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finanztip.de hat geschrieben:10 Wie sind Minijobs zu versteuern?
Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig. Du musst dem Arbeitgeber zum Abzug der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 Prozent inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nur noch Deine Steueridentifikationsnummer sowie Dein Geburtsdatum nennen.
...
In der Einkommensteuererklärung musst Du Deine Einkünfte aus dem Minijob nicht gesondert angeben. Mit der Pauschalsteuer sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Dazu gehört aber auch, dass Du keine Werbungskosten absetzen darfst.
meyenburg1975 hat geschrieben:Bist du dir da sicher mit steuerfrei? Insbesondere wenn über die eigentliche Rente hinaus nennenswerte Einkünfte da sind?
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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Werte schätzen
]Südheidjer hat geschrieben:Ich denke, der erste 520,--Euro-Job ist steuerfrei für den AN.
Unsere Haushaltshilfe hatte ihren 520,-Job aufgeteilt auf zwei Arbeitgeber, Hauptsache man kommt in Summe nicht über diese Grenze bei 520/538 Euro.
Manfred hat geschrieben:Nebenkosten 31,4 % + BG (glaube 1,3%)
TommyA8 hat geschrieben:Südheidjer hat geschrieben:Ich denke, der erste 520,--Euro-Job ist steuerfrei für den AN.
Unsere Haushaltshilfe hatte ihren 520,-Job aufgeteilt auf zwei Arbeitgeber, Hauptsache man kommt in Summe nicht über diese Grenze bei 520/538 Euro.
Das kann so nicht stimmen!
Nur der erste Job kann Steuerbefreit sein.
Sobald ein zweiter dazukommt wird der erste automatisch steuerpflichtig.
Du darfst einen Job bis 520€ haben, aber keine 2 mit je 260€.
Wurde mir erst bei unserer Reinigungskraft von der Minijobzentrale bestätigt.
Die Regelung ist totaler Schwachsinn und treibt Leute in die Schwarzarbeit.
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