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lohnarbeit neben der landwirtschaft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Casefarmall65c » Mo Jul 22, 2013 14:07

So: glaube hier ist es besser aufgehoben;) Hallo erst einmal! Bin neu hier und habe schon die sufu benutzt jedoch leider nicht fündig geworden:(
Zuerst einmal zu meiner Frage. Wir haben Landwirtschaft (3 Rinder übers Jahr die im Herbst geschlachtet werden zur Naturschutz Bewirtschaftung) dazu kommt noch unsere Jagd und der ganze Wald Besitz.
Jetzt würde ich gerne Lohnarbeit als Nebenerwerb betreiben. Am Mittwoch bekomme ich meinen neuen Schlepper Case farmall 65c und habe Maschinen für Transport, mulchen, bodenfräsen, pflügen, eggen. Dazu kommen noch dinge zur Brennholz Gewinnung und Grundstückspflege.
Brennholz verkauf kommt auch dazu. Und der Problem Baum Fäll Schein ist auch in Planung.
Jetzt habe ich gelesen man könnte im landwirtschaftlichen Gewerbe über agrardienstleistungen etwas dazu verdienen.
So meine Frage wie kann ich derartige Arbeiten verrichten ohne dass mich plötzlich jemand in Schwierigkeiten bringt und es möglichst legal ist?
Danke schon mal und hoffe ihr könnt mir helfen da etwas durch zu steigen;)
Casefarmall65c
 
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Ugruza » Mo Jul 22, 2013 14:50

Zuerst einmal wäre es schön zu wissen woher du kommst - deutsches oder österreichisches Recht sind doch verschieden - also musst du mehr Infos geben.

Lg Ugruza
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Casefarmall65c » Mo Jul 22, 2013 15:02

Hallo, Ups sorry:D
Komme aus Deutschland -nordrhein Westfalen .
Um genau zu sein aus dem schönen Siegerland!
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon The Judge » Di Jul 23, 2013 20:45

Also das wichtigste ist immer die Gewerbeanmeldung (aus steuerrechtlichen Gründen) sowie die Berufsgenossenschaft (aus versicherugsrechtlichen Gründen). Danach sollte dir niemand mehr "ans Bein pinkeln können", sofern du alles rechtlich einwandfrei machst. Im Zweifelsfall würde ich ein Existenzgründerseminar besuchen, sowas wird normalerweise von Volkshochschulen angeboten.
Was die Lohnarbeit mit einem Farmall 65c angeht, bist du aber sehr eingeschränkt. Für Bodenbearbeitung und Transporte ist der schlicht zu klein. Landwirte werden dafür Lohnunternehmer mit größerer Schlagkraft beauftragen. Möglich wären das Mähen und Mulchen von Straßenrändern als Subunternehmer der städtischen Bauhöfe sowie im Winter das Schneeschieben auf Nebenstraßen, sofern dein Trakto denn Fronthydraulik hat. Im Forsteinsatz vielleicht noch Rücken bei Erstdurchforstungen oder im Schwachholz, sowie ggf. das Aufarbeiten von Brennholz für Privatpersonen. Für alle weiteren Tätigkeiten gilt auch hier: Schlagkraft ist mit dem Traktor zu gering, die Stückkosten (z.B. pro Fm, pro ha oder pro h) sind zu hoch! :klug:
Für eine Hobby-Landwirtschaft ist das sicherlich aber ein schöner Traktor. Der würde mir als Ersatz für meinen IHC 383 auch gefallen :lol:
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Casefarmall65c » Di Jul 23, 2013 21:03

Hallo The Judge,
Also kann ich das dann nicht über unser landwirtschaftliches Gewerbe laufen lassen?
Das ist schon klar;) vllt hab ich mich falsch ausgedrückt. Gemeint waren solch kleine Aufträge. Und mit Transport waren Holz Lieferungen etc gemeint. Und Bodenbearbeitung , da geht es nur um kleine Acker bzw Wildäcker.
Der Forst teil gehört sowieso dazu:D Da bin ich schon dabei;)
Hauptsächlich ginge es halt darum ich es vllt über das vorhandene Gewerbe machen könnte und möglichst alles an Arbeiten rechtlich im Gewerbe unterzubringen.
Lg!
Casefarmall65c
 
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon MF Atze » Di Jul 23, 2013 21:19

Nicht vergessen, bei Arbeiten für privat entfällt die grüne Nummer. Du musst dann auf schwarz zulassen, ebenso die Anhänger.
Glaube bei Arbeiten für Kommunen entfällt dies. Musst hier mal im Forum suchen, wurde schon öfter diskutiert.

Grüße aus Unterfranken
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon The Judge » Di Jul 23, 2013 21:25

Wenn schon ein bestehendes Gewerbe existiert, kann es darüber abgewickelt werden. Allerdings müsste dann meiner Meinung nach der Zweck des Gewerbes geändert werden, also z.B. von "Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft" in "Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft sowie eines land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmens". Möglicherweise fallen dadurch dann auch andere Beitragssätze zur BG an. Bin aber kein Experte dafür, also lieber mal bei der Gemeinde anfragen, was erforderlich ist.
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Casefarmall65c » Di Jul 23, 2013 21:35

Danke dir hast mir da jetzt schon sehr weiter geholfen! Werde denke irgendwie diesen weg benutzen;)
Lg Casefarmall65c!

Ps. Wenn noch jm Infos hat gerne weiter hier rein schreiben:)
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Casefarmall65c » Di Jul 23, 2013 22:11

Du meinst also das auch alles Versicherungstechnisch passt?
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon charly0880 » Mi Jul 24, 2013 7:40

du kannst selbstverständlich auf grün deinen schlepper zulassen, jedoch bei auftragsarbeiten für dirtte, musst du das dem finanzamt mitteilen somit für den zeitraum steuerpflichtig! VORTEIL ist das du eben auch anhänger mit grün stuerbefreit führen kannst, anders herum zahlst du immer !!!
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Badener » Mi Jul 24, 2013 7:45

Wie wäre es mit einem kleinen Seitenmulcher Forststraßen zu mulchen oder Wegeränder?
Das wäre doch einen Einsatz für dein Schlepper. Ich mein mit 65ps wirst Du nicht viel machen können ohne den Traktor grausam zu überlasten.
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon chili » Mi Jul 24, 2013 10:51

Frage doch einfach beim örtlichen Maschinenring, die können auch die Abrechnung machen und dir auch sagen, wo welche Dienstleistungen in der Region am meisten gefragt sind und wo es schon Überangebot gibt.
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon MF Atze » Mi Jul 24, 2013 20:16

@Charly
Wenn die Fahrt mit dem Schlepper beim Finanzamt gemeldet ist, müsste man ja auch den Anhänger mit angeben. Denke das wird dann nur mit zugelassenem Anhänger gehen. Folgekennzeichen sind ja auch nur in der Landwirtschaft zulässig.
Klar wo kein Kläger, da kein Richter. Es darf halt nichts passieren.
@Casefarmall65c
Andererseits würde ich versuchen an Kleinwaldbesitzer als Auftraggeber zu kommen. Da kann man mit dem Schlepper schon was anfangen. Das mit der Zulassung ist dann auch egal.
Reich wirst Du halt nicht direkt damit.

Grüße aus Unterfranken
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Casefarmall65c » So Jul 28, 2013 21:23

So hallo :) danke schonmal für die vielen Antworten!
An der Arbeit mangelt es nicht;) geht halt hauptsächlich ums rechtliche.
Der Auslegemulcher ist schon geplant und der Schlepper ist für solch Arbeiten wie für Kleinwald Besitzer gedacht;)
Lg
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Re: lohnarbeit neben der landwirtschaft

Beitragvon Waldschraat » So Jul 28, 2013 22:54

Also - man muss nicht immer von einem Gewerbe ausgehen!

Wenn die Dienstleistungen für andere Land- und Forstwirte erfolgen und grundsätzlich landwirtschaftlicher Natur sind, können sie bis zu 1/3 des Gesamtumsatzes und/oder bis 51.500 € noch der Landwirtschaft zugeordnet werden. Insoweit können auch die landwirtschaftlichen Umsatzsteuersätze - also 10,7 % in Rechnung gestellt werden, ohne dass Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Bei nichtlandwirtschaftlichen und Dienstleistungen für Nichtlandwirte kann anderes gelten.

Der Hinweis auf den örtlichen Maschinenring ist gut. Auch die Betriebshaftpflicht sollte, wenn nicht mehr nur landwirtschaftliche Tätigkeiten vorliegen informiert werden.

Viele Grüße

Waldschraat
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