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Maschine abschreiben

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Maschine abschreiben

Beitragvon bauer hans » So Dez 14, 2025 20:56

Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt duch 34 Jahre?
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon MF4355 » So Dez 14, 2025 21:15

Normalerweise ist die Maschine nach 10 Jahren abgeschrieben, steht mit 1€ in deinen Büchern.
Restwert -1€= Gewinn
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Ackersau » So Dez 14, 2025 22:47

Betriebswirtschaftliche Afa= Anschaffung- Restwert durch Nutzungsdauer. Ja
Steuerliche Afa ist ein ganz anderes Thema. Ist aber eigentlich zu vernachlässigen.
Verschiedene Möglichkeiten: Linear, degressiv, IAB und das ganze dann zum Teil kombinierbar.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon countryman » So Dez 14, 2025 22:50

Ackersau hat geschrieben:Steuerliche Afa ist ein ganz anderes Thema. Ist aber eigentlich zu vernachlässigen.


Jedoch mit dem unangenehmen Effekt dass durch den Verkauf alter Brocken ganz erhebliche Betriebsgewinne zur Versteuerung anstehen können (Aufdeckung stiller Reserven).
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Homer S » Mo Dez 15, 2025 2:08

bauer hans hat geschrieben:Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt duch 34 Jahre?


Welche Zahl hoffst du dir hier zu errechnen? Oder anders, was soll die Zahl aussagen?
Ansonsten schrieben meine Vorredner das meiste.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Herr Merkel » Mo Dez 15, 2025 6:52

bauer hans hat geschrieben:Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt durch 34 Jahre?


Ganz einfach , nimm die Maschine für 500 € ins Privatvermögen , die 500 € muss du dann versteuern ! ein paar jahre später kannst du die maschine dann für 5000 € Privat verkaufen , so machen es alle
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon wastl90 » Mo Dez 15, 2025 8:11

Ist aber so nicht ganz richtig und fällt dir früher oder später auch auf die Füße.

Ansonsten ziehst du den Verkaufspreis (netto) vom Restwert ab. Der Betrag ist dann dein Buchgewinn, den du als ganz normalen Gewinn versteuern musst.
Beispiel:

Die Maschine verkaufst du für 1.000€, Restwert 1€ = zu versteuernder Gewinn 999€.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Lemberger » Mo Dez 15, 2025 12:38

Meine These: Du mußt den Verkauferlös als Einnahme angeben, wenn du die Maschine im Bestandsverzeichnis stehen hast. Solange der Verkaufserlös höher als der Buchwert ist, ist das dem Finanzamt egal. Wenn der Verkaufserlös deutlich unter dem Buchwert liegen würde, dann könnte das im Falle einer Betriebsprüfung zu einer Beanstandung führen.
Ansonsten verstehe ich die Fragestellung nicht.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Mineralwasser » Mo Dez 15, 2025 13:03

Herr Merkel hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:Die Maschine hatte 1991 9000DM gekostet und wurde jetzt verkauft.
Wie rechne ich da:
Anschaffung abzüglich Resterlös geteilt durch 34 Jahre?


Ganz einfach , nimm die Maschine für 500 € ins Privatvermögen , die 500 € muss du dann versteuern ! ein paar jahre später kannst du die maschine dann für 5000 € Privat verkaufen , so machen es alle



Viel Glück bei der nächsten Betriebsprüfung.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon strokes » Mo Dez 15, 2025 15:57

Lemberger hat geschrieben:Meine These: Du mußt den Verkauferlös als Einnahme angeben, wenn du die Maschine im Bestandsverzeichnis stehen hast. Solange der Verkaufserlös höher als der Buchwert ist, ist das dem Finanzamt egal. Wenn der Verkaufserlös deutlich unter dem Buchwert liegen würde, dann könnte das im Falle einer Betriebsprüfung zu einer Beanstandung führen.
Ansonsten verstehe ich die Fragestellung nicht.


Wenn die Maschine aber Buchwert 1€ hat, und du für 5000€ verkaufst, hast halt 5000€ mehr Gewinn in dem Jahr.
Oder wie macht man das beim Gebraucht Schlepperverkauf, der längst abgeschrieben ist, also Buchwert gleich 0 ist?
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon countryman » Mo Dez 15, 2025 16:17

Re-Investition ist natürlich möglich, in der Regel wird ja ein teurer Neuschlepper gekauft auf den man direkt im 1. Jahr eine Sonderabschreibung nehmen kann. Falls noch pauschaliert wird ist auch die neue Mwst.-Aufwendung sofort anrechenbar. Bedenklich ist es für Auslaufbetriebe die sonst kaum mehr Umsatz machen. Da schlägt so ein Verkauf voll durch und es gibt lange Gesichter.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Otto Mohl » Mo Dez 15, 2025 17:11

Einen Schlepper in Zahlung zu geben oder zu verkaufen, der schon abgeschrieben ist, ist natürlich steuerlich schlimm, weil es den Betriebsgewinn schnell nach oben treibt, obwohl durch Neukauf die Liquidität nicht mehr da ist.

Lösung schlau: IAB und Sonderabschreibung bei Ersatzkauf nutzen. Deshalb mit der Steuererklärung Zeit lassen, weil sich dann mit dem iab noch Gestaltungsspielraum nutzen lässt.

Lösung dumm: Treckersammler werden und den Altschlepper nicht verkaufen.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon langholzbauer » Mo Dez 15, 2025 18:25

Otto Mohl hat geschrieben:Lösung schlau: IAB und Sonderabschreibung bei Ersatzkauf nutzen. Deshalb mit der Steuererklärung Zeit lassen, weil sich dann mit dem iab noch Gestaltungsspielraum nutzen lässt.

Lösung dumm: Treckersammler werden und den Altschlepper nicht verkaufen.


"Lösung schlau" hilft auch nur, wenn man sich selbst ausreichend mit der Materie auseinander und /oder mit dem StBer. rechtzeitig zusammensetz.

"Lösung dumm" verschiebt das Problem nur nach hinten in Zeiten, wo die Steuerlast immer höher wird.
z.B. war es bis vor einigen Jahren mit der Durchschnittssteuer nach § 13a Est abgegolten, was man für Technikverkäufe daraus löhnen konnte.
Jetzt will das FA daran nochmal Steuern auf Zeitwert abkassieren.

Sobald EÜR oder Bilanzbuchhaltung mit Inventarlisten angewendet werden, gibt es außer gut organisierter Reinvestition keine legalen Möglichkeiten den Veräußerungsgewinn = Differenz zwischen Buchwert und Veräußerungserlös von der Steuer auszuschließen, sobald eine ordentliche Rechnung ausgestellt wird.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Family Guy » Mo Dez 15, 2025 18:40

Nun mal unter uns Pastorentöchtern, was ist daran schlimm, den Zeitwert bei Verkauf zu versteuern????
Wenn du das nicht willst, stellst du die Maschine hinter der Scheune ab und bringst sie dann nach 10 Jahren Rumsteherei auf den Schrott.
Und eine Maschine, die 34 Jahre alt ist,wird ja auch nicht mehr soviel bringen. Meine Erfahrung bei Betriebsprüfung ist, dass die Prüfer sich eher mit wichtigen Dingen beschäftigen und nicht ewig lange nach irgendwelchen Bilanzleichen nachsuchen, für die der Pole irgendwann nochmal 500.--€ baT gegeben hat.
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Re: Maschine abschreiben

Beitragvon Waldmichel » Mo Dez 15, 2025 19:23

wastl90 hat geschrieben:Ansonsten ziehst du den Verkaufspreis (netto) vom Restwert ab. Der Betrag ist dann dein Buchgewinn, den du als ganz normalen Gewinn versteuern musst.
Beispiel:

Die Maschine verkaufst du für 1.000€, Restwert 1€ = zu versteuernder Gewinn 999€.


Ich habe es nach 3x lesen immer noch nicht kapiert, bis ich den Fehler gefunden habe. Der Satz muss richtig heißen:

Ansonsten ziehst du den Restwert vom Verkaufspreis (netto) ab..., dann passt der letzte Satz auch wieder zu der Rechnung.
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