H.B. hat geschrieben:amwald 51 hat geschrieben:... schmarrn, der pächter zahlt 2/3 des referenzpreises, oder er läßt's sein.
richtig erkannt, und wenn sie ihm der Verkäufer billiger gibt, zahlt er weniger, und wenn er freiwillig mehr zahlt, dann zahlt er halt mehr. Nur wenn der bisherige Pächter diese 2/3 zahlt, darf der bisherige Verpächter nicht ausschlagen.
alles klar??
mehr als 2/3 muss und wird keiner bezahlen. nach unten bis 0 sind keine Grenzen gesetzt.

oder a