Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt duch 34 Jahre?
Aktuelle Zeit: Do Mär 19, 2026 10:53
Ackersau hat geschrieben:Steuerliche Afa ist ein ganz anderes Thema. Ist aber eigentlich zu vernachlässigen.
bauer hans hat geschrieben:Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt duch 34 Jahre?
bauer hans hat geschrieben:Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt durch 34 Jahre?
Herr Merkel hat geschrieben:bauer hans hat geschrieben:Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt durch 34 Jahre?
Ganz einfach , nimm die Maschine für 500 € ins Privatvermögen , die 500 € muss du dann versteuern ! ein paar jahre später kannst du die maschine dann für 5000 € Privat verkaufen , so machen es alle
Lemberger hat geschrieben:Meine These: Du mußt den Verkauferlös als Einnahme angeben, wenn du die Maschine im Bestandsverzeichnis stehen hast. Solange der Verkaufserlös höher als der Buchwert ist, ist das dem Finanzamt egal. Wenn der Verkaufserlös deutlich unter dem Buchwert liegen würde, dann könnte das im Falle einer Betriebsprüfung zu einer Beanstandung führen.
Ansonsten verstehe ich die Fragestellung nicht.
Otto Mohl hat geschrieben:Lösung schlau: IAB und Sonderabschreibung bei Ersatzkauf nutzen. Deshalb mit der Steuererklärung Zeit lassen, weil sich dann mit dem iab noch Gestaltungsspielraum nutzen lässt.
Lösung dumm: Treckersammler werden und den Altschlepper nicht verkaufen.
wastl90 hat geschrieben:Ansonsten ziehst du den Verkaufspreis (netto) vom Restwert ab. Der Betrag ist dann dein Buchgewinn, den du als ganz normalen Gewinn versteuern musst.
Beispiel:
Die Maschine verkaufst du für 1.000€, Restwert 1€ = zu versteuernder Gewinn 999€.
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