Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 21:06
kleinlandwirt hat geschrieben:Wenn mal halt mal die Vorschriften lesen würde, wäre es ja eigentlich ganz einfach:
Führerscheinklasse T:
Beinhaltet M,S,L
ab 16/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
* Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
* Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
* Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
* Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
* Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
* Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
=> der Auftraggeber muss einen der oben genannten Betriebe haben und der Transport dient dem oben genannten Betrieb.
Geflügelmästereien sind aufgrund des Viehbestandes in der Regel kein LuF-Betriebe, sondern gewerblich.
=> der Landwirt kauft dem Geflügelmäster seinen Mist ab Stall ab; somit ist der Transport vom Stall zum Feld nicht mehr gewerblich, sondern LuF. Ist das gleiche, wenn ich mir vom Lagerhaus Saatgut oder Dünger hole.
dasselbe mit Biogasanlagen, wenn diese Gewerbebetrieeb: Verkauf Mais etc. frei Fahrsilo oder Bunker der Biogasanlage und nicht ab Feld, somit Transport noch Luf und nicht Gewerbe.

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Clemens hat geschrieben:Die BGA´s sind ein von der Politik gehätscheltes Kind in das schon viel "Zuwendung" investiert wurde. Es muss auf "biegen oder brechen" am leben erhalten werden. Egal was es kostet.
Clemens
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
Mitglieder: Bauer Gurke, Bing [Bot], Fendt312V, Google [Bot], Manuel Preford 2000