Fendtianer hat geschrieben:Auf dem Nachbargrundstück steht ebenfalls eine Scheune - ok sie steht bereits seit längerer Zeit.
Also sollte ein kleine Scheune ohne Fundament doch möglich sein?!
... so sehe ich das, vorausgesetzt der stadel auf nachbars grundstück ist nicht älter als der aktuelle flächennutzungsplan, wie zuvor beschrieben.
prob. beim einstellen von traktoren kann aus gedankenverbindung von verbrennungsmotor und garagenverordnung entstehen, worauf sich dann von der gemeinde her prächtig rumreiten läßt, aber einstellen von anhänger, holzspalter etc. oder den heu-und strohballen für den privaten gaul steht dem erlaubten nutzungsfreiraum nicht entgegen. nagle mich jetzt aber nicht auf die von mir genannten 80 qm fest, sind mir nur irgendwie in erinnerung.
grüße vom alpenrand
amwald 51

auch nicht rein.