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Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Schweinchen » Mo Sep 14, 2009 16:27

So mal was erfreuliches zum Theme Führerschein. Es ist nun legal mit einem T-Schein Mais für die Biogasanlage zu fahren!
http://www.topagrar.com/index.php?optio ... Itemid=519
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Lennard93 » Mo Sep 14, 2009 16:37

Ja wunderbar, nun könnte das Ministerium noch zu lassen, dass man auch mit einem T-Führerschein legal bei einem Lohnunternehmen Mist oder Stroh usw. fahren darf. Dann wäre ich grundlos glücklich..... :D
Mfg
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Schweinchen » Mo Sep 14, 2009 16:44

dann sei mal grundlos glücklich
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon 818er » Mo Sep 14, 2009 16:46

Toll ey und ich [zensiert] mach noch auf den letzten drücker CE :evil:
Die Menschen glauben eine große Lüge eher als eine kleine ,
und wenn man sie häufig genug wiederholt, werden diese Menschen sie irgendwann glauben!
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Lennard93 » Mo Sep 14, 2009 17:00

@schweinchen
Dann erzähl mir doch mal eben bitte wieso ich grundlos glücklich sein soll?! Weil wie ich das verstanden habe bezieht sich das nur auf Mais, und da mein Patenonkel ein Verfahren am laufen hat mit einem Mitarbeiter(der zu dem Zeitpunkt nur T hatte), der angehalten wurde und Mist von einem Geflügelbetrieb auf das Land eines Bauers gebracht hatte, In diesem Falle müsste man nämlich, so sagte die Polizei einen CE-Führerschein haben, weil wegen gewerblich usw.
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon juergen515 » Mo Sep 14, 2009 17:04

Lennard93 hat geschrieben:@schweinchen
Dann erzähl mir doch mal eben bitte wieso ich grundlos glücklich sein soll?! Weil wie ich das verstanden habe bezieht sich das nur auf Mais, und da mein Patenonkel ein Verfahren am laufen hat mit einem Mitarbeiter(der zu dem Zeitpunkt nur T hatte), der angehalten wurde und Mist von einem Geflügelbetrieb auf das Land eines Bauers gebracht hatte, In diesem Falle müsste man nämlich, so sagte die Polizei einen CE-Führerschein haben, weil wegen gewerblich usw.



warum gewerblich?

wenn du was von nem bauern zu nem bauern fährst isses landwirtschaftlich und bleibts auch!

es reicht alleine der auftrag des bauern...
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Lennard93 » Mo Sep 14, 2009 17:12

gut, dann weiß ich glaub das Problem. Also ich weiß nicht was du alles als Bauer zählst, aber diesen Geflügelbetrieb ist ein bisschen größer und könnte daher gewerblich laufen, weiß ich zwar nicht. Und ich hab meinen Fahrlehrer öfters gefragt ob ich das denn wirklich dürfte aber er sagte immer, wenn es sich um landwirtschaftliche Güter handelt darf ich es fahren.....
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon 311_er » Mo Sep 14, 2009 18:58

das geht lleonard
wenn du für den lohner fährst (mist),kanst du mit t fahren
Mehr als ein Hesse kann ein Mensch kaum noch werden :)
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon forstbetriebwf » Mo Sep 14, 2009 19:08

Wenn ich den T FS habe was darf ich dann und was nicht?
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon Lennard93 » Mo Sep 14, 2009 20:14

Wenn das so, dann is ja alles bestens... :D

Aber was meint forstbetriebswf mir FS?
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon forstbetriebwf » Mo Sep 14, 2009 20:29

@ Lennard Führerschein mein ich (FS)
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon installman2 » Mo Sep 14, 2009 20:30

Vielleicht FührerSchein :wink:
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon kleinlandwirt » Di Sep 15, 2009 20:30

Wenn mal halt mal die Vorschriften lesen würde, wäre es ja eigentlich ganz einfach:

Führerscheinklasse T:
Beinhaltet M,S,L
ab 16/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:

* Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
* Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
* Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
* Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
* Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
* Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

=> der Auftraggeber muss einen der oben genannten Betriebe haben und der Transport dient dem oben genannten Betrieb.

Geflügelmästereien sind aufgrund des Viehbestandes in der Regel kein LuF-Betriebe, sondern gewerblich.

=> der Landwirt kauft dem Geflügelmäster seinen Mist ab Stall ab; somit ist der Transport vom Stall zum Feld nicht mehr gewerblich, sondern LuF. Ist das gleiche, wenn ich mir vom Lagerhaus Saatgut oder Dünger hole.

dasselbe mit Biogasanlagen, wenn diese Gewerbebetrieeb: Verkauf Mais etc. frei Fahrsilo oder Bunker der Biogasanlage und nicht ab Feld, somit Transport noch Luf und nicht Gewerbe.
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon installman2 » Di Sep 15, 2009 20:43

[quote="kleinlandwirt"]

dasselbe mit Biogasanlagen, wenn diese Gewerbebetrieeb: Verkauf Mais etc. frei Fahrsilo oder Bunker der Biogasanlage und nicht ab Feld, somit Transport noch Luf und nicht Gewerbe.[/quote]

Die Unterscheidung gibt es laut dem oben genannten Bericht im Link nicht mehr :!:
Egal ob man jetzt Mais für Kühe oder Bakterien fährt!
Mais bleibt Mais.
Gewerblich Mais fahren gibts nicht mehr. Mais ist ein LUF Produkt.
Und das darf mit dem T gefahren werden.
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Re: Ministerium lässt gewerblichen Transport mit FSK T zu...

Beitragvon automatix » Mi Sep 16, 2009 6:43

818er hat geschrieben:Toll ey und ich [zensiert] mach noch auf den letzten drücker CE :evil:


glaub mir, das war kein Fehler.
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