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Lohnunternehmen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Lohnunternehmen

Beitragvon Claas Medion 310 » Mo Okt 16, 2006 16:00

Hallo Jungs und Mädels und diese die es noch werden möchten!
Ich hab da mal so eine Frage! Und zwar! Ich bin mittlerweile 16 Jahre jung und hab den Führerschein Klasse T!!!! Jetzt hab ich so die Idee gehabt mal bei einen Lohnunternehmer (gibts bei uns eine ganze Hand voll) nachzufragen ob ich bei Ihn fahren kann. Muss ich da was beachten, zwecks Gesetz? Oder zwecks EG Kontroll Gerät? Würde mir sehr viel bedeuten wenn das klappen könnte!

Mfg
Flo
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Beitragvon Claas Medion 310 » Di Okt 17, 2006 7:05

Kann mir den keiner helfen? Hmm, Schade!

Gruß
Flo
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Beitragvon Obelix » Di Okt 17, 2006 8:26

Hallo Flo,

nicht so eilig. Wenn Du abends eine Frage stellst, hast Du nicht schon am anderen Morgen eine Antwort. Ich selbst kann Dir dazu keine Hilfe geben, da ich mit der alten Klasse 2 alles fahren darf (mit Ausnahme von Motorrädern).

Link:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... assen.html

Demnach müßtest Du beim Lohnunternehmer alles Fahren können, was nicht unter "LKW" fällt.

Meldet sich bestimmt noch ein Fachmann in den nächsten Tagen.

Grüße
Obelix
Hans Jonas: Die gegenwärtige Generation darf ihr eigenes Lebensglück nicht damit erkaufen, das Unglück künftiger Generationen zu bewirken.
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Beitragvon Metzi » Di Okt 17, 2006 19:44

also soweit ich weiß kann man im alter von 16-17 mit der klasse T(L) alles fahren an selbstfahrenden Arbeitsmaschienen (Mähdrescher, Rübenroder ...) und Traktoren bis 40 km/h und im alter von 18-xx mit der klasse T(L) auch traktoren bis 60 km/h
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Beitragvon IHC 956 DRIVER » Di Okt 17, 2006 19:47

ich glaub er meinte damit eher wenn er jetzt das ding sei es ein schlepper vom lhjny vorn baim setzt was dann passieren würde.
gruß driver
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Beitragvon Claas Medion 310 » Mi Okt 18, 2006 15:50

Hallo Jungs!
Mit der Frage war eingendlich gemeind, ob ich mit 16 (jetzt altersbezogen) bei einem Lohnunternehmer fahren darf? Und wie ich versichert bin im falle eines Falles, da hat IHC 956 DRIVER schon richtig interpretiert!

Gruß
Flö
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Beitragvon Weinbauer » Mi Okt 18, 2006 19:10

da wirst du fragen müssen. ich schätze mal der jugendschutz könnte ein problem werden (arbeitszeiten). oder gibt es auch für LU ausnahmen.
zudem ist klasse L wohl zu wenig.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon Claas Medion 310 » Do Okt 19, 2006 14:14

Hallo!
Ich hab von meinen LU gehört das es da ein spezielles LU Gesetzt gibt! Auch wegen allgemeine Arbeitszeit in der Nacht. Außerdem hab ich in einer Woche T und nicht mehr L!
Gruß
Flo
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frage an dich

Beitragvon europa2007 » Mo Jan 29, 2007 17:32

sag mal guckst du bauer sucht frau???das gucken nämlich alle bauern :P europa2007
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Re: frage an dich

Beitragvon IHC1255XL » Mo Jan 29, 2007 18:04

europa2007 hat geschrieben:sag mal guckst du bauer sucht frau???das gucken nämlich alle bauern :P europa2007


Woher weißt du das? Kannst du alle Bauern gleichzeitig kontrollieren? Wie funktioniert das?
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Beitragvon Alex. » Fr Feb 02, 2007 23:44

deniz.bremkamp hat geschrieben:Was er meint ist glaube ich das man beim Lohnunternehmer auch für Schlepper den LKW lappen braucht, weil er dann gewerblich fährt. und gewerblich mit LKW fahren darf man erst mit 21. (die meisten LU haben auch schwarze nummernschilder, keine grünen, auch ein INdiz dafür)


Jo ich bin mir auch ziemlich sicher das man einen Lappen der Klasse 2 braucht wenn man für einen LU fährt. Aber ich kenn auch nur einen der bei einem LU arbeitet und einen Lappen der Klasse 2 besitzt die anderen haben alle T usw.


MfG

Alex
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Beitragvon Johni Driver » Sa Feb 03, 2007 8:12

naja so genau kann man das bei Medion ned sagen! ich kenne Medion und den LU. Der LU hat nebenbei auh noch etwas Rinder. Der hat sich schon was dabei gedacht
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Beitragvon kruemel » Mo Feb 05, 2007 19:48

Um in einem Lohnunternehmen fahren zu dürfen benötigt man den Führerschein Klasse T (unter 18 Jahre 40 km/h ab 18 Jahr bis 60 km/h). Der LU muss dich aufjedenfall Anmelden. Wegen den Arbeitszeiten musst du ins Jugendschutzgesetz schauen.
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Beitragvon Johni Driver » Mo Feb 05, 2007 21:07

jetzt mal blöde frage! Wenn der Trecker ien schwarzes Kennzeichen hat, darf man dann mit T fahren?
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Beitragvon JD6920s » Mo Feb 05, 2007 21:10

was kostet der T und was kann man bzw dasrf man anhängen
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