Wir haben hier folgenden Fall:
Wir (3 Miet-Parteien) wohnen in den ehemaligen Gesindehäusern eines großen Bauernhofs.
Wir sind nur durch einen Feldweg/Privatweg mit der öffentlichen Straße verbunden. Die öffentliche Straße muß natürlich von der Gemeinde geräumt werden. Klar! Macht sie zwar nicht, aber das ist ein anderes Thema. Da die öffentliche Straße auch seltenst geräumt wird, sind wir darauf angewiesen, über den Privatweg des Nachbarn (Hans-Werner) zur Bundesstraße zu fahren. Netterweise lässt er uns auch auf seinem Hof parken.
Am Ende der öffentlichen Straße hat unsere Vermieterin ein Schild aufgestellt: Sackgasse, Privatweg, wird nicht geräumt, Durchgang auf eigene Gefahr.
Wir sind in den letzten Wochen nur vom Hof gekommen, weil uns der Nachbar Hans-Werner auf unsere Kosten frei geschoben hat. Der hat natürlich auch keinen Bock darauf, sich ständig mit unserer Vermieterin und der Gemeinde einzulassen.
Für uns ging das jetzt richtig ins Geld, denn jedes Schieben auf den ca. 600 m Weg kostet uns 20 Eur.
Wie ist das im Mietrecht? Muß nicht der Vermieter auch dafür sorgen, dass man überhaupt vom Hof kommt? Oder ist unsere Vermieterin im Recht, die einfach sagt: Es ist mir egal, wie und ob Sie vom Hof kommen?