Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mo Dez 01, 2025 1:59

Mietrecht - Räumungsdienst

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
Antwort erstellen
26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » Mo Mär 18, 2013 22:48

Wir haben hier folgenden Fall:
Wir (3 Miet-Parteien) wohnen in den ehemaligen Gesindehäusern eines großen Bauernhofs.
Wir sind nur durch einen Feldweg/Privatweg mit der öffentlichen Straße verbunden. Die öffentliche Straße muß natürlich von der Gemeinde geräumt werden. Klar! Macht sie zwar nicht, aber das ist ein anderes Thema. Da die öffentliche Straße auch seltenst geräumt wird, sind wir darauf angewiesen, über den Privatweg des Nachbarn (Hans-Werner) zur Bundesstraße zu fahren. Netterweise lässt er uns auch auf seinem Hof parken.

Am Ende der öffentlichen Straße hat unsere Vermieterin ein Schild aufgestellt: Sackgasse, Privatweg, wird nicht geräumt, Durchgang auf eigene Gefahr.

Wir sind in den letzten Wochen nur vom Hof gekommen, weil uns der Nachbar Hans-Werner auf unsere Kosten frei geschoben hat. Der hat natürlich auch keinen Bock darauf, sich ständig mit unserer Vermieterin und der Gemeinde einzulassen.

Für uns ging das jetzt richtig ins Geld, denn jedes Schieben auf den ca. 600 m Weg kostet uns 20 Eur.

Wie ist das im Mietrecht? Muß nicht der Vermieter auch dafür sorgen, dass man überhaupt vom Hof kommt? Oder ist unsere Vermieterin im Recht, die einfach sagt: Es ist mir egal, wie und ob Sie vom Hof kommen?
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Lemberger » Mo Mär 18, 2013 23:18

Ist im Mietvertrag etwas zur Räum- und Streupflicht festgelegt?
Lemberger
 
Beiträge: 308
Registriert: Mo Dez 20, 2010 15:56
Wohnort: Hohenlohe, Baden-Württemberg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » Di Mär 19, 2013 0:12

Nee, ist ein 08/15-Formvertrag.
Das war damals ja auch kein Ding. Da lebte unser Vermieter noch, der sich um alles auf dem Hof hingebungsvoll gekümmert hat! Und er hat mit seinem Trecker unseren Weg immer frei geschoben bzw. in der Zeit zwischen 2002 und 2005 waren die Winter auch gar nicht so schlimm. 2006 ist leider unser Vermieter gestorben und nun steht unsere Vermieterin alleine da. Den Trecker hat sie noch, aber der steht sich leider tot, weil sie sich nicht traut.

Die umliegenden Flächen sind verpachtet. Wenn es hart auf hart kommt, wird der Pächter ranzitiert, um zu helfen. Der Pächter ist ca. 15 km weg, der kann nicht immer hier auftauchen, wenn mal eine Schneewehe da ist.

Daher hilft der Nachbar-LW aus! Aber Jedes Jahr gibt es dasselbe Theater: Wer schiebt? Wer muß zahlen? Da geht es um die Gemeindestrasse, die nicht geräumt wird, wir müssen dann über den Privatweg dieses Landwirts zur Bundesstraße... quer über seinen Hof. Er ist auch so nett und lässt uns alle auf seinem Hof parken, wenn unsere Vermieterin sich nicht um die ca. 600 m Privatweg kümmert.
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » Di Mär 19, 2013 0:13

Kurze Frage:
Gibt es für Vermieter eine Pflicht, dass man das Haus mit dem Auto erreichen kann?
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon yogibaer » Di Mär 19, 2013 1:25

Kaninchen hat geschrieben:Kurze Frage:
Gibt es für Vermieter eine Pflicht, dass man das Haus mit dem Auto erreichen kann?


Hallo,
der Vermieter ist in der Pflicht das auf seinen Grundstück alle Wege zu den Gemeinschaftseinrichtungen (Müllkübel usw.) geräumt werden.
In deinen Fall müßte auch der Privatweg geräumt werden, denn es ist zum Beispiel unzumutbar wenn ein Rettungswagen nicht durchkommt
und die Rettungskräfte zu Fuß laufen müssen. Aber, der Vermieter kann den Räumdienst delegieren d. h. im Mietvertrag verankern das
die Mieter diesen durchführen. Er kann auch jemanden Beauftragen den Räumdienst auszuführen, die entstehenden Kosten werden dann den
Betriebskosten zugeschlagen.
Für das Räumen der öffentlichen Straßen ist nicht unbedingt die Gemeinde zuständig, diese Regelung findet man in der Ortsatzung.
Also nochmal Mietvertrag und Ortsatzug durchlesen.
Ich hoffe damit etwas geholfen zu haben.
MfG Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » Di Mär 19, 2013 2:00

Yo, Yogi, das hast du!
Im Mietvertrag ist allerdings gar nix festgelegt! Da ist noch nicht mal die Gartennutzung drinnen, die ich seit über 10 Jahren praktiziere.
Zu den Wegerechten ist schier gar nix im Vertrag. Laut Vertrag bewohne ich nur eine Wohnung. Ich glaube, das haben die andren Parteien noch nicht so kapiert. :roll:
Ich werde mich morgen nochmal mit einem befreundeten Landwirt kurzschliessen, der ebenfalls vermietet.... ,
aber ich denke meine Mit-Mieter rennen gegen Mauern! n8
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon country » Di Mär 19, 2013 6:14

Und wieso setzt ihr euch nicht in den Tecker und schiebt?
Wenn ihr auf eine Räumpflicht seitens des Vermieters bsteht wird folgendes passieren:
Hans Werner übernimmt den Räumauftrag und ihr zahlt es dann über die Nebenkosten.
Gaudeamus igitur, iuvenes dum sumus
Benutzeravatar
country
 
Beiträge: 747
Registriert: Do Feb 01, 2007 17:10
Wohnort: Burkhardtsdorf Ot Kemtau
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon meyer wie mueller » Di Mär 19, 2013 10:02

Hallo

ist ganz einfach. Der Vermieter kann einen Dienst beauftragen, der das Räumen und Streuen übernimmt. Das kostet über den Winter bei 50 m Gehweg schon mal 1200 Euro. Und diese Kosten kann der vermieter 1:1 auf die Nebenkosten umlegen. Genau so kann er die Hausmeisterkosten, falls er einen beschäftigt, und die Kosten für die Pflege der Grünanlagen umlegen.
Das muss jeder selbst wissen, ob ihm das Ausschlafen morgens und das Beine hochlegen so viel Geld wert ist. Deshalb übernehmen meist die Mieter das Kehren, das Putzen des Treppenhausen, die Gartenpflege und den Winterdienst in Eigenregie.
Bezüglich der nebenkosten gibt es Verordnungen, wo die umlagefähigen Kosten drin stehen.

Gruß
MwM
meyer wie mueller
 
Beiträge: 1528
Registriert: So Nov 04, 2007 18:21
Wohnort: Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon TLH » Di Mär 19, 2013 10:57

umlagefähigen Kosten

Winterdienst ist drin
TLH
 
Beiträge: 1025
Registriert: Di Jul 15, 2008 0:59
Wohnort: hab ich
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » So Mär 24, 2013 2:25

Wie lese ich das denn:
Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
zum Seitenanfang
Seite ausdrucken
Datenschutz
:?:
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » So Mär 24, 2013 3:04

Laut Formvertrag habe ich nur die Wohnung gemietet, nicht das Grundstück.
Tatsächlich nutze ich aber den Garten - wie persönlich damals besprochen.
Was ist nun mit den Wegen? Wenn ich das Gesetz richtig lese, muß das die Eigentümerin tragen.
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Oder leg ich nun völlig falsch?
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » So Mär 24, 2013 3:09

Also dass sie sich um die Räumung kümmern muß, ist sicher, die Kosten, Nebenkosten?
Das wird teuer. Für 2 Wochen sind wir jetzt bei 700 Eur. ! :idea: Ich mag da gar nicht dran denken, wenn wir mal von Weihnachten bis Ostern Schnee haben! :roll:
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » So Mär 24, 2013 3:12

Kaninchen hat geschrieben:Also dass sie sich um die Räumung kümmern muß, ist sicher, die Kosten, Nebenkosten?
Das wird teuer. Für 2 Wochen sind wir jetzt bei 700 Eur. ! :idea: Ich mag da gar nicht dran denken, wenn wir mal von Weihnachten bis Ostern Schnee haben! :roll:

Als ich die Summe heute gehört hab, hab ich schon die Ohren angelegt! :roll:
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon Kaninchen » So Mär 24, 2013 3:20

Nochmal was anderes:
Die Schilder: "Privatweg" "Benutzung auf eigene Gefahr" "Kein Winterdienst" Die nutzen doch nur gegen Fremde und gelten nicht für Mieter, oder? Wieder § 535!
Ich sollte es wissen, aber ich bin im Privaten eher friedlich. ;-)

Neeeeneeeee wenn mich Panik überkommt bin ich nurnoch dummuuuuudummmmduuuummmmmm! ;-)
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
Beiträge: 5683
Registriert: Do Jun 28, 2007 14:45
Wohnort: Schleswig-Holstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Mietrecht - Räumungsdienst

Beitragvon borger » So Mär 24, 2013 10:59

Kaninchen,

ich würd alles so lassen wie es ist. Besser eine Vermieterin, die sich zu wenig – als eine, die sich zu viel kümmert.
Klar könnte man ihr die Schneeräumkosten erstmal aufs Auge drücken – und dann? Für die nächsten Winter bestellt sie einen gewerblichen Räumdienst und legt die Kosten voll um. Das heißt, eure 3 Mietparteien bezahlen dann auch, wenn kein/wenig Schnee liegt. Weil, der gewerbliche Räumer will seine Bereitschaft immer bezahlt haben.
borger
 
Beiträge: 1210
Registriert: So Dez 02, 2012 19:09
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Verbraucherforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki