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Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon berlin3321 » Fr Mai 18, 2018 4:51

Morjen....

Mir ist Abends mal so ein Geschütz entgegen gekommen. Straße schmal, keine Bundesstr, keine Landstr, eher so eine kleine Kreisstr ohne Mittelstreifen, ich mit 80 km/ h. Man war das knapp...trotz 2 Rundumleuchten. Mit einem Drescher in der Breite hatte ich nicht gerechnet, eher mit einem Traktor.

Ich bin da voll in die Eisen gestiegen und mit 2 Rädern auf´s Bankett. Was glücklicherweise einigermaßen fest und gerade war.

Ein Fzg voraus hätte da auch wenig gebracht, es sei denn, der wäre mit Warnblinker und Rundumleuchte gefahren. War schon ´ne gefährliche Situation, Bäume nah am Fahrbahnrand, insgesamt eben alles unheimlich eng.

Wenn Du tatsächlich im Dunkeln fahren willst und musst, dann wirklich Reflexstreifen ankleben und das nicht zu knapp.

MfG Berlin

Edit: Übrigens finde ich es gut das Du Dir Gedanken drüber machst und Du Dir Deiner Verantwortung bewusst bist.

Erntezeit hin oder her, es rechnet keiner damit das da so ein Geschütz mit 3,50 m Breite einem entgegenkommt. Wo willst Du als "Entgegenkommer" bei 2,50 m (5 m Gesamtbreite der Dorfstr) Spurbreite hin? Am Tag hält man ggfs. in einer Feldeinfahrt an.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Freakshow » Fr Mai 18, 2018 7:51

Also hier in NordBW fahren die meisten Lohner komplett ohne Ausnahmegenehmigung, was ich persönlich als Kamikaze erachte, aber gut, muss jeder selber wissen.

Versuche gerade auch eine Genehmigung für meinen neuen (gebrauchten) Drescher zu bekommen. Gutachten vom Vorbesitzer hab ich, allerdings ist das von der DEKRA und seit neuestem gibt es wohl eine Anweisung vom Regierungspräsidium, dass nur noch TÜV-Gutachten anerkannt werden. Klingt sehr dubios, ist aber so. Wenn das RP irgendwo die Finger drin hat wundert mich auch schon garnichts mehr :lol: . Mir gefällt wie das RP nach und nach die Ottonormal-Ämter entmündigt und dem Ottonormal-Beamten gefällts eigentlich auch weil er so sein letztes Stück Restverantwortung auch noch in die Cloud abschieben kann. Naja, jetzt macht ein Mann vom TÜV seinen Stempel drauf und dann ists wohl OK :roll: .
Danke für den Thread, sonst hätt ich das Thema noch glatt vergessen bis zur Ernte :prost:
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon berlin3321 » Fr Mai 18, 2018 8:11

Ist der Drescher aus den neuen Bundesländern? M.W. nach ist dort die Dekra zuständig, in den gebrauchten Ländern der TÜV.

Ob jemand mit oder Ausnahmegenehmigung unterwegs ist ist wohl zweitrangig. Wichtiger erscheint mir ggfs. das Vorausfzg. Und die Erkenntnis des Einzelnen welche Verantwortung er hat wenn er so ein Geschütz bewegt.

MfG Berlin
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Freakshow » Fr Mai 18, 2018 11:50

Ne der Drescher kommt aus Bayern.

Ich werde sowieso das Schneidwerk extra mit nem Schlepper raus fahren, dann will sowieso keiner was (Unfälle ausgenommen). Eine §70 Genehmigung hätte ich trotzdem gern, ganz einfach weil sie mir zusteht. Aber ich bin guter Dinge :prost:
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon berlin3321 » Fr Mai 18, 2018 17:10

Das ist der Verkehrsdichte geschuldet.

Stell´Dich nicht bl**** als Du bist. Zudem fährt bei einem Schwertransport ein Fzg voraus, wenn nicht sogar die Polizei mit Blaulicht.

Zumindest wenn´s über Landstr. geht...kann man auch nicht ganz miteinander ergleichen, ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen.

MfG Berlin
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Jumping Deer » Fr Mai 18, 2018 18:43

Ich denke auch, dass die Sinnhaftigkeit der Auflagen in Frage gestellt werden dürfen.
Wenn mir nachts eine Güllkekolone mit 3m Breite und 50 km/h entgegen kommt oder ein 3,3m breiter Mähdrescher mit 20km ist das wohl für den Gegenverkehr wahrscheinlich gleich unangenehm.

Das Problem ist, dass es auf der Behörde nur schwarz und weiß gibt. Der Beamte kennt kein grau.
Maschine 3,01m breit => Schwertransport, egal ob Erntemaschinen oder Windkraftanlage oder Reaktor-Kessel.
Ist leider so :-(
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon berlin3321 » Sa Mai 19, 2018 7:32

Voraus und hinterher, MalboroMann.

Ich schrieb von Landstr und nicht von der BAB. Auf der BAB nur hinterher. Und auf Landstr. z. T. mit Polizei voraus.

Ist schon richtig das einige Auflagen der Behörden völlig sinnfrei sind. Es kommt auch immer drauf an wo sich dieses Geschütz mit 3,50 m Breite bewegt, wie breit die Str ist.

Eine Bundesstr mit einer Breite von z.B. 7 m ist wohl ein deutlicher Unterschied zu einer Dorfstr/ Kreisstr. mit 5 m Gesamtbreite.

Und dann spielt es keine Geige ob eine Güllekolonne mit 3 m entgegen kommt oder ein Drescher oder Häcksler mit 3,50 m. Es wird eng, mit 1,50 m Restbreite richtig eng.

MfG Berlin
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon DX 4.30 » Fr Feb 14, 2020 12:55

Hallo zusammen,


ich hänge mich mal hier ran, ich habe von einem benachbarten Landwirt im im Landkreis HE ( Niedersachsen) einen gebrauchten Mähdrescher übernommen.
Leider ist dieser jetzt 3,30m breit und ich benötige eine Ausnahmegenehmigung.

Auf der Straßenverkehrsbehörde wurde mir mitgeteilt, dass ich jetzt ein aktueles TÜV -Gutachten bringen muss um den §70 zu erfüllen.

Der Hersteller hat aber ein TÜV-Gutachten bei der Auslieferung der Maschine mit geliefert, und es wurde auch ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung mit angefertigt, leider alles von 2011.

Der Vorbesitzer hat immer nur anhand dieser Gutachten die Genehmigung alle 3 Jahre bekommen und ich soll jetzt vom TÜV ein neues Gutachten ertellen lassen, ist das korrekt?

An der Maschien ist nicht geändert, es ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20km/h.

Dankeschön!

Viele Grüße
DX 4.30
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Barbicane » Fr Feb 14, 2020 20:37

Ja, das ist korrekt.
Bei Besitzerwechsel muss ein neues Gutachten vom TÜV erstellt werden.
Seit 2011 hat sich auch einiges geändert was Ausnahmegenehmigungen betrifft.
Deshalb sind die alten Dokumente teils nicht mehr richtig.

Lass dir nicht zu lange Zeit damit.
Mit der Ausnahme vom Regierungspräsidium musst du dann vermutlich noch eine Ausnahme für die Fahrstrecken bzw. eine Freigabe von der örtlichen Zulassungsstelle einholen.
Die Behörden sind oft nicht die schnellsten...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon DX 4.30 » So Feb 16, 2020 12:42

Hallo,

danke für die Antwort, dann werde ich mich mal nächste Woche zum TÜV begeben, alles wieder Bürokratismus und Abzocke,.....


Viele Grüße
DX 4.30
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