Hallo Kaninchen,
es stimmt schon das Du " nur" die Wohnung gemietet hast. Damit Inbegriffen ist das Recht die Gemeinschaftsanlagen wie Wege von der Straße zum Hof, den Hof, das Treppenhaus usw. zu benutzen. Geht ja auch nicht anders, keiner kann in seine gemietete Wohnung fliegen. Aber auch die Pflicht diese zu unterhalten entweder durch Eigenleistung (Reinigung usw.) oder durch andere wo dann die Kosten auf die Betriebskosten (Nebenkosten-
abrechnung) umgelegt werden. Die Nutzung des Gartens steht auf einem anderen Blatt, das brauchen wir hier nicht zu erörtern.
Du schreibst das im ehemaligen Gesindehaus 3 Mietparteien wohnen. was ist mit dem Haupthaus und den Wirtschaftsgebäuden, sind die vermietet oder verpachtet, gehören sie einen anderen Besitzer?
Gruß Yogi