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LsV die II.

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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1422 Beiträge • Seite 30 von 95 • 1 ... 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 ... 95
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Re: LsV die II.

Beitragvon Neuland79 » So Mai 10, 2020 12:03

Schon fast ein LSV Werbevideo zur Situation in der Landwirtschaft (zumindest die ersten 5 min)
https://www.youtube.com/watch?v=ExMijhFZgBg
Ordnung ist das halbe Leben - der Rest Streben.
Neuland79
 
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Re: LsV die II.

Beitragvon Botaniker » So Mai 10, 2020 20:01

tyr hat geschrieben:Klüger wäre es, sich in einer großen Partei zu engagieren, die landwirtschaftlich noch keine klare Linie hat, und dort diese mitzubetimmen, einfach um auf die Strukturen solcher Partei zurückgreifen zu können.
Es gibt da gerade eine, als größte Oppositionspartei im Bund, auf die das zutrifft....aber man verzettelt sich ja lieber in irgendeinem, von der Öffentlichkeit überhaupt nicht wahrgenommenen Kleinscheiß, und reägt seine Eitelkeiten aus.



Der ist gut, den merke ich mir. :lol:

Diese sogenannte größte Oppositionspartei ist sich doch außer, dass Ausländer und Geflüchtete böse sind und die EU sowie der Euro abgeschafft gehört, bei gerade mal überhaupt nix einig. Da kommt doch nur heiße Luft.
Botaniker
 
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Re: LsV die II.

Beitragvon T5060 » Sa Mai 23, 2020 16:00

So LSV funktioniert wieder. Kommende Woche geht es erst mal konzentriert gegen NABU und SPD.
Dieser nichtsnutzige Flasbarth muss weg, samt seiner dummen Ministerin.
Wer 600 Mill. € für Berater braucht, legt doch damit offen, dass er unfähig in seinem Job ist.
Und Flasbarth hat ja als NABU Chef die massenhaften Tierquälereien nicht nur geduldet,
sondern dies als System angelegt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: LsV die II.

Beitragvon marius » Sa Mai 23, 2020 16:40

T5060 hat geschrieben:So LSV funktioniert wieder. Kommende Woche geht es erst mal konzentriert gegen NABU und SPD.
Dieser nichtsnutzige Flasbarth muss weg, samt seiner dummen Ministerin.
Wer 600 Mill. € für Berater braucht, legt doch damit offen, dass er unfähig in seinem Job ist.
Und Flasbarth hat ja als NABU Chef die massenhaften Tierquälereien nicht nur geduldet,
sondern dies als System angelegt.


Ich glaub du hast immer noch nicht registriert das der Bauernstand hier keine Lobby mehr hat.
Auch nicht wenn sie demnächste LsV 3 oder 4 gründet, nachdem dem LsV von der Politik richtig der Hintern versohlt wurde. Siehe Düvo, Green Deal, Farm to Fork, usw.

Gut, ohne Lobby wäre noch verkraftbar in einem Agrarstaat, aber in D. haben die Landwirte das Problem das die eh schon zu teure standortbedingte Produktion, durch EU und nationale Auflagen nochmal deutlich ( unnötig ) verteuert wird.

Und wielange üppige Subventionen aus leeren Kassen an Landwirte überwiesen werden, steht auch in den Sternen.
Forderungen und Gesetze müssen nicht über Subventionen eingehalten werden, sondern das geht auch über nationales Strafrecht. Also auch ohne CC und MFA sind alle Gesetze eizuhalten.

Da muss man nur 1+1 zusammenzählen, wie das letztlich enden wird.

Wird somit wohl wenige Betriebe geben, die überleben.

Aber das sind keine auslaufenden Familienbetriebe, sondern spezialisierte Agrarfabriken.

Und wenn die Importzölle auf Nahrungsmittelimporte in die EU wie geplant gestrichen werden, wirds richtig düster.

Viele wissen garnicht das z.b. Rindflesich das aus den USA in die EU importiert wird, mit 69 % Importsteuer belegt wird.
Wird diese Steuer abgeschafft, ist EU Fleisch im LEH Regal sicher nicht mehr konkurrenzfähig.
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Re: LsV die II.

Beitragvon langholzbauer » Sa Mai 23, 2020 19:14

marius hat geschrieben:...

Und wielange üppige Subventionen aus leeren Kassen an Landwirte überwiesen werden, steht auch in den Sternen.
Forderungen und Gesetze müssen nicht über Subventionen eingehalten werden, sondern das geht auch über nationales Strafrecht. Also auch ohne CC und MFA sind alle Gesetze eizuhalten.

Da muss man nur 1+1 zusammenzählen, wie das letztlich enden wird.

Wird somit wohl wenige Betriebe geben, die überleben.

Aber das sind keine auslaufenden Familienbetriebe, sondern spezialisierte Agrarfabriken.

Und wenn die Importzölle auf Nahrungsmittelimporte in die EU wie geplant gestrichen werden, wirds richtig düster.

Viele wissen garnicht das z.b. Rindflesich das aus den USA in die EU importiert wird, mit 69 % Importsteuer belegt wird.
Wird diese Steuer abgeschafft, ist EU Fleisch im LEH Regal sicher nicht mehr konkurrenzfähig.


Marius, Du vergisst da den wesentlichen Unterschied!

Ohne Mehrfachantrag und CC müsste im Strafrecht jedem beschuldigten Landwirt ein Verstoß rechtssicher nachgewiesen werden! -Unschuldsvermutung laut Grundgesetz-
Die Behörden möchte ich sehen, die mir nach einem Jahr nachweißen können, ob ich mal auf einem einzelnen Schlag 10kg/ha zu viel N gedüngt hätte. :oops:
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Re: LsV die II.

Beitragvon Lenkfix » So Mai 24, 2020 9:38

Bei modernster eingesetzter Technik dürfte dies weniger Problem werden, im Nachhinein die vorhandenen Traktor/Streuer-Daten auslesen bzw. über GPS usw. Aufzeichnungen abzurufen ?
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Re: LsV die II.

Beitragvon DWEWT » So Mai 24, 2020 12:34

marius hat geschrieben:
Und wielange üppige Subventionen aus leeren Kassen an Landwirte überwiesen werden, steht auch in den Sternen.


In Zeiten von Niedrigzinsen oder gar Negativzinsen, gibt es keine leeren öffentliche Kassen. Da jeder Förderungseuro von den Landwirten gleich wieder landtechnisch oder pachttechnisch konsumiert wird, wirkt die ldw. Förderung wie ein Konjunkturprogramm.
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Re: LsV die II.

Beitragvon CarpeDiem » So Mai 24, 2020 12:45

langholzbauer hat geschrieben:Ohne Mehrfachantrag und CC müsste im Strafrecht jedem beschuldigten Landwirt ein Verstoß rechtssicher nachgewiesen werden!

Ganz richtiger und wichtiger Hinweis. Mit dem Abgabe des MFA räumt jeder Antragsteller von vornherein seine Schuld ein! Ein Unding!
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Re: LsV die II.

Beitragvon lena4866 » So Mai 24, 2020 12:58

CarpeDiem hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Ohne Mehrfachantrag und CC müsste im Strafrecht jedem beschuldigten Landwirt ein Verstoß rechtssicher nachgewiesen werden!

Ganz richtiger und wichtiger Hinweis. Mit dem Abgabe des MFA räumt jeder Antragsteller von vornherein seine Schuld ein! Ein Unding!


Jedesmal wenn Ich mich an einer Ausschreibung beteilige gehe Ich auf die Bedingungen des Ausschreibenden ein.
Ich möchte sein Geld dafür muss Ich die vereinbarten Leistungen erbringen.
Tue Ich das nicht vollständig wird mir das Entgelt gekürzt oder Ich bekomme garnichts.
Ist vom Grundprinzip beim Mehrfachantrag nichts Anderes , Ihr möchtet Geld vom Staat haben und dafür wird die Erbringung bestimmter Leistungen verlangt.
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Re: LsV die II.

Beitragvon T5060 » So Mai 24, 2020 13:25

Kleiner feiner Unterschied : Wir haben uns mit der "Beweiserleichterung" einverstanden erklärt, weil bei einem Eingriff in die Grundrechte wäre es nicht verwertbar
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: LsV die II.

Beitragvon lena4866 » So Mai 24, 2020 13:36

Die öffentliche Hand ist da besonders rigoros

§ 21
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) 1Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. 2Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
https://dejure.org/gesetze/AEntG/21.html
..............
(4) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für den Bewerber oder die Bewerberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.



(1) Das Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) führt ein Gewerbezentralregister.
(2) In das Register sind einzutragen

(3) rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, insbesondere auch solche wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, die aufgrund von Taten ergangen sind, die
a)
bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
b)
bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 9 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten oder von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet ist,
begangen worden sind, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt,
4.
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 10 und 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach den §§ 15 und 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen worden ist, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Von der Eintragung sind Entscheidungen und Verzichte ausgenommen, die nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes in das Fahreignungsregister einzutragen sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__149.html
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Re: LsV die II.

Beitragvon Isarland » So Mai 24, 2020 13:46

lena4866 hat geschrieben:Die öffentliche Hand ist da besonders rigoros

§ 21
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) 1Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. 2Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
https://dejure.org/gesetze/AEntG/21.html
..............
(4) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für den Bewerber oder die Bewerberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.



(1) Das Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) führt ein Gewerbezentralregister.
(2) In das Register sind einzutragen

(3) rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, insbesondere auch solche wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, die aufgrund von Taten ergangen sind, die
a)
bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
b)
bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 9 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten oder von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet ist,
begangen worden sind, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt,
4.
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 10 und 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach den §§ 15 und 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen worden ist, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Von der Eintragung sind Entscheidungen und Verzichte ausgenommen, die nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes in das Fahreignungsregister einzutragen sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__149.html

Da wundert mich nicht, dass in Zeiten der Hochkonjunktur für Projekte der öffentlichen Hand keine Angebote abgegeben wurden. Hier kann ein Kindergarten mangels Angebot nicht gebaut werden.
Bei einem Versuchsstall fand sich kein Elektriker, der die Elektroinstallation übernehmen wollte. Da hat sich dann ein 70 jähriger Teilzeitstromtratzer erbarmt.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: LsV die II.

Beitragvon langholzbauer » So Mai 24, 2020 13:50

Die GAP ist spätestens seit Einführung von CC ein erheblicher Eingriff in das Recht auf freie Berufsausübung.
Uns werden immer mehr Auflagen und Beweispflichten aufgebürdet, nur damit wir die trotzdem sinkenden Entschädigungen erhalten, welche für die höheren europaische Produktionsstandards gegenüber einem offenem Weltmarkt gedacht waren.
Verzichten kann kein produktiver Landwirt auf den MFA. Denn jeder gewerblich Abnehmer unserer Erzeugnisse verpflichtet uns zu Teilnahme.
Dieses System ist jetzt so fest eingefahren, daß diejenigen welche es weiterentwickeln sollen und müssen, schon keine Ahnung mehr vom Sinn des Ganzen haben.
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