gaugruzi hat geschrieben:Meine Frau hat einen Minijob den Sie betraglich maximal ausschöpft. Sie möchte dennoch etwas Geld dazu verdienen und überlegt, wie Sie durch eine weitere berufliche Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber dies erreichen kann.
Evtl. ist hierzu die Anmeldung als klein-Gewerbe "Dienstleister" bis max. € 17.000,- Umsatz eine Möglichkeit zusätzlich zum Minijob zu überdenken.
