Ich mach hier mal ein neues Thema auf zum Erfahrungaustausch bzgl. Genehmigung überbreiter Maschine > 3m im öffentlichen Straßenverkehr.
Ich habe im August letzten Jahres einen neuen Mähdrescher gekauft.
Für diesen versuche ich alle notwendige Dokumente zu beschaffen, um diesen legal auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen.
Schritt 1. Die Neumaschine wird ohne Betriebserlaubnis ausgeliefert. Es ist lediglich ein TÜV-Gutachten dabei. Mit diesem kann man dann relativ problemlos die Betriebserlaubnis bei der örtlichen Zulassungsstelle ausstellen lassen, gegen entsprechende Gebühr. Notwendig ist nur das TÜV-Gutachten und der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis. Wichtig: Betriebserlaubnis auf den Namen ausstellen lassen, der nachher auch die restlichen Genehmigungen erlangen möchte!
Schritt 2. Beantragung Ausnahmegenehmigung nach §70, weil das Gerät größer und schwerer ist, als wie das nach StVO zulässig ist.
Ich hab mich gefreut, weil bei dem Mähdrescher war diese ja schon dabei. Ausgestellt in Rheinland-Pfalz und eigentlich gültig für ganz Deutschland, dachte ich.
Auf der Straßenverkehrsbehörde in Hessen wurde ich eines Besseren belehrt.
Es muss beim RP in Kassel ein §70 Genehmigung für Hessen beantragt werden, gegen Gebühr (ca. 120€) versteht sich. Steht übrigens genau das selbe drin wie in der aus RLP.
Schritt 3. Beantragung §29 Ausnahmegenehmigung, weil das Gerät mehr Straße benutzt, als wie nach StVO zulässig ist.
Ich also mit Betriebserlaubnis vom Mähdrescher und §70 Ausnahmegenehmigung wieder zur Straßenverkesbehörde.
In diesen Unterlagen stehen ja alle Maß und Gewichte drin, dachte ich. Ich wurde schnell wieder Besserem belehrt.
Die erste Frage der freundliche Dame, ob ich auch ein Schneidwerke auf einem Anhänger mitführen möchte. Ich: „ ja schon“. Die Dame: „Dann benötige ich die Betriebserlaubnis des Anhängers, sowie die Achsabstände zwischen den Achsen des Mähdreschers und des Wagens.
Da war ich erstmal wieder fertig.
Ich also zum Händler und die Betriebserlaubnis für den Anhänger besorgt und daheim die Achsabstände gemessen.
Dann wieder Termin auf der Behörde.
Nun musste ich noch angeben wo ich überall rum fahren möchte.
Ich war vorbereite und hatte alle Straße in einer Straßenkarte markiert. Zusätzliche einen großen Kreisum mein Gemeide mit dem Hinweis: „ alles Straßen im Gemeindegebiet“
Nun hatte ich alles zusammen konnte die Gehnemigung beantragen.
Bearbeitungszeit laut der freundlichen Dame 6-8Wochen!!!
Als mal eben schnell vor der Ernte wird nix
Nach ca. 3 Monaten habe ich nun die Gehnehmigung nach §29.
Allerdings ist damit ein legales Benutzen der Straßen in der Praxis nich möglich.
Folgen Auflagen sind der Genehmigung beigefügt.
- Alle Fahrten nur mit vorausfahrenden privaten Begleitfahrzeug ausgerüstet mit Randaleleuchte und Funkkontakt zum Mähdrescher ( ist wohl seit 2017 generell Plicht bei neu erteilten Genehmigungen)
- Fahrten nich zu Stoßzeiten zwischen 6-9Uhr und zwischen 15-19Uhr auf allen Strecke!
- Fahrten nur bei Tageslicht
- bei Fahrten in bestimmte Gemeinde muss die Einfahrt in das Gemeindegebiet bei der zuständigen Stelle anangezeigt werden
Ich frage mich wie unter diesen Auflagen ein Ernteeinsatz mit dem Mähdrescher legal durchgeführt werden soll.
Bei dem alten Mähdrescher konnte ich mit 3,6m Schneidwerk ohne irgendwelche Auflagen alle Straßen benutzen, diese Gehnehmigung war aber noch aus Ende der 80er.
Vieleicht können hier betroffen User mal ihre Erfahrungen mitteilen, besonderes würde mich interessieren wie dies in den anderen hessischen Landkreisen so gehandhabt wird. Ich kämpfe übrigens im LK Fulda. Der Mähdrescher ist 3,29m breit
Gruß J