H.B. hat geschrieben:Dann würdest du von einem Strafvollzug komplett absehen?
Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Strafe muss sein. Lebenslängliche Sicherungsverwahrung bei Gewaltverbrechen, Verlust der Versorgungsansprüche zB im Fall der Priester oder Lehrer. Da wird man immer auch den Einzelfall betrachten müssen.
Aber es ist wie immer bei Gewaltverbrechen. Den Tätern wird eine gigantische Plattform zur Darstellung geboten, während die Opfer immer in die Röhre schauen.
Hier wird soviel über "Todesstrafe" oder "Kastration" fabuliert. Für Verbrechen, die im juristischen Sinn garnicht begangen worden sind. Bevor man über Strafe nachdenkt, muß überhaupt erstmal eine Tat "vorliegen".
Gerade im Fall des Missbrauchs von Kindern bedeutet das, dass die Betroffenen erst zig Jahre später ihre Ängste und ihre Scham überwinden und über den Mißbrauch reden können. Übel, dass im Fall der aktuellen Geschehnisse die Taten allesamt verjährt sind und die Opfer überhaupt keine Chance auf Anerkennung ihrer Ansprüche haben. Und die Täter nicht die geringste Konsequenz befürchten müssen. Mir schürzen sich die Fußnägel bei der Vorstellung um, dass die Priester und die Lehrer weiter ihre Altersversorgung genießen, während die Opfer lebenslang das Erlebte verarbeiten müssen. Das allererste und wichtigste ist die Aufhebung der Verjährungsfrist, damit ein Verbrechen erstmal über haupt ein "Verbrechen" im juristischen Sinn wird.
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