Aktuelle Zeit: Fr Mai 03, 2024 13:54
hans g hat geschrieben:der mahnbescheid ist wohl das preisgünstigste juristische instrument,um einen säumigen zahler "auf trab" zu bringen---welche erfahrungen habt ihr damit.
Kirsch-König hat geschrieben:Verkaufen?
Welches Inkassobüro kauft so etwas? die russisch sprechenden, oder wer konkret..
habe nämlich hier auch noch ein paar verstaubte Bescheide..
hasebelz hat geschrieben:Servus,
wenn ich was kaufe bezahl ich es auch.
So ist es bei mir.
Gruß
Sven
hans g hat geschrieben:ich fasse mal zusammen:
wenn ALLE(die hier geantwortet haben)mit kommen und wir bei dem schuldner gemeinsam vor der tür stehen---ZAHLT der garantiert.
....wenn ich dann allerdings anschliessend EINEN AUSGEBE,habe ich wahrscheinlich genau soviel wie jetzt
liddle_tomtom hat geschrieben:
Ich habe nochmal zwei Fragen:
1) Kann man mit Hilfe eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nur die ausstehende Summe einfordern oder besteht auch die Möglichkeit Zinsen zu fordern, wenn man seinem Geld schon einem langen Zeitraum hinterher läuft?? Immerhin hätte man das Geld ja anlegen können.
2) Verlieren Forderungen irgendwann ihre Gültigkeit wenn man sie nicht einfordert?? Ist also eine Forderung nach 10 oder 20 Jahren verjährt wenn der Gläubiger keinen Mahnbescheid erstellen lässt??
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