Sönke Carstens hat geschrieben:Das die Rennleitung es auf alte Gespanne abgesehen hat ist ja nichts neues.
Man kann problemlos mit einem recht neuem Schlepper und Ballenwagen Stroh ohne ordentliche Ladungssicherung fahren.
Aber wehe man fährt einen 50 Jahre alten Schlepper, auflaufgebremsten Anhänger und pro Stapel Quaderballen wird nur ein Spanngurt verwendet. Da wird die weiterfahrt sofort untersagt.
Von wegen. Ein Nachbar war mit einem neuen Traktor und neuen Ballenwagen mit Ladungssicherung a, 2 Spanngurte je Ballenstapel unterwegs. Nach 65km und 400m vom Ziel entfernt, wurde er von der Rennleitung kontrolliert. Von den 10 Spanngurten fehlte das Zulassungszeichen. Er durfte nicht mehr weiter fahren, und mußte sich erst zugelassene Spanngurte besorgen. Die BAG ist hier gnadenlos.
