Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 21:06

Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon forstbetriebwf » Mi Sep 16, 2009 9:54

Ich finde das ganze wieder mal so Typich Deutsch und frage mich ob sich da jeder Polizist auskennt was man darf und was nicht.
forstbetriebwf
 
Beiträge: 818
Registriert: Do Jan 31, 2008 19:04
Wohnort: Saarland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon installman2 » Mi Sep 16, 2009 18:30

[quote="forstbetriebwf"]Ich finde das ganze wieder mal so Typich Deutsch und frage mich ob sich da jeder Polizist auskennt was man darf und was nicht.[/quote]


Servus,
ich glaube eher nicht :!:
Bis das an alle Stellen durchgedrungen is, dass es mal wieder eine neue Reglung gibt, ham die da oben sich schon wieder was neues ausgedacht.
Und wer is der Leittragende :?:
Die Fahrer, die ja eh nix besseres zu tun haben als mit der Polizei zu diskutieren. :twisted:


mfg
Zuletzt geändert von installman2 am Mi Sep 16, 2009 19:05, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
installman2
 
Beiträge: 62
Registriert: So Dez 21, 2008 19:47
Wohnort: Frankenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Fendt 611S » Mi Sep 16, 2009 18:57

kleinlandwirt hat geschrieben:Wenn mal halt mal die Vorschriften lesen würde, wäre es ja eigentlich ganz einfach:

Führerscheinklasse T:
Beinhaltet M,S,L
ab 16/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:

* Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
* Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
* Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
* Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
* Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
* Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

=> der Auftraggeber muss einen der oben genannten Betriebe haben und der Transport dient dem oben genannten Betrieb.

Geflügelmästereien sind aufgrund des Viehbestandes in der Regel kein LuF-Betriebe, sondern gewerblich.

=> der Landwirt kauft dem Geflügelmäster seinen Mist ab Stall ab; somit ist der Transport vom Stall zum Feld nicht mehr gewerblich, sondern LuF. Ist das gleiche, wenn ich mir vom Lagerhaus Saatgut oder Dünger hole.

dasselbe mit Biogasanlagen, wenn diese Gewerbebetrieeb: Verkauf Mais etc. frei Fahrsilo oder Bunker der Biogasanlage und nicht ab Feld, somit Transport noch Luf und nicht Gewerbe.


Nein, für Winterdienst braucht man den Lastwagenführerschein - haben wir zumindest vom Fahrlehrer damals so gelernt. :shock:
Fendt 611S
 
Beiträge: 105
Registriert: Di Apr 07, 2009 15:36
Wohnort: Konzell / Bay. Wald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon installman2 » Mi Sep 16, 2009 19:03

Servus,
ich glaub das mit dem Winterdienst (gewerblich) bezieht sich nur auf öffentliche Straßen.


Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes


mfg
Zuletzt geändert von installman2 am Sa Sep 19, 2009 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
installman2
 
Beiträge: 62
Registriert: So Dez 21, 2008 19:47
Wohnort: Frankenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon bullog » Sa Sep 19, 2009 9:12

Servus,
und wie ist es dann wenn ich bei einer BGA Güllezubringer machen will mit meinen eigenen Schlepper,
ist das mit beinhaltet und was nicht ?
Danke im voraus
Mfg
bullog
 
Beiträge: 4
Registriert: So Jan 11, 2009 23:35
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon MTX-Driver » Mi Okt 07, 2009 11:03

Hallo

Bin heute bei grün-weiss gewesen. Dort sagte man mir:" Transport von landwirtschaftlichen Gütern von UND zur BGA wäre mit Klasse T erlaubt! Es gibt KEINE weiteren Einschränkungen!"
So, damit wollte ich mich aber nicht zufrieden geben und wollte das noch in Schriftform haben. Der Beamte konnte mir damit aber nicht dienen und gab mir die Telefonnummer vom Führerschein-dingens-Amt-Minesterium :wink:

Najo, ich da angerufen... O-Ton von denen (ungeschnitten):" Wenn sie Klasse T haben dürfen sie grosse Trecker fahren... achja öhm... hm ja wegen der Biogasgeschichte.... da such ich mal was raus aber da ist was neues gekommen das jeder jetzt fahren darf dafür mit Klasse T:"

Morgen soll ich mich da nochmal melden. Was ich jetzt aber ganz sicher weis:
1. Es wird viel zuviel Panik gemacht.
2. Grün-weiss ist sich der Problematik oftmals nicht sicher gewesen.
3. Die Rechtssprechnung des Bundesverkehrsministeriums ist längst nicht zu allen durchgedrungen (evtl. sollten die KLasse T Fahrer Kopien mitführen).


mfg
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
MTX-Driver
 
Beiträge: 1927
Registriert: Do Mär 06, 2008 19:21
Wohnort: HB --> :) <-- OL
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Mad » Mi Okt 07, 2009 12:14

Es wäre ja alle so einfach, wenn man eine Pressemitteilung zum Thema auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums finden könnte, die man sich nur ausdrucken braucht.

Aber für die war das wohl so nebensächlich, dass sie lediglich eine Bestätigung an jene schickten, die die Anfrage zur Richtigstellung/Aufklärung stellten.

Eine offizielle Stellungnahme, die man dann auf dem Schlepper mitführen und der Polente im Zweifelsfall unter die Nase halten kann, kann man wohl nur erhalten, wenn man persönlich beim Bundesverkehrsministerium eine solche anfragt.

Wieder einmal ziemlich umständlich.. Wie immer..

MFG
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Benutzeravatar
Mad
 
Beiträge: 6165
Registriert: Fr Sep 28, 2007 18:14
Wohnort: Nordhessen
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Clemens » Mi Okt 07, 2009 12:35

Hallo,
dass mit dem T-Führerschein nun auch für gewerbliche BGA´s gefahren werden darf, war eine logische Folge von vielen BGA-freundlichen Gesetzesänderungen/Verordnungen. Ansonsten wären den BGA´s schlicht und einfach die Fahrer ausgegangen.
Kein Mensch macht man schnell den CE-Führerschein damit er im Herbst mal paar Tage Mais fahren darf.
Wenn man überlegt, wie schnell das EEG nachgebessert wurde, als Milch und Getreide (und somit auch der Mais) teuer waren.
Inzwischen habe ich den Verdacht, dass der Milchpreis für die BG-Lobbyisten noch immer zu hoch ist. Wenn man überlegt, wieviel Kapital eingesetzt würde, wenn jeder dritte Milchviehbetrieb auf BGA umstellen würde. Unglaublich. Geld verdienen dabei würden auf jeden Fall mal die Anlagenhersteller, Betonbauer und nicht zu vergessen, die Bank die das notwendige Kleingeld zur Verfügung stellt.
Die für 20 Jahre garantierte Preise für den eingespeisten Strom hören sich ja toll an. Aber wer würde heute noch für den Lohn vor 20 Jahren arbeiten.
Die BGA´s sind ein von der Politik gehätscheltes Kind in das schon viel "Zuwendung" investiert wurde. Es muss auf "biegen oder brechen"
am leben erhalten werden. Egal was es kostet.

Mit nachdenklichen Grüßen

Clemens
Clemens
 
Beiträge: 887
Registriert: Mi Nov 23, 2005 14:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon MTX-Driver » Mi Okt 07, 2009 13:28

@ Mad

Stimmt, auf der HP des Bundesverkehrsministeriums konnte ich auch nichts dazu finden. Ich hoffe das ich nach dem morgigen Telefonat schlauer sein werde. Sollte man mir was zuschicken werde ich es in diesem Thread veröffentlichen.


Clemens hat geschrieben:Die BGA´s sind ein von der Politik gehätscheltes Kind in das schon viel "Zuwendung" investiert wurde. Es muss auf "biegen oder brechen" am leben erhalten werden. Egal was es kostet.
Clemens


Das hoffe ich doch mal da ich mich ab nächstes Jahr in diese Richtung beruflich verändern werde.
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
MTX-Driver
 
Beiträge: 1927
Registriert: Do Mär 06, 2008 19:21
Wohnort: HB --> :) <-- OL
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon smoky555 » So Feb 14, 2010 12:23

Hallo

Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu aber es bleibt doch immer noch ein Gewerblicher Transport oder???
Wie sieth das eigentlich aus wenn ich für eine Gewerbliche Biogasanlage Mais fahre spanne da meinen 2,99m Breiten Hächselwaagen wie jeder Lohnunternehmer hinter und los gehts. Ist doch eigentlich verboten weil du bei Gewerblichen Transport doch nur 2,55m Breit sein darfst oder?
Dann könnte man ja auch niemals mit nem 936 Gewerblich fahren weil der ja serienmäßig schon 2,75m Breite hat??

Wie sieth das mit den Breiten denn aus???

Gruß
smoky555
 
Beiträge: 33
Registriert: Sa Nov 17, 2007 11:48
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Ackerparty » Mi Mär 24, 2010 18:12

Das ding hat ne betriebserlaubnis und kriegst die kiste auch mit schwarzem Kennzeichen angemeldet. Also worüber machst dir da sorgen?
Was intressiert ist wofür es hauptsächlich bauart bedingt gedacht war und das ist als LoF zugmaschine und dafür hats die freigabe. Da die kisten auch mit sw. Kennzeichen und gewerblich wie z.B. BGA eingesetzt werden gelten hier sonderreglungen sonst wäre die zulassung mit sw kennzeichen garnicht möglich.
das ist ein bissel zu vergleichen mit den Oldtimer die ohne Blinker fahren dürfen.
Bild
inkl. Lexikon, Download Portal, Event Kalender, Chat, Album, Linksammlung und ausführlichen Marktplatz.
Endecke die Möglichkeiten.
Benutzeravatar
Ackerparty
 
Beiträge: 1891
Registriert: So Jun 29, 2008 15:07
Wohnort: NRW
  • Website
  • ICQ
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bauer Gurke, Bing [Bot], Fendt312V, Google [Bot], Manuel Preford 2000

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki