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Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Webster1st » Fr Mär 02, 2018 23:55

Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe einen kleinen Kipper gekauft, den ich gerne zulassen möchte. Leider kann ich weder ein Typenschild noch eine Fahrgestellnummer irgendwo finden. Ich habe den Verdacht das es ein Kipper der Firma Kemper sein könnte. Leider kenne ich mich nicht gut genug aus um das mit Gewissheit sagen zu können. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen bei der Marken- und Typenbestimmung meines Kippers. Vielleicht kann mir auch einer sagen wo ich eine Fahrgestellnummer finde. Oder hat vielleicht einer noch einen identischen Kipper der mir mit einer Kopie von der ABE weiterhelfen kann.
Ich freue mich über eure Unterstützung und bedanke mich bereits vorab.
Gruß Christian
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon T5060 » Sa Mär 03, 2018 1:04

Steht in der Betriebserlaubnis und ohne Betriebserlaubnis ist ein Anhänger wert- und nutzlos.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon countryman » Sa Mär 03, 2018 7:37

ganz so schlimm ist es auch wieder nicht, zumindest theoretisch lässt sich eine BE (wieder-)erlangen. Dabei könnten Daten zum Fahrzeug zumindest nicht schaden.
Es scheint ja ein übliches Serienfabrikat zu sein und damit durchaus BE-fähig.
Aber im Prinzip hast du Recht, viel zu viele Käufer haben sich einen :roll: um Papiere geschert, man wollte schließlich mit dem Anhänger fahren, nicht mit irgendwelchem Schriftkram.
Solches Verhalten gehört beim Wiederverkauf nicht gerade belohnt...
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Cybister » Sa Mär 03, 2018 9:42

Eine BE neu zu beantragen, sprich ein komplettes TÜV-Gutachten ist relativ problemlos machbar.
Was Du brauchst:
1) Typschilder am Kipper, an, an der Achse, an der Zugvorrichtung
2) Wägeschein, sonstige Abmessungen werden direkt mit Maßband gemacht.

Ohne Typschilder: gaaaaanz schlechte Karten. Woher soll der Prüfer die Achslasten, das zGG ec, herbekommen, auch stehen auf dem Typenschild des Fahrzeugs auch solche Sachen wie Fahrgestellnummer (die auch noch im Rahmen eingeschlagen sein muss, das gehört aber zu den lösbaren Problemen...)
Ich hab das Spiel inzwischen an 2 Anhängern durch...

Das Gutachten zur Erlangung der BE ist aber nicht ausreichend für die Zulassung, hier braucht es ggf. ein anderes Gutachten. Ich hatte da bei der letzten Rolle, die nicht nur für LoF eingesetzt wird, Glück: die Zulassungsstelle hat das BE-Gutachten anerkannt.

VG Michael
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Birlbauer » Sa Mär 03, 2018 12:26

Cybister hat geschrieben:letzten Rolle


Schön mal wieder heimische Begriffe zu lesen (bin in der Vorderpfalz aufgewachsen).

Was hat das eigentlich gekostet?
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon T5060 » Sa Mär 03, 2018 14:16

Ich würde sagen BE ist Sache des Verkäufers, ansonsten Rücktrittsrecht vom Kauf.
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Fendt Farmer123 » Sa Mär 03, 2018 14:24

Servus, könnte es nicht n alter Unsinn sein?
Bei uns waren zumindest die Heckverschlüsse identisch.
https://www.landtreff.de/welche-kipper-abmasze-fur-40-ps-schlepper-t82060-150.html
Weiß nicht genau, könnte aber ähnlich wenn auch älter,sein.
Oder hatten noch mehr Hersteller diese Art von Verschluss?
Gruß
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Michael67 » Sa Mär 03, 2018 21:18

Mit deiner Vermutung liegst du richtig. Es ist oder besser war mal in den 1960igern sehr wahrscheinlich ein Kemper DK45. Das Teil ist aber ziemlich übel verbastelt und vermurkst.

Sag mal, warum willst du denn den Kipper umbedingt zulassen ? Was hat das für Vorteile ? Kannst du nicht mit der 25 km/h Plakette so fahren ?
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon countryman » So Mär 04, 2018 8:29

Michael67 hat geschrieben: Was hat das für Vorteile ? Kannst du nicht mit der 25 km/h Plakette so fahren ?


Kuckuck! Seit 1961 brauchen auch zulassungsfreie Anhänger eine Betriebserlaubnis! Ist also ziemlich neu, daher hat es sich wahrscheinlich noch nicht rumgesprochen :prost:

Den Aufbau kann man erneuern, aber wie schüssig ist die Auflaufeinrichtung? Für die alten Zugeinrichtungen sind u.U. auch keine Verschleißteile mehr verfügbar. Zur Erlangung einer BE muss auf jeden Fall vorgeführt werden, da wird man dann genauer hinschauen.
Die BE Erteilung wird offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt, unklar ist ob es eine "Politik" der Prüforganisationen hinsichtlich Altbaufahrzeugen gibt oder ob es an den einzelnen Prüfern liegt. Unter Umständen kommt man über Fahrzeugbaufirmen weiter.
Die eigentliche TÜV Untersuchung ist nicht dramatisch teuer, allerdings können nach Belieben Gutachten oder Nachweise eingefordert werden und da wird die Sache dann uninteressant.
Zur Wirtschaftlichkeit:
Ankauf Kipper as is: 1500,-
BE Erlangung günstigstenfalls 300,-
Sandstrahlen und lackieren 1200,-
Aufbau, Schweiß- und Richtarbeiten, Kleinteile: 1500,-
Summe 4500,-
Fliegl EDK 50 neu dagegen 5500,-... zu teuer?


Edit, wenn der Typ bekannt und die Fahrgestellnummer gefunden ist, könnte u.U. auch eine Anfrage nach einem Datenblatt des Herstellers (Kemper baut zwar keine Anhänger mehr...) oder beim KBA erfolgreich sein. Beim KBA ist das allerdings kostenpflichtig: https://www.kba.de/DE/Fahrzeugtechnik/Fahrzeugtypdaten_amtlDaten_TGV/Auskuenfte_Informationen/Auskuenfte_ABE/auskuenfte_inhalt.html
Leider scheint die Liste der Anhänger ABE, die mal öffentlich war, wieder aus den Downloads vom KBA verschwunden zu sein. Siehe https://www.landtreff.de/post1393437.html#p1393437, die beiden ersten Links sind defekt :-(
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Michael67 » So Mär 04, 2018 13:20

@ Countryman: Natürlich hast Du mit der BE vollkommen Recht. :prost: Aber wieviele selber zusammengepfriemelte Transportgeräte würden gem. der Vorschrift nie und nimmer eine offizielle BE bekommen ? Jeder von uns kennt solche Fahrzeuge, die z.B. ohne ALB rumfahren, obwohl sie eigentlich müssten.

Bei Deiner Kostenaufstellung stimme ich Dir absolut zu: Da kommt die Soße teurer wie der Braten, wenn`s gut werden soll. Untern Strich ist ein neuer Kipper sicher billiger als dieses mindestens 50 Jahre alte Teil wieder verkehrssicher auf die Strasse zu bringen.Bei jedem liegt die finanzielle Grenze oder die Sichtweise der Rentabilität aber eben wo anders. Und viele von uns ( ich nehme mich da nicht aus) haben sich vlt. auch schon mal ein vermeintliches Schnäppchen geschossen und waren dann hinterher schlauer.
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Webster1st » So Mär 04, 2018 14:02

Wow mit so einer großen Resonanz hätte ich nicht gerechnet.
Vielen Dank an alle für eure Antworten.
@Michael67: Dann lag ich mit meinem Verdacht doch nicht so falsch. Ich möchte den Kipper zulassen weil ich ihn sonst doch nicht fahren darf. Ich habe keinen LOF Betrieb und mein Schlepper fährt mit einem schwarzen Kennzeichen (max. 25 kmh). Dann muss ich den Hänger doch anmelden oder? eine BE benötige ich aber auf jeden Fall. Die bekomme ich auch. Habe mit meinem TÜV Gutachter bereits gesprochen. Der benötigt aber eine alte BE und eine Fahrgestellnummer. Die finde ich nur leider nicht unter den ganzen Lackschichten. Weißt du vielleicht wo die sein könnte?

Bei Kemper habe ich bereits angefragt. Dort bekommt man eine neue BE ausgestellt wenn man die Fahrgestellnummer übermittelt.
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon sofabauer » So Mär 04, 2018 14:16

Der Hubzylinder sollte neu abgedichtet werden, ist sonst ne ziemliche Sauerei. Kann es sein, dass der Rahmen schon mal geschweißt wurde ? Erlischt in einem solchen Fall nicht die Betriebserlaubnis ?
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon stamo » So Mär 04, 2018 16:47

countryman hat geschrieben:Sandstrahlen und lackieren 1200,-

Vier Pott Farbe und der Sandstrahler von nebenan und deine Zahl ist noch Lichtjahre entfernt.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon Michael67 » So Mär 04, 2018 17:30

@ Webster:
Das Thema BE und Zulassung ( mit schwarzer Nummer) wurde im Deutz Forum schon mal ausführlich diskutiert.

http://www.deutzforum.de/index.php?thre ... r-und-abe/
http://www.deutzforum.de/index.php?thre ... eadid=8324 u

Vlt. könnte Kemper Dir auch mitteilen, wo Du in etwa suchen musst. Die haben die Nummer ja nicht jeden Tag woanders eingeschlagen. Die haben sicher ein Archiv.Ich weiss es beim besten Willen nicht mehr, weil mein alter Herr den Kemper nach ca.15 Jahren Ende der 70er gg. einen Reisch getauscht hat.
Der hier kommt ihm ziemlich nahe: [url]https://www.landwirt.com/ez/index.php/kleinanzeigen/anfrage/413990/url] was dir jetzt aber auch nicht weiter hilft. Wenn ich deine Bilder mit diesen vergleiche, könnten einem schon Zweifel kommen, was da noch Original ist und was nicht mehr. Kann mich aber auch täuschen und dein Kipper kommt aus der ersten Serie, wo mit den Materialeinsatz, wie damals üblich nicht gespart wurde. Fahrgestell und Brückenrahmen schauen für einen 4,5 to Kipper schon sehr massiv aus.
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Re: Marken- und Typenbestimmung 3-Seitenkipper

Beitragvon countryman » So Mär 04, 2018 17:49

wenn kein LOF Betrieb vorliegt, kann eine vorhandene Betriebserlaubnis relativ problemlos in eine normale Zulassung umgeschrieben werden. Die Geschwindigkeit bleibt auf 25 km/h beschränkt. Der Hänger muss dann alle 2 Jahre zur HU und es werden auch Steuern fällig. Da gibt es dann leider keinen Nachlass, so dass die Summe für den Nutzwert schon etwas empfindlich hoch werden kann. Eventuell kann der Kipper aber abgelastet werden. Die Steuer geht nach Gewicht!

Kann es sein, dass der Rahmen schon mal geschweißt wurde ? Erlischt in einem solchen Fall nicht die Betriebserlaubnis ?

Nein, Rahmen können fachgerecht instandgesetzt werden. Verboten ist (nachträgliches) Schweißen an Zugeinrichtungen.
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