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Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon fav84 » So Mär 14, 2021 17:20

Hallo,

ich bin noch neu in der Thematik Mehrfachantrag und hätte eine Frage zu der Angabe von Zwischenfrüchte:
Ich gebe bei den Schlägen Zwischenfrüchte an, auf denen ich heuer (Herbst 2021) solche anbauen werde und brauche aber evtl. momentan noch bestehende Zwischenfrüchte nicht angeben, oder?

Liebe Grüße
fav84
 
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon jak » So Mär 14, 2021 18:11

Zwischenfrüchte angeben ist halt wichtig, wenn du diese z.B. für's Greening brauchst (als ÖVF).
Wie das jetzt wird, mit der Ackerbedeckung durch Zwischenfrüchte über Winter, vor Sommerungen bzw. mit der Düngeverordnung weiß ich nicht genau.

Von daher, ja du musst die geplanten Zwischenfrüchte angeben. Die jetzt stehenden Zwischenfrüchte waren im letzten Antrag wichtig.
jak
 
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon Johnny 6520 » So Mär 14, 2021 21:32

jak hat geschrieben:Zwischenfrüchte angeben ist halt wichtig, wenn du diese z.B. für's Greening brauchst (als ÖVF).
Wie das jetzt wird, mit der Ackerbedeckung durch Zwischenfrüchte über Winter, vor Sommerungen bzw. mit der Düngeverordnung weiß ich nicht genau.

Von daher, ja du musst die geplanten Zwischenfrüchte angeben. Die jetzt stehenden Zwischenfrüchte waren im letzten Antrag wichtig.


Ich gebe immer die an die jetzt stehen,z.b die wo dann der Mais hinkommt!
Johnny 6520
 
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon fav84 » So Mär 14, 2021 21:34

Danke für die beiden Antworten! Wir waren jetzt auch der Meinung, die angeben zu müssen, die momentan stehen. Aber ehrlich gesagt sind wir uns nicht mehr sicher und die Meinungen gehen weit auseinander. :|
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon Stoapfälzer » So Mär 14, 2021 21:40

Wir geben auch die Zwischenfrüchte in etwa an die wir im Herbst anbauen. Wichtig sind nur die für die öVF also fürs Greening im Herbst. Die Bedeckung fürs gelbe Gebiet muss man meiner Meinung nach nirgends angeben.
Antrag heute gemacht. :?
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon Marian » Mo Mär 15, 2021 12:11

Entscheidend für den Antrag im laufenden Kalenderjahr sind die Früchte die vom 01.06 - 15.07. am Feld stehen.
Zwischenfrüchte für's Greening müssen bis zum 01.10. gedrillt sein. Folgerichtig müssen Zwischenfrüchte die im Spätsommer oder Herbst angebaut werden im Flächenverzeichnis angegeben werden. Was jetzt am Feld steht interessiert für dieses Antragsjahr niemanden.


Freundliche Grüße
Über 20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Mär 15, 2021 12:31

Habe heute mit dem Amt telefoniert die ha Angabe von Zwischenfrüchten im allgemeinen Teil vorne im Antrag ist rein für die Statistik dort geben wir immer ca die Fläche an die wir im Herbst anlegen.
Laut Berater geht aber nicht vorne weniger angeben als dann hinten Im Flächenantrag zB schon für Greening vorgesehen wird da spuckt dann das System beim Prüfen vorm Absenden schon einen roten Fehler aus.
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon difra » Mo Mär 15, 2021 13:00

Hallo zusammen,

die Meinungen gehen ja sehr auseinander! Für Bayern sehe ich das sehr sicher so:

Zwischenfrüchte im Flächennutzungsnachweis (FNN) mußt du normalerweise nirgends angeben, außer du nutzt sie entweder fürs öfters erwähnte Greening oder für Kulap-Maßnahmen (Mulchsaat bzw. Winterbegrünung).
Bei Greening sind im FFN immer die geplanten Greening-Zwischenfrüchte, also aktuell Aussaat im Sommer/Herbst 2021 anzugeben. Diese Angaben können dann bis 30.09. (?) geändert oder ergänzt werden.
Für Zwischenfrüchte für Kulap Winterbegrünung gilt das gleiche: Anzugeben ist die heuer im Sommer geplante Aussaat mit Änderungsmöglichkeiten
Für Zwischefrüchte, die für das Mulchsaatprogramm beantragt werden, musst du die jetzt draußen stehenden angeben, sprich z. B. der Mais als Hauptfrucht und die Zwischenfrucht als Kulap-Maßnahme. Nur bei diesem Programm gelten die Auflagen auch noch im Frühsommer, z. B. mit der Mindestbedeckung von 10 %.
Bei Winterbegrünung sind die Auflagen nur bis 15.02. gültig, jetzt könnte sogar untergepflügt werden.

Die Angabe im MFA Hauptformular bei den Allgemeinen Angaben, auch hier die geplante Aussaat, muss nicht zu den Angaben im FNN passen und ist eigentlich nur eine statistische Größe. Früher wurde sie verwendet für die Richtwertberechnung beim Gasölantrag, ob das jetzt auch noch so ist, weiß ich aktuell nicht.
Auf jeden Fall kann im MFA eine größere Zwischenfrucht-Fläche stehen als im FNN, da ich ja nicht jede Zwischenfrucht für ein Programm beantragen muss.
(hier war Stoapfälzer schneller! :) )
Eigentlich verrückt, wie kompliziert das alles ist durch die Vielzahl der verschiedenen Programme.

Viel Erfolg beim Beantragen wünscht Franz
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Re: Mehrfachantrag 2021 Zwischenfrüchte

Beitragvon Bison » Mo Mär 15, 2021 13:18

Antrag wurde gestern gestellt, heute gleich den telefonischen Termin vorgezogen. Alles gut. Heuer ging es mal Ratz fatz :prost:
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