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Minijob Landwirtschaft

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Peter North » Mo Feb 19, 2024 20:33

Wenn ich meine beiden Altenteiler für einen Minijob für jeweils 520 Euro anmelde, mit welchen Abgaben müssen dann beide als Renter oder ich als Landwirt rechnen. Lohnt sich das, wenn der der durchschnittliche Steuersatz in der Einkommenssteuer bei 30 % liegt? Oder soll ich den fleissigen Altenteiler einfach die Scheine in die Hand drücken und ohne Minijobanmeldung bezahlen?
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Feb 19, 2024 20:56

Du musst ja als AG Sozialabgaben auf den Minijob oben drauf zahlen. Das sind um die 30%, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
Der Altenteiler hat keine Abgaben, muss das Einkommen aber bei der Steuer angeben und nach persönlichem Satz versteuern.

Dürfte ein Nullsummenspiel sein.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Südheidjer » Mo Feb 19, 2024 21:07

Kommt wohl drauf an, ob die "Altenteiler" schon das Rentenalter erreicht haben, weil dann die Abgaben für die Rentenversicherung wegfallen, was ein größerer Brocken ist.

Schau mal unter

https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html#doc2a008d70-e046-422e-9866-9f09807a5c11bodyText1

Ist zwar "Gewerbe", aber das wird generell auch in der LW ähnlich sein.
Du zahlst zusätzlich zum Lohn den Krankenkassenbeitrag 13% und pauschale Steuer 2%. Ggf noch Umlage U1 und U2, aber das könnte in der KW ggf. entfallen...das weiß ich nicht.
Unfallversicherung weiß ich auch nicht.

Der Rentner-Arbeitnehmer zahlt wohl gar nichts. Das ist ja immer das Attraktive an diesen 520,-Euro-Jobs, daß die nicht einkommensteuerpflichtig sind.....brutto=netto.
Ich meine mal von Leuten gehört zu haben, die lieber ihren Hauptjob als Angestellte drosseln und noch einen 520,- Euro-Job stattdessen machen.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Mo Feb 19, 2024 21:12

Nebenkosten 31,4 % + BG (glaube 1,3%)
Dazu kommen die Kosten fürs Buchführungsbüro. Einmal für die Einrichtung je AN ca. 60 Euro + monatlich ca. 10 bis 20 Euro.

Bei 30% Durchschnittsatz wird der Grenzsteuersatz ja über 40 liegen. Dann solltest du etwas Ersparnis haben.

Der erste Minijob ist für Rentner steuerfrei. D.h. der Lohn geht 1 zu 1 aufs Konto der Eltern.
Nur wenn die Verdienstgrenze durch mehrere Minijobs überschritten wird, fällt Steuer an.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Feb 19, 2024 21:28

Bist du dir da sicher mit steuerfrei? Insbesondere wenn über die eigentliche Rente hinaus nennenswerte Einkünfte da sind?
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Südheidjer » Mo Feb 19, 2024 21:45

Ich denke, der erste 520,--Euro-Job ist steuerfrei für den AN.

https://www.finanztip.de/minijobs/

finanztip.de hat geschrieben:10 Wie sind Minijobs zu versteuern?

Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig. Du musst dem Arbeitgeber zum Abzug der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 Prozent inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nur noch Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer sowie Dein Geburtsdatum nennen.
...

In der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung musst Du Deine Einkünfte aus dem Minijob nicht gesondert angeben. Mit der Pauschalsteuer sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Dazu gehört aber auch, dass Du keine Werbungskosten absetzen darfst.


Unsere Haushaltshilfe hatte ihren 520,-Job aufgeteilt auf zwei Arbeitgeber, Hauptsache man kommt in Summe nicht über diese Grenze bei 520/538 Euro.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Mo Feb 19, 2024 21:48

meyenburg1975 hat geschrieben:Bist du dir da sicher mit steuerfrei? Insbesondere wenn über die eigentliche Rente hinaus nennenswerte Einkünfte da sind?



https://www.smartsteuer.de/blog/2023/11 ... zt-wissen/
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon T5060 » Mo Feb 19, 2024 22:33

Mach einen regulären Job draus und Oma geht dann für dich Einkaufen, dann haste die Kosten deiner privaten Lebenshaltung auch noch weg.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon TommyA8 » Di Feb 20, 2024 7:44

Südheidjer hat geschrieben:Ich denke, der erste 520,--Euro-Job ist steuerfrei für den AN.


Unsere Haushaltshilfe hatte ihren 520,-Job aufgeteilt auf zwei Arbeitgeber, Hauptsache man kommt in Summe nicht über diese Grenze bei 520/538 Euro.


Das kann so nicht stimmen!
Nur der erste Job kann Steuerbefreit sein.

Sobald ein zweiter dazukommt wird der erste automatisch steuerpflichtig.
Du darfst einen Job bis 520€ haben, aber keine 2 mit je 260€.

Wurde mir erst bei unserer Reinigungskraft von der Minijobzentrale bestätigt.
Die Regelung ist totaler Schwachsinn und treibt Leute in die Schwarzarbeit.
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon DWEWT » Di Feb 20, 2024 8:15

Wenn der geringfügig beschäftigte Mensch einem regulären Job nachgeht, dann ist, wenn er seine Nebentätigkeit splitten will, nur die erste Nebentätigkeit befreit von Abgaben durch ihn. Wenn der Mensch jedoch z.B. Altersrentner ist, dann sind beide Nebentätigkeiten (in Summe bis max. 538 €/Monat) für ihn abgabenfrei.
Zuletzt geändert von DWEWT am Di Feb 20, 2024 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Di Feb 20, 2024 15:50

Manfred hat geschrieben:Nebenkosten 31,4 % + BG (glaube 1,3%)


Da muss ich mich selbst korrigieren.
Bei landwirtschaftlichen Flächenbetrieben ist die BG für Arbeitnehmer bereits in der nach Fläche, Tierhaltung, etc. errechneten Bemessungsgrundlage enthalten. D.h. es fällt abweichend zu Gewerbebetrieben kein extra Beitrag für Arbeitnehmer an.
Bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmern ist es nach tel. Auskunft der BG anders. Die müssen wohl ihre Mitarbeiter anmelden, wie Gewerbebetriebe.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Südheidjer » Di Feb 20, 2024 16:09

TommyA8 hat geschrieben:
Südheidjer hat geschrieben:Ich denke, der erste 520,--Euro-Job ist steuerfrei für den AN.

Unsere Haushaltshilfe hatte ihren 520,-Job aufgeteilt auf zwei Arbeitgeber, Hauptsache man kommt in Summe nicht über diese Grenze bei 520/538 Euro.


Das kann so nicht stimmen!
Nur der erste Job kann Steuerbefreit sein.

Sobald ein zweiter dazukommt wird der erste automatisch steuerpflichtig.
Du darfst einen Job bis 520€ haben, aber keine 2 mit je 260€.

Wurde mir erst bei unserer Reinigungskraft von der Minijobzentrale bestätigt.
Die Regelung ist totaler Schwachsinn und treibt Leute in die Schwarzarbeit.

Das hatte mir unsere Haushaltshilfe damals so erklärt, als es darum ging, wieviel sie arbeiten könne.
Sie war allerdings vorher selbstständige Putzkraft mit mehreren Kunden und reduzierte das im Alter von vielleicht 55 Jahren dann auf zwei "Kunden", die sie dann als geringfügig Beschäftigte anstellten. Und ich gehe davon aus, daß sie im anderen Haushalt auch korrekt bei der Minijob-Zentrale gemeldet war, weil ich weiß, welcher Haushalt das war/ist und der wird garantiert nicht das Risiko einer Schwarzarbeit eingehen.
Sie hatte also gar keinen Erst-Job in dem Sinne, sondern nur ihre 2 Haushalte als Haushaltshilfe.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon gaugruzi » Do Jan 08, 2026 22:30

Allgemeine Frage. Meine Frau hat einen Minijob den Sie betraglich maximal ausschöpft. Sie möchte dennoch etwas Geld dazu verdienen und überlegt, wie Sie durch eine weitere berufliche Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber dies erreichen kann. Den ersten Minijob aufstocken auf eine Teilzeitbeschäftigung macht keinen Sinn da Sie erstmal nur für Steuern und Abgaben arbeitet und den Mehrverdienst nur minimal effektiv mehr als Netto übrig hat.

Deswegen kam der Gedanke auf ob es die Möglichkeit gibt den 2. Minijob im Rahmen "einer 70 Tage Regelung" auszuüben. Der 2. Minijob wird vom Zeitlichen Aufwand jede Woche ca. 1 x ausgeübt für ca. 5 Stunden und damit würde man unter der 70 Tage Regelung bleiben.

Der 2. Minijob ist nicht in der Landwirtschaft. Ist in der Gastronomie.

Wer hat konkret hierzu Infos ? Der Arbeitgeber der 2 Minijobstelle kann leider nur bedingt Infos geben.

Danke.
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Manfred » Do Jan 08, 2026 22:39

Am besten bei der Minijob-Zentrale nachfragen:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/kontakt
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Re: Minijob Landwirtschaft

Beitragvon Lemberger » Fr Jan 09, 2026 12:38

Die kurzfristige, unregemäßige Beschäftigung geht nur, wenn sie unregelmäßig ist, also nicht jede Woche ein Tag. Die 70 Tage sind immer einzuhalten,egal ob am Stück oder unregelmäßig gearbeitet wird. Arbeitsvertrag und Arbeitszeitaufzeichnung nicht vergessen.
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