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Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Jumping Deer » Mo Mai 14, 2018 22:08

Ich mach hier mal ein neues Thema auf zum Erfahrungaustausch bzgl. Genehmigung überbreiter Maschine > 3m im öffentlichen Straßenverkehr.

Ich habe im August letzten Jahres einen neuen Mähdrescher gekauft.
Für diesen versuche ich alle notwendige Dokumente zu beschaffen, um diesen legal auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen.

Schritt 1. Die Neumaschine wird ohne Betriebserlaubnis ausgeliefert. Es ist lediglich ein TÜV-Gutachten dabei. Mit diesem kann man dann relativ problemlos die Betriebserlaubnis bei der örtlichen Zulassungsstelle ausstellen lassen, gegen entsprechende Gebühr. Notwendig ist nur das TÜV-Gutachten und der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis. Wichtig: Betriebserlaubnis auf den Namen ausstellen lassen, der nachher auch die restlichen Genehmigungen erlangen möchte!

Schritt 2. Beantragung Ausnahmegenehmigung nach §70, weil das Gerät größer und schwerer ist, als wie das nach StVO zulässig ist.
Ich hab mich gefreut, weil bei dem Mähdrescher war diese ja schon dabei. Ausgestellt in Rheinland-Pfalz und eigentlich gültig für ganz Deutschland, dachte ich.
Auf der Straßenverkehrsbehörde in Hessen wurde ich eines Besseren belehrt.
Es muss beim RP in Kassel ein §70 Genehmigung für Hessen beantragt werden, gegen Gebühr (ca. 120€) versteht sich. Steht übrigens genau das selbe drin wie in der aus RLP.

Schritt 3. Beantragung §29 Ausnahmegenehmigung, weil das Gerät mehr Straße benutzt, als wie nach StVO zulässig ist.
Ich also mit Betriebserlaubnis vom Mähdrescher und §70 Ausnahmegenehmigung wieder zur Straßenverkesbehörde.
In diesen Unterlagen stehen ja alle Maß und Gewichte drin, dachte ich. Ich wurde schnell wieder Besserem belehrt.
Die erste Frage der freundliche Dame, ob ich auch ein Schneidwerke auf einem Anhänger mitführen möchte. Ich: „ ja schon“. Die Dame: „Dann benötige ich die Betriebserlaubnis des Anhängers, sowie die Achsabstände zwischen den Achsen des Mähdreschers und des Wagens.
Da war ich erstmal wieder fertig.
Ich also zum Händler und die Betriebserlaubnis für den Anhänger besorgt und daheim die Achsabstände gemessen.
Dann wieder Termin auf der Behörde.
Nun musste ich noch angeben wo ich überall rum fahren möchte.
Ich war vorbereite und hatte alle Straße in einer Straßenkarte markiert. Zusätzliche einen großen Kreisum mein Gemeide mit dem Hinweis: „ alles Straßen im Gemeindegebiet“
Nun hatte ich alles zusammen konnte die Gehnemigung beantragen.
Bearbeitungszeit laut der freundlichen Dame 6-8Wochen!!!
Als mal eben schnell vor der Ernte wird nix :-)

Nach ca. 3 Monaten habe ich nun die Gehnehmigung nach §29.
Allerdings ist damit ein legales Benutzen der Straßen in der Praxis nich möglich.
Folgen Auflagen sind der Genehmigung beigefügt.

- Alle Fahrten nur mit vorausfahrenden privaten Begleitfahrzeug ausgerüstet mit Randaleleuchte und Funkkontakt zum Mähdrescher ( ist wohl seit 2017 generell Plicht bei neu erteilten Genehmigungen)

- Fahrten nich zu Stoßzeiten zwischen 6-9Uhr und zwischen 15-19Uhr auf allen Strecke!

- Fahrten nur bei Tageslicht

- bei Fahrten in bestimmte Gemeinde muss die Einfahrt in das Gemeindegebiet bei der zuständigen Stelle anangezeigt werden

Ich frage mich wie unter diesen Auflagen ein Ernteeinsatz mit dem Mähdrescher legal durchgeführt werden soll.
Bei dem alten Mähdrescher konnte ich mit 3,6m Schneidwerk ohne irgendwelche Auflagen alle Straßen benutzen, diese Gehnehmigung war aber noch aus Ende der 80er.

Vieleicht können hier betroffen User mal ihre Erfahrungen mitteilen, besonderes würde mich interessieren wie dies in den anderen hessischen Landkreisen so gehandhabt wird. Ich kämpfe übrigens im LK Fulda. Der Mähdrescher ist 3,29m breit

Gruß J
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Sönke Carstens » Mo Mai 14, 2018 22:30

Auch wenn mein örtlicher Claas Händler nicht viel drauf hat aber an solche Genehmigungen kommt der ohne Probleme solange es nicht breiter als 3,79m ist.
Dem brauch ich nur bescheid zu sagen das ich eine Genehmigung brauche und er kümmert sich um alles, Rechnung kommt dann irgendwann.
Ich muss auch mit einem Fahrzeug mit Rundumleuchte vorweg fahren, funkt ist auch vorgeschrieben.
Meine Genehmigung ist allerdings nicht an irgendwelche Tages oder Nachtzeiten gebunden allerdings müsste ich bei der Deutschen Bahn anrufen bevor ich einen Bahnübergang passiere und dann nochmal wenn ich den Bahnübergang erfolgreich passiert habe.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon MiQ » Di Mai 15, 2018 5:42

Das mit den Stoßzeiten sind die standartauflagen für Schwertransporte,werden ab und zu von Leuten eingetragen die von LW keine Ahnung haben. Praktisch nicht umsetzbar. Freundlich mit der Dame verhandeln und erklären das es nicht umsetzbar ist.
Habe ich schon 3-4 mal gemacht geht eigentlich
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Jumping Deer » Di Mai 15, 2018 6:07

Doch der Zusatz, dass bei schlechter Witterung ( Regen, Nebel, Schnee, Glatteis) nicht gefahren werden darf, steht bei mir auch als Auflage drin.
Damit kann ich aber leben :-)

Ja ich werde wohl nochmal bei der Dame am Amt vorsprechen. Mal sehn ob an den Fahrzeitbeschränkungen noch was zu machen ist.
Ich fahr ja schließlich keine Windkraftanlage durch die Gegend.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon eifelrudi » Di Mai 15, 2018 6:50

Das sind eigentlich die normalen Schwerlast/Überbreite Auflagen. In meiner Erlaubnis für 3,50 m Aussenbreite aber besser formuliert. Da heißt es " Bundesstraßen und Ortsdurchfahrten sind während der Hauptverkehrszeiten zu vermeiden... Vorrangig sind für Fahrten Feldwege und Nebenstraßen zu nutzen."
Könnte so ähnlich in deiner RLP. Genehmigung stehen. Vielleicht der Dame als Formulierungsvorlage zeigen.
Allerdings vermeide ich schon mit den normal breiten Fahrzeugen die Bundestraße bei uns während des Berufsverkehrs. Da ist man wegen den auf "30 km Arbeitsweg 1 Minute Einsparer" sowieso seines Lebens nicht sicher. :gewitter: :gewitter: :gewitter:
An der immer vielbefahrenene B 51 bei uns versucht man durch paralelle Feldwege, die auch bei Baustellen etc als Umleitung genutzt werden, das Problem zu entschärfen.
Ich versuche durch gute Planung das Umsetzen über die Straße während des Berufsverkehr zu vermeiden. Spart mir und den Autofahrern Nerven, ist aber bei Feldgrößen von 1 ha nicht immer einfach. Da muss man schon bei der Anbauplanung dran denken. Klappt aber auch bei unseren Kunden meistens gut, wenn man Ihnen das Problem erklärt. Nach dem 1. Jahr erkennen die meistens auch die Vorteile bei den anderen Arbeiten.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Bauer Hinnerk » Mi Mai 16, 2018 8:23

[quote="Jumping Deer"]Der Mähdrescher ist 3,29m breit
Gruß J[/quote]

Moin.
Das entspricht bei uns den Auflagen der Stadt Wolfsburg bzw. in den LK BK/BÖ und HE den Auflagen für Maschinen zwischen 3,30 und 3,50m. Über 3,5m geht gar nichts mehr. Das ist nunmal die Rechtshoheit der Landkreise. Im kommunalisierten Hessen sowieso...

Gruß
Hinnerk
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Jumping Deer » Do Mai 17, 2018 14:59

So, war nun heute morgen noch mal bei der Behörde.
Hatte mir vorher mal den Gesetzestext zum §29 StVO mal genau durchgelesen und unter Anmerkung Nr. 147 !!! habe ich folgendes gefunden:

147 VII. Sonderbestimmungen für Autokrane, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Eichfahrzeuge

Die Vorschriften in Nummer IV.1.a (Rn. 85) sind nicht anzuwenden.
Die Vorschriften über Fahrzeitbeschränkungen in Nummer VI.3.d (Rn. 139 ff.) sind nicht anzuwenden, wenn eine Gesamtmasse von 54 t nicht überschritten wird.


Darauf habe ich die Dame am Amt hingewiesen. Diese sah ein, dass ihr hier ein Fehler im Bezug auf die Fahrzeitbeschränkung unterlaufen ist. Diese Auflage wurde daraufhin aus der Genehmigung gestrichen.

Somit bleiben folgenden Auflagen, diese sind auch nicht verhandelbar

- Alle Fahrten nur mit vorausfahrenden privaten Begleitfahrzeug
- Fahrten nur bei Tageslicht
- bei Fahrten in bestimmte Gemeinde muss die Einfahrt in das Gemeindegebiet bei der zuständigen Stelle anangezeigt werden
- keine Fahrten bei schlechter Witterung / Sicht.

Damit muss ich mich im Kreis FD leider abfinden
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Bully1986 » Do Mai 17, 2018 17:02

Die Auflagen sind bis auf Tageslicht zu verschmerzen :?: Und das nen Drescher angehalten wird ist doch eigentlich sehr selten.

Wenn man angehalten wird, muß man auf eine gnädige Rennleitung hoffen :D



MfG Bully
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon ManniRau » Do Mai 17, 2018 17:16

Angehalten werden ist Relativ.

Wenn dir Irgendjemand reinkracht ist das Problem da.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Jumping Deer » Do Mai 17, 2018 17:24

die Kontrolle und ggf. das Verwarngeld ist nicht das Problem.
Wenn aber ein Unfall passiert, kann man ganz schnall ganz arm werden.
Ich werde halt versuchen möglichst die Auflagen zu erfüllen, aber immer wird das in der Ernte nicht möglich sein
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Jumping Deer » Do Mai 17, 2018 20:53

Ich werde versuchen groß Schläge an das Tagesende zu legen, dann wir die Maschine leider am Feld übernachten. Das passt mir zwar gar nicht, aber Gesetz ist Gesetz :roll:
Wenn’s passt wird Abends möglichst Heimatnah gedroschen.
Es wird sich zeigen ob das alles so klappt. Die Kunden müssen ja auch mitspielen.

Es ist eine Schande das es hier keine Landesweit einheitlich Regelung für Erntemaschinen gibt.
Dann wären evtl. auch Ausnahmen möglich auf Bestreben des Bauernverbandes vieleicht

Anscheinend bin ich ja bis jetzt der einzige hier, der nur noch tagsüber fahren darf :cry:
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Favorit 10S » Do Mai 17, 2018 21:56

Hi,

du nagelst an den Drescher einfach rundherum LED Arbeitsscheinwerfer dran, und wenn du die an hast ist es taghell :D dann darfst du immer fahren.

Gruß Markus

P.S. War jetzt Spass, hoffe dass das im Erntstress mit den Auflagen halbwegs klappt. Gut finde ich dass man sich vorher schon mal drum kümmert und sich auch versucht dran zu halten und nicht einfach Los gefahren wird.
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Re: Mähdrescher Genehmigung §70 und §29 Erfahrungsaustausch

Beitragvon Nick » Do Mai 17, 2018 23:07

Und der Witz an der Sache ist der dass man Nachts sicherer mit solchen Gerätschaften (passende Beleuchtung und Reflektorstreifen mal vorausgesetzt) unterwegs ist als tagsüber. Weil nachts sieht auch ein Mopedfahrer im Wald vor der Kurve das da was blinkt und leuchtet...

Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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