Waldschraat hat geschrieben:Also - man muss nicht immer von einem Gewerbe ausgehen!
Wenn die Dienstleistungen für andere Land- und Forstwirte erfolgen und grundsätzlich landwirtschaftlicher Natur sind, können sie bis zu 1/3 des Gesamtumsatzes und/oder bis 51.500 € noch der Landwirtschaft zugeordnet werden. Insoweit können auch die landwirtschaftlichen Umsatzsteuersätze - also 10,7 % in Rechnung gestellt werden, ohne dass Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Bei nichtlandwirtschaftlichen und Dienstleistungen für Nichtlandwirte kann anderes gelten.
Der Hinweis auf den örtlichen Maschinenring ist gut. Auch die Betriebshaftpflicht sollte, wenn nicht mehr nur landwirtschaftliche Tätigkeiten vorliegen informiert werden.
Viele Grüße
Waldschraat
Hallo Waldschraat,
Du hast mir die Infos gegeben worüber ich nichts im Internet finden konnte daher ein großes Dankeschön vorerst einmal!
Also könnte ich wenn ich das richtig verstehe ein drittel des einkommens und max. 51.500 Euro verdienen?

