau » Mo Feb 12, 2018 15:27

Diese Woche fahr ich mal beim Tüv vorbei ,das will ich jetzt genau wissen .
Und schreiben das ich gehe tu ich es hier so wird es nicht aufgeschoben sondern tatsächlich auch angegangen .
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon sexzylinder » Mo Feb 12, 2018 18:28

countryman hat geschrieben:der angemeldete Wagen hat -anders als oben dargestellt- sehr wohl eine Betriebserlaubnis. Dies wird durch die Zulassung dokumentiert.
Bei den erwähnten alten LKW Anhängern hat man sich oft auf den Standpunkt gestellt, dass diese Betriebserlaubnis durch die Abmeldung nicht erlischt. Schließlich kann das Fahrzeug ja immer noch den technischen Anforderungen genügen.
Und in der Tat ist es so, dass für zulassungsfreie Fahrzeuge verschiedene Formen von Betriebserlaubnissen existieren, die Form also nicht klar definiert ist.
Am einfachsten wäre eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Die hat der Hersteller für eine Serie beantragt und kann das Dokument mit ausliefern, ggf. auch Zweitschriften fertigen. Mein Mähdrescher hat sowas. Damit darf man sofort losfahren. Bei lof Anhängern ist es aber durch die Vielzahl individueller Varianten kaum mehr möglich auf ABE zurückzugreifen. Der eine Kunde will verstärkte oder erhöhte Bordwände ---> Maße und Gewicht. Der nächste besteht auf Achsen eines anderen Herstellers, usw.
Also lassen die Hersteller meist Einzelabnahmen machen. Die mitgelieferten Gutachten ermöglichen dann die örtliche Zulassung zB für40 km. Für zulassungsfreie Anhänger müssen solche Gutachten "eigentlich" bei der örtlichen Stelle abgestempelt werden, um als Betriebserlaubnis gültig zu sein. Das ist wenig bekannt und bisher hat da selten jemand drauf geachtet. Daher die landläufige Meinung, ein alter Fahrzeugbrief stelle eine gültige BE oder gar ABE dar.
Der langen Rede kurzer Sinn: Um rechtssicher zu sein, müsste der vorhandene Brief in eine Betriebserlaubnis umgeschrieben werden. Dazu müsstest du zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Der TÜV schreibt die Daten in ein Gutachten, die Zulassung stempelt es ab. Eventuell kann der Hersteller mit einem Datenblatt deines Wagens aushelfen, und das Vorhaben erleichtern.
Nachteil: Eine spätere erneute 40 km Zulassung erfordert die Rückabwicklung des Ganzen, dazu muss aber dargelegt werden, dass der Wagen auch komplett für 40 km ausgelegt ist. Da wird es dann spannend!
Mein Rat: Wagen zulassen, alle 2 Jahre zum TÜV damit, und die 40 km Eignung genießen.



Jetzt hab ich mal geschaut...dachte ich hätte eine BA für den nagelneu gekauften Wagen. NEIN, es ist nur eine Datenbestätigung und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief). Da ich den aber nicht angemeldet habe, sondern 25km/h fahren will...müsste ich nun...zum TÜV, der schreibt den Zettel des Herstellers ab und kassiert. Damit müsste ich zur Zulassungsstelle (ein Termin für den Vorgang gibt es nicht weil dieser Vorgang nicht in der Terminliste steht :roll: ) und Stundenlang warten und hoffen dass der SB weiß was ich will, die schreiben dann auch wieder irgendeinen Zettel, kassieren und dann kann ich die BA vom Hersteller bekommen-achja, kassieren nicht vergessen...und zudem muss ich noch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) abgeben und kann den Wagen damit nicht mehr ohne eine Rückabwicklung der Prozedur auf 40km/h zulassen! Sind die alle nicht ganz DICHT??? Der Wagen bleibt dabei wie er ist- technisch nix verändert, nur ich fahre langsamer und bremse besser weil der auch hinten Bremsen hat.
Ich bin mir ziemlich sicher: In Deutschland haben die einen an der Waffel!!! :klug: :klug: :klug:
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon jetztaberschlau » Mo Feb 12, 2018 18:52

Nee wir haben keinen an der Waffel wir nehmen es nur genau .
Und auf den Straßen sollten nur verkehrssichere Fahrzeuge unterwegs sein .
Ist für alle beteiligten auch besser so .
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon Birlbauer » Mo Feb 12, 2018 19:04

jetztaberschlau hat geschrieben:Nee wir haben keinen an der Waffel wir nehmen es nur genau .
Und auf den Straßen sollten nur verkehrssichere Fahrzeuge unterwegs sein .
Ist für alle beteiligten auch besser s


Wir haben einen an der Waffel. Der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 2 zu der BE liegt im wesentlich in der Überschrift und der Formatierung. Von einem anders betitelten Papier geht kein Lamperl mehr und die Karre bremst auch nicht besser.
Und wenn ich einen neuen Anhänger nur mit den Papieren zulassen kann und mit 40 km/h fahren kann, automatisch TÜV bekomme, warum soll ich mit den gleichen Papieren den nicht mit einem 25km/h-Aufkleber zulassungsfrei fahren können?

Grüße,

Manfred
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon jetztaberschlau » Mo Feb 12, 2018 19:19

Es geht doch nicht um neue Karren sondern um welche die zwei ,vier oder sechs Jahre im Lohnbetrieb gelaufen sind .
Solche Fahrzeuge sind dann nicht mehr Tüv frisch und haben einiges hinter sich .
Aber wir werden sehen ,ich fühl dem Thema auf den Zahn und berichte .
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Re: LOF Anhänger von 40 km/h auf 25 km/h

Beitragvon Barbicane » Mo Feb 12, 2018 19:38

Bitte nicht vergessen woher diese Regelung kommt.
Zu seiner Zeit war das eine deutliche Erleichterung für Landwirte. Für Maschinen und Anhänger keine Anmeldung, keine Steuer, kein TÜV, die Anhänger konnten sehr eifach und billig gebaut werden. Zu Urzeiten hat das mit 25km/h ja auch noch Sinn gemacht.
Heute gibt es reine 25km/h Anhänger technisch gesehen nicht mehr.
Eine Änderung in diese Richtung hatte der Gesetzgeber nicht vorhersehen können weil sie ja eigentlich völlig blödsinnig ist.
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