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mais abfahren auf einer biogasanlage

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon Johni Driver » Mi Feb 28, 2007 11:13

immer diese Aussagen. ich bin 16 und fahre die 50er. sowas regt mcih total auf. Wehe es passiert was. :evil: :evil: und das ist ehr der Fall wie die meisten denken. Wenn die 16 Jährigen beim LU mim 930 und 25 m³ Gülletonne die 50 fahren passiert schnell mal was :roll:
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Beitragvon kruemel » Mi Feb 28, 2007 16:12

Wird von Landwirten für gewerbliche Biogasanlagen Biomasse Transportiert haben diese keinen Landwirtschaftlichen Charakter mehr. Diese Transporte unterliegen dann dem Güterkraftverkehrsgesetzen. Wenn ein Biogasanlagenbetreiber das Erntegut ab Feld kauft und einen Landwirt beauftragt es zu Transportieren so ist die ein gewerblicher Transport bei dem die güterverkehrsrechtliche Erlaubnispflicht für gewerbliche Transporte beachten werden muss zudem muss er über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Desweiteren darf nicht mit Fahrzeugen die eine Grüne Nummer haben gefahen werden und auch nicht vergünstigter Diesel genutzt werden sonst ist das Steuerhinterziehung. In der Regel wird die Führersacheinklasse CE benötigt das die Klassen T oder L nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Der CE Führerschein darf aber erst ab dem 21. Lebenjahr zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
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Beitragvon Carsten » Mi Feb 28, 2007 17:25

Hallo,

soweit ich weiss kommt es auf den Auftraggeber an. Wenn du für eine Biogasanlage fährst ist das gewerblich. Wenn du im Auftrag des Landwirtes fährst nicht.
Gruß
Carsten
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Beitragvon Schweinchen » Mi Feb 28, 2007 20:30

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

Winterdienst.


das ist §6 der FEV

zählt das nicht zur überbetrieblichen Maschinenverwendung?
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Beitragvon kruemel » Mi Feb 28, 2007 20:39

Wenn man vom Biogasanlagenbetreiber beauftragt wird zählt das nie unter die aufgelisteten Zwecke das ist wie wenn du Erde führ einen Bauunternehmer fährst.
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Beitragvon Schweinchen » Mi Feb 28, 2007 20:48

jo ok so kann mans sehen nur so geshen was bringt das? das ist ein eindeutiges lw Produkt bei dem auch ein LW im Spiel ist. Dann beauftragt halt der LW dich und der Biogasmensch zahlt das ist im endeffekt das selbe fakt ist, dass ein Lw Produkt transportiert wird... für mich zumindestens
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Beitragvon super1500tvgrün » Mi Feb 28, 2007 21:58

also man kann ja auch estmal sehen das sich die ganzen lu`s welche holen die nur nen t schein haben und so lange es für den landwirtschaftlichen zweck ist oder forstwitschaftlichen darfst du alles fahren nur nicht sand oder so bei ausschachtungen!
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Beitragvon kruemel » Do Mär 01, 2007 12:25

Klar wenn dich der Landwirt beauftrag ist es wieder erlaubt mit grünem Kennzeichen zu fahren
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Beitragvon FENDT 716 » Di Mär 13, 2007 14:06

zitat von Fendt Vario TMS
ich fahr nen Vario 716 TMS mit nem HAWE-silagewagen


Ich fahre nen Fendt Vario 926 TMS
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Beitragvon FENDT 716 » Di Mär 13, 2007 14:07

ach ja mit 900 bereifung und vorne 650 ger 8) 8) 8)
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Beitragvon Alex. » Di Mär 13, 2007 15:01

FENDT 716 hat geschrieben:zitat von Fendt Vario TMS
ich fahr nen Vario 716 TMS mit nem HAWE-silagewagen


Ich fahre nen Fendt Vario 926 TMS


In einem anderen Thread hast du noch nicht mal den Führerschein :-O :lol: da sprichst du immer davon was du fahren wirst wenn du 16 bist.

ach ja mit 900 bereifung und vorne 650 ger Cool Cool Cool


Und der Kuddel läuft natürlich 50km/h, sag mal wenn das alles stimmen sollte bist du verrück?? 900er Bereifung,Hawe Silagewagen,Fendt 926 und Null Fahrerfahrung auf der Straße und nen Führerschein für das Gespann hast du auch nicht. Also manchmal kann man echt nur noch den Kopf über solche Leute schütteln.
Bild
http://youtube.com/watch?v=e9cm9m6WIro
Das Bandmaß ist voll!!
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Beitragvon hektik-elektrik » Mi Mär 28, 2007 14:36

Hallo,

hier einige Antworten:
Dateianhänge
Lohnunternehmen_Biogas.jpg
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Beitragvon luket » Mi Mär 28, 2007 16:02

Hallo,
ist denn ne biogasanlage automatisch gewerblich??
wenn ein landwirt seinen betrieb durch eine biogasanlage erweitert ist diese doch landwirtschaftlich! oder nicht??
mfg
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Beitragvon Heinrich » Mi Mär 28, 2007 19:16

wald hat geschrieben:Hallo

Biogas ist Gewerblich, daher Schwarzes Kennzeichen.
Wenn aber die Landwirte ihren Mais frei Anlage verkaufen darf man meines wissens mit der Grünen nummer fahren.

MfG
Schorsch


Genau das ist das Problem. Biogasanlagen sind gewerblich. Wenn man da als Landwirt Mais fahren will muss man Vertrräge Mais frei Biogasanlage machen. Sonst fährt man gewerblich und muss ein schwarzes Nummernschild haben.
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Beitragvon Schweinchen » Mi Mär 28, 2007 19:41

ok der Vertrag sieht dann so aus.

Ich, Heinrich Müller, bestätige hiermit, dass ich mir selber für meine Biogasanlage den Mais frei Hof liefere.

Anders gesagt: Ich schließe einen Vertrag mit mir selber ab, um sicherzustellen, dass nicht ich, sondern ich für den Transport zuständig bin.

Armes Deutschland sag ich da nur...
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