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Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Pinzgauer56 » So Feb 01, 2015 8:05

Hallo miteinander, ich habe da eine Frage :
Wenn ich in D aus AT eine gebrauchte Maschine für....... Eur inkl. 20% MwSt. kaufe, wie verhalte ich mich dann meinem Finanzamt gegenüber?
Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema aus u. kann Auskunft geben, Danke
l.G. vom Pinzgauer
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon CarpeDiem » So Feb 01, 2015 10:05

Das sind diese Themen die schon von der Fragestellung her nicht zu beantworten sind und eigentlich auch offenbaren, dass die Fragesteller eine Hilfestellung auch nur bedingt erwarten. Hier wäre zuerst einmal zu klären, wie denn der Steuerstatus des Fragenden ist, denn daran knüpfen sich die unterschiedlichen steuerlichen Folgen.
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Tinyburli » So Feb 01, 2015 11:09

Ich denke das ist ganz einfach.
Wenn Du ein Betrieb bist, der Regelbesteuerung macht, dann musst Du ja die Umsatzsteuer Deiner Produkte und Leistungen an das FA abführen. Im Gegenzug bekommst die Umsatzsteuer Deiner Einkäufe erstattet.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer erhöht Deinen Gewinn.
Den Nettopreis kannst dann abschreiben.

Wennst keine Regelbesteuerung hast, bekommst keine Umsatzsteuer heraus.
Da kannst dann aber den Bruttopreis abschreiben.

Da ist prinzipiell kein Unterschied ob Inland oder Ausland.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon CarpeDiem » So Feb 01, 2015 12:16

Wenn ich zum deutschen Finanzamt gehe und will 20% Ösi USt erstattet bekommen, dann nehme ich dich Tinyburli mit, dann wird es gehen, ansonsten habe ich da Bedenken.....!
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Tinyburli » So Feb 01, 2015 17:24

Wennst denen Deine Steuernummer gibst, kannst die Ware ohne die Umsatzsteuer zu bezahlen mitnehmen.
Machen manche Händler jedenfalls.
Wir sind doch ein gemeinsamer Markt.
Wie bald ist die Ukraine auch dabei. Dann kannst in Kiev shoppen gehen.

Erleichterte Erstattung ausländischer Umsatzsteuer ab 2010
vom 12. Februar 2010 (aktualisiert am 03. März 2010)
Lesen Sie weitere Tipps in den Kategorien, denen dieser Artikel zugeordnet ist: Ausland, Freiberufler, Selbstständige, Umsatzsteuer, Unternehmer
Von: Lutz Schumann

Für Ausgaben im Ausland ab dem 1. Januar 2010 lässt sich die Umsatzsteuer (USt) einfacher und schneller zurückholen als bisher. Mit der Richtlinie 2008/9/EG und dem Jahressteuergesetz 2009 wurde das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten grundlegend geändert.
Die wichtigsten Änderungen bei im Ausland gezahlter Umsatzsteuer

Erstattungsbehörde: Ab dem 1. Januar 2010 müssen inländische Unternehmen ihre Anträge nicht mehr direkt beim Vergütungsmitgliedstaat einreichen, sondern können dies über ein Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erledigen. Das bisherige, umständliche Papierverfahren mit dem Ausfüllen der Anträge in der jeweiligen Landessprache entfällt damit. Der Aufwand des Unternehmers wird verringert, seine Wege verkürzt. Es entfällt der Bedarf, sich an Dienstleister zu wenden, die auf das Beantragen einer Rückerstattung spezialisiert sind.

Antragsfrist: Die Antragsfrist wurde um 3 Monate verlängert. Deutsche Unternehmen können Erstattungen für 2010 und spätere Jahre bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahrs beantragen. Bislang lief die Frist am 30. Juni eines jeden Jahrs ab.

Zinsen: Neu ist auch der Zinsanspruch des Antragsstellers. Damit will man die bislang übliche lange Bearbeitungszeit in einigen Mitgliedsstaaten der EU verkürzen. Alle Staaten in der EU haben sich verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Antrags zu erstatten. Überschreiten sie diese Frist, werden Zinsen fällig.
Hintergrund zur ausländischen Umsatzsteuer

Deutsche Unternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer zurückholen, die sie im Ausland gezahlt haben. Meist ist dies ab einer gezahlten Umsatzsteuer von 25 Euro möglich. Welche Kosten für welches Land erstattungsfähig sind, steht in der Tabelle des Artikels "Im Ausland gezahlte Umsatzsteuer zurückholen". Dort stehen auch die Adressen der Behörden, die noch für Ausgaben im Jahr 2009 zuständig sind. Außer den EU-Mitgliedern beteiligen sich Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika am Umsatzsteuervergütungsverfahren.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon The Judge » So Feb 01, 2015 23:44

Tinyburli hat geschrieben:Wennst denen Deine Steuernummer gibst, kannst die Ware ohne die Umsatzsteuer zu bezahlen mitnehmen.


Den Händler möchte ich sehen, der das macht. Das wäre Steuerhinterziehung aller erster Güte :roll:
Folgende Fragen müssten erst mal geklärt werden:

1. Ist der Käufer überhaupt Vorsteueranzugsberechtigt?
2. Verfügen Käufer und Verkäufer über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?
3. Wo ist der Erfüllungsort, d.h. wird die Maschine selber abgeholt oder geliefert?

CarpeDiem hat geschrieben:Wenn ich zum deutschen Finanzamt gehe und will 20% Ösi USt erstattet bekommen, dann nehme ich dich Tinyburli mit, dann wird es gehen, ansonsten habe ich da Bedenken.....!


Das Schauspiel würde ich mir auch ungern entgehen lassen :mrgreen:

Zuständig für die Erstattung der österreichischen Umsatzsteuer ist nicht das deutsche Finanzamt, sondern das Land, indem die Ware erworben wurde. D.h. der Kunde muss einen Antrag an das Land richten, aus dem die Ware ausgeführt wurde.

Was kann jetzt also passieren?
Nehmen wir zunächst mal den einfachsten Fall: Beide Parteien verfügen über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (siehe 2.) und der Erfüllungsort liegt im Land des Importeurs, d.h. die Maschine wird geliefert. :arrow: Die Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
Liegt der Erfüllungsort im Land des Exporteurs, muss (theoretisch, es gibt auch Ausnahmen) die Umsatzsteuer berechnet werden, da es sich für den Verkäufer nicht um ein Exportgeschäft handelt und er auch nicht nachweisen kann, dass es sich um ein Exportgut handelt. :arrow: Es kann in Deutschland im Land des Verkäufers (Österreich) ein Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer gestellt werden.
Verfügt eine von beiden Parteien nicht über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, ist das auch blöd für den Käufer. :arrow: Die Umsatzsteuer muss bezahlt werden, unabhängig vom Erfüllungsort. Kann jedoch hinterher auf Antrag (s.o.) erstattet werden.
Der Käufer ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. :arrow: Pech gehabt...
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Birlbauer » Mo Feb 02, 2015 10:09

Bist Umsatzsteuerlich pauschalierend? Falls ja, kannst Du bis 10.000,- € netto im Jahr (Summe aller Einkäufe) wählen, ob Du im Kaufland die Mwst. bezahlst oder im Heimatland. Einfuhrumsatzsteuer sind 19%, in AT zahlst Du 20%, sparst also nur 1%. Dafür würde ich keinen Aufwand treiben.

Um welche Summe geht es? Welchen Steuerstatus hast Du?

Grüße,

Manfred
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon The Judge » Mo Feb 02, 2015 14:35

Birlbauer hat geschrieben: Einfuhrumsatzsteuer sind 19%, in AT zahlst Du 20%, sparst also nur 1%.


Also meines Wissens nach ist Österreich Mitglied der EU, ergo fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Diese wird nur erhoben bei Importen aus sog. Drittländern. Genauso wie Einfuhrzoll...
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Qtreiber » Mo Feb 02, 2015 18:54

Tinyburli hat geschrieben:Die vereinnahmte Umsatzsteuer erhöht Deinen Gewinn.
:lol: :lol:
The Judge hat geschrieben:Den Händler möchte ich sehen, der das macht. Das wäre Steuerhinterziehung aller erster Güte

Tinyburli hat geschrieben:Wennst denen Deine Steuernummer gibst, kannst die Ware ohne die Umsatzsteuer zu bezahlen mitnehmen.

Wahrscheinlich meint Tiny das:
The Judge hat geschrieben:Nehmen wir zunächst mal den einfachsten Fall: Beide Parteien verfügen über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (siehe 2.) und der Erfüllungsort liegt im Land des Importeurs, d.h. die Maschine wird geliefert. :arrow: Die Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
The Judge hat geschrieben:Also meines Wissens nach ist Österreich Mitglied der EU, ergo fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Aber das gilt doch nur, wenn beide eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, oder ist das in der LDW. komplett anders als im gewerblichen Bereich ?
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon The Judge » Mo Feb 02, 2015 20:06

Qtreiber hat geschrieben:
The Judge hat geschrieben:Also meines Wissens nach ist Österreich Mitglied der EU, ergo fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Aber das gilt doch nur, wenn beide eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, oder ist das in der LDW. komplett anders als im gewerblichen Bereich ?


Eine Einfuhrumsatzsteuer gibt es nur bei Importen aus Drittländern. Etwas anderes würde alleine deshalb schon nicht funktionieren, weil die EU ein Binnenmarkt ist, d.h. es finden keine Grenzkontrollen mehr statt. Damit ist es dem Zoll dann auch unmöglich, an Hand von Rechnungen und Lieferpapieren die Einfuhrumsatzsteuer (und die Zollgebühren) festzulegen. Außerdem ist die Einfuhrumsatzsteuer eine Zollabgabe und keine Mehrwertsteuer im engeren Sinne. Bei Importen aus Drittländern kann es also sein, dass man mehrmals zur Kasse gebeten werde: Man bezahlt die Umsatzsteuer (falls ausgewiesen), die Einfuhrumsatzsteuer und den Importzoll. Wobei Einfuhrumsatzsteuer und Importzoll als klassische Zollabgaben auch auf die Nebenkosten erhoben werden, z.B. auf Umsatzsteuer und Frachtkosten. Daher sollte man bei Einkäufen in Drittländern auf jeden Fall vor dem Einkauf die Genehmigung zur Steuerbefreiung vorliegen haben, damit die Rechnung auch auf jeden Fall ohne Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Da ist die Vorgehensweise aber in jedem Land unterschiedlich.

Hier stehen einige Informationen zu Umsatzsteuer im Ausland und Einfuhrumsatzsteuer:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/einfuhrumsatzsteuer_node.html
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Feb 02, 2015 20:54

Hallo miteinander,
zunächst einmal meinen herzlichen Dank für die z. T. recht fachlichen Antworten.
Ich u. meine Frau betreiben eine kleinere Landwirtschaft im NE u. ich habe ein Baugewerbe angemeldet.
Wie ich das mit dem Maschinenkauf aus AT jetzt regle muss ich mir erst noch durch den Kopf gehen lassen, mein Verhandlungsgeschick, oder auch nicht, wird letzt endlich entscheiden, denk ich mal. :wink:
Danke nochmals u. liebe Grüße, vom Pinzgauer
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Feb 02, 2015 21:13

Also gestern einen Bericht über die shoppingwütigen Schweizer (nicht EU) im TV gesehen.
So weit ich das verstanden haben kaufen die LEbensmittel und Co bei uns ein (30% günstiger als noch vor einer Woche) und bei der Heimreise machen die noch nen Abstecher beim Zollamt und holen die bezahlte MwSt dann da auch noch ab. :shock: .
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Feb 02, 2015 21:19

Thia, so läuft das mittlerweile bei uns hier unten ab, ( wohne im grenznahen Bereich D - AT - CH ),
wer hätte das noch vor ein par Jahren gedacht, als wir die Nudeln, den Schoki, die Zigaretten usw. aus CH geschmuggelt haben...... :?
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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Feb 02, 2015 21:49

Wenn jetzt ein Schweizer bei nem Deutschen Fendt Händler einkauft kostet der quasi nur die Hälfte. :lol:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

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Re: Maschinenkauf aus EU-Ausland ?

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Feb 02, 2015 21:54

Ja genau, und dann fährt er in Umgebung Steißlingen, wo die Schweizer die letzten Jahre den deutschen Bauern das Land abgezwackt haben, über die (grüne) Grenze,
ja und was dann ??
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