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Missernte 2011 und Lieferverträge

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon 818er » Mi Mai 18, 2011 8:43

Das sehe ich auch so. Wer einen großteil seiner Ernte, ich sag mal mehr als 60% Vorverkauft, der brauch sich auch nicht darüber beschweren das er jetzt seinen Vertrag nicht einhalten kann, ohne richtig Geld in die Hand zu nehmen.
Was habt ihr eigentlich für einen Landhandel? Da geht man Persönlich hin und bespricht mal wie es weitergeht anstatt da einen Brief aufzusetzen :roll: !
Den Anwalt kannst du dir sparen, wenn ihr im Vertrag nichts abgemacht habt wegen Höherer Gewalt.

Man muss da auch den Landhandel verstehen der mit der von euch eingekauften Ware weiterhandelt.
Also wer aus dem letzten jahr nichts gelernt hat ist selber Schuld!

P.S. Die höchsten Preise werden in den meisten Jahren in und kurz nach der Ernte erzielt und dieses Jahr sowieso.
Ich habe noch nichts Verkauft und freue mich auf 47-50€ für Raps und 25 für Weizen und Gerste :D

Gruß Kai
Die Menschen glauben eine große Lüge eher als eine kleine ,
und wenn man sie häufig genug wiederholt, werden diese Menschen sie irgendwann glauben!
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon automatix » Mi Mai 18, 2011 9:02

Ich fang erst das Handeln an, wenn ich weiß, womit ich handeln kann. Ich hab genug Lagerkapazität um einen großen Teil meines Weizens einzulagern.
wobei zumindest mein Landhändler nur Verträge für B Ware macht beim Weizen und bei besserer Qualität mit entsprechenden Aufschlägen oder Abschlägen bei Futterware.
Badaboom
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 18, 2011 9:09

@Carzy Horse, ich glaube nicht, dass du mit der höheren Gewalt durchkommst. Es hat allerdings im letzten Jahr unterschiedliche Rechtsmeinungen dazu gegeben, ob die allerdings den Paragrafenleuten vorgelegt wurden, weiss ich nicht. Es hing wohl auch davon ab, welche allgemeinen Bedingungen dem Handel zugrunde lagen. Die grössten Chancen würde ich, einmal völlig unverbindlich, dann sehen wenn der Handel auf den Einheitsbedingungen des deutschen Getreidehandels basieren würde. Deshalb weil dort eine Bedingung der Umöglichkeit der Erfüllung vorhanden ist. Aber wie gesagt, das ist nur m.M.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 18, 2011 9:15

@automatix, du sprichst jetzt einen Punkt in diesen Verträgen an, den ich aus gutem Grunde nicht erwähnt habe. Wenn dein Landhändler Verträge auf Basis B Qualität macht, dann ist das gut und vernünftig, alles andere ist Harakiri. Selbst die B Qualität ist noch zu gut, da dann immer noch Äpfel mit Birnen verglichen werden. Wenn du die Kontraktspezifikationen an der Euronext zugrunde legst, dann ist dort ein Weizen festgezurrt, bei dem sich Handel und Müllersleute vor Entsetzen schütteln würden. Da ist der C Weizen noch viel zu gut.

Wenn man dir jetzt einen Vorvertrag gibt auf B Basis, dann hat der Handel, wenn der Preis von der Börse abgeleitet wird, die Differenz zwischen der dortigen Qualität und dem was du lieferst "kostenfrei" erhalten, d.h. du müsstest z.B. bei Eiweiss von 12% bereits einen Zuschlag erhalten, den du natürlich nicht bekommst.

Dies ist also nur ein zusätzlicher Aspekt bei den Vorverträgen.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon Wiefele » Mi Mai 18, 2011 9:21

Hallo Crazy Horse,
das nennt man nicht Klugscheißerei, sondern gesunder Menschenverstand und wenn einem die Gier treibt setzt dieser meistens aus.
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pacta sunt servanda !

Beitragvon TomDeeh » Mi Mai 18, 2011 11:54

Hi ,

das ist meinem Dad schonmal vor ~15Jahren so passiert. Nach einem Hagelschaden ( bissle niedrig versichert) wollte/konnte der die Verträge nicht erfüllen.Da musst Du Dir dann keine Sorgen machen , die Mafia holt sich alles zurück ( in dem Fall mehr als die HV gezahlt hat).
Zuletzt geändert von TomDeeh am Mi Mai 18, 2011 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Tom
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon madanf » Mi Mai 18, 2011 12:57

Ich habe mir auch geschworen, dass ich dieses Jahr das letzte mal einen Teil meiner Ernte vorverkauft habe.
Ich werde warscheinlich auch nicht alle Vorverträge erfüllen können. Mal schauen was der Landhändler dazu sagt.
Ich werde in Zukunft auf eigene Lagerung setzen oder das Zeug beim Händler bis zum Verkauf einlagern lassen.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon julius » Mi Mai 18, 2011 20:01

@Carzy Horse, ich glaube nicht, dass du mit der höheren Gewalt durchkommst.

Werden Lieferverträge abgeschlossen gibt es keine höhere Gewalt. Der Vertrag muss eingehalten werden. Denn der Händler steht ebenfalls in der Pflicht und muss die Verpflichtung seinerseits ebenfalls einhalten.
Sonst könnte jeder Mieter der arbeitslos oder krank wird seine Mietwohnung die nächsten Jahre umsonst nutzen. Das wär ebenfalls höhere Gewalt. Nene Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Wem das zu riskant ist sollte keine oder nur eine geringe Menge vorab verkaufen.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon rettel » Mi Mai 18, 2011 21:26

Wer mehr als die Hälfte seiner geschätzten Ernte vorab verkauft, der ist doch selbst schuld...oder sind die voraussichtlichen Ertragseinbußen größer als 50 %?
Statt Getreide schon vor der Ernte zu verkaufen, kann man doch besser an der Börse auf fallende Kurse spekulieren...da könnt man auch spätestens jetzt aussteigen und auf steigende Kurse setzen...
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon Wini » So Jun 05, 2011 19:51

Hallo CrazyHorse,

hat sich auf Dein Anschreiben an den Abnehmer bzgl. "Höherer Gewalt" und Reduzierung der Lieferverträge etwas getan ?

Bei mir bleibt die grüne Mafia am Telefon hart wie Kruppstahl und beharrt auf Lieferung und Preisausgleich falls die fehlende Ware
aus Frankreich angekarrt werden muß.

Da werde ich wohl den neuen Vario auch etwas verzögern müssen.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon CarpeDiem » So Jun 05, 2011 20:45

Das mit der "höheren Gewalt" ist halt so eine Sache. Ich hab es erlebt als in Mannheim die Ölmühle brannte, da berief man sich schon darauf. Muss noch einmal die Einheitsbedingungen genau durchlesen, das ist glaube ich eine Passage drin. Aber die gelten glaube ich auch nur unter Vollkaufleuten oder ausdrücklicher Vereinbarung.

Die Haltung des Grünen Riesen überrascht mich überhaupt nicht. Das kenne ich von Kollegen genau so, schon im letzten Jahr als die Qualitäten vor die Hunde gingen. Ich denke die können auch gar nicht anders. Die Partien sind durchgehandelt, oder gehedgt. Da bleibt kein Spielraum. Die Bauern müssen schon überlegen was sie tun. Das wird mittlerweile scharf geschossen.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon Crazy Horse » Mo Jun 06, 2011 8:00

julius hat geschrieben:
@Carzy Horse, ich glaube nicht, dass du mit der höheren Gewalt durchkommst.

Werden Lieferverträge abgeschlossen gibt es keine höhere Gewalt. Der Vertrag muss eingehalten werden. Denn der Händler steht ebenfalls in der Pflicht und muss die Verpflichtung seinerseits ebenfalls einhalten.
Sonst könnte jeder Mieter der arbeitslos oder krank wird seine Mietwohnung die nächsten Jahre umsonst nutzen. Das wär ebenfalls höhere Gewalt. Nene Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Wem das zu riskant ist sollte keine oder nur eine geringe Menge vorab verkaufen.



Dein Vergleich mit dem Mieter ist natürlich Unsinn, weil es hier darum geht, aus einem Vertrag rauszukommen bzw. ihn den veränderten Umständen anzupassen.

Weil Du aber das Stichwort "Mieter" angesprochen hast: Hier hat die Rechtsprechung dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen zuerkannt, für den Fall, dass der Mieter seinen Arbeitsplatz wechselt und dabei seinen Wohnort aufgeben muss bzw. auch wenn der Mieter schwer erkrankt und die Wohnung nicht mehr seiner Behinderung gerecht wird oder er in ein Pflegeheim muss.

"Höhere Gewalt" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bedarf der Konkretisierung. Anerkannt wird eine höhere Gewalt bei Naturkatastrophen jeglicher Art. Wichtig ist allerdings, dass diese Naturkatastrophen völlig atypisch für eine Region sind und keiner ernsthaft damit rechnen konnte.

Wenn ich jetzt am Wochenende in der BW-Agrar lesen muss, dass Trockenheit keine höhere Gewalt darstellt, dann ist das so pauschal nicht richtig. Die Lage hat sich zwar durch die Regenfälle in der letzten Woche deutlich entspannt. Wenn jetzt allerdings tatsächlich ein Totalausfall drohen würde (danach sah es ja lange aus), dann wäre das sehr wohl ein Fall höherer Gewalt.

zu Wini:
Ich kann jetzt nur von der BAGeno sprechen. Dort hat man mittlerweile folgende Regelung getroffen:
Das, was 2011 zu wenig geliefert wird, kann 2012 mit einem Preisabschlag nachgeliefert werden. Wie hoch der sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Ansonsten gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon julius » Mo Jun 06, 2011 8:12

Crazy Horse hat geschrieben:[

Dein Vergleich mit dem Mieter ist natürlich Unsinn, weil es hier darum geht, aus einem Vertrag rauszukommen bzw. ihn den veränderten Umständen anzupassen.


Mein Vergleich ist genau vergleichbar und richtig weil hier auch veränderte Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit eine wichtige Rolle und Risiko einnehmen und es bei mieten kein Sonderkündigungsrecht gibt. Bei dem Mieter könnte ich eine Sonderkündigung noch verstehen die sind nach diesen Ereignissen oftmals pleite und können nicht mehr bezahlen und der Mieter wäre froh wenn sie freiwillig ausziehen. In der Landwirtschaft bei Hagel auch noch denn der Schaden kann durch die Versicherung belegt werden aber nicht bei Trockenheit oder zuviel Regen. Bei meist örtlich sehr unterschiedlichen Trockenheitsbedingungen aufgrund Gewitter und unterschiedlichsten Böden kann sowas nicht nachgeprüft werden. Steigt der Preis gegenüber dem abgeschlossen Kontrakt geben die Lieferanten einfach Trockenheitsschäden an und können nicht liefern obwohl es einer könnte und verkaufen hingegen ihr Getreide beim anderen Händler oder Privat teurer. Fällt der Preis erfüllen sie ihren Kontrakt. Nein das geht nun wirklich nicht.

Weil Du aber das Stichwort "Mieter" angesprochen hast: Hier hat die Rechtsprechung dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen zuerkannt, für den Fall, dass der Mieter seinen Arbeitsplatz wechselt und dabei seinen Wohnort aufgeben muss bzw. auch wenn der Mieter schwer erkrankt und die Wohnung nicht mehr seiner Behinderung gerecht wird oder er in ein Pflegeheim muss.

Stimmt nicht was du geschrieben hast.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Arbe ... echsel.htm

......"""Im Falle eins Wechsels des Arbeitsplatzes steht dem Mieter kein besonders Kündigungsrecht zu. Gäbe es eine solche gesetzliche Regelung, wäre der Vermieter durch solche normalen „Lebensrisiken“ des Mieters sehr benachteiligt. Eine außerordentliche Kündigung von einem befristeten Mietverhältnis durch den Mieter ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Fahrzeit von der Wohnung zum neuen Arbeitsplatz des Mieters vier Stunden beträgt. Unter diesen Umständen kann der Mieter aber vom Vermieter eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen, wenn er ihm einen geeigneten Nachmieter stellt"""

Das ist genau so auf abgeschlossene Getreidekontrakte übertragbar und imho richtig so. Ein Grund warum ich keine oder nur geringe Mengen vornerein abschließe weil ich das Wetter nicht steuern kann.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon Crazy Horse » Mo Jun 06, 2011 10:49

@julius
Natürlich gibt es dazu keine Rechtsgrundlage, sondern nur eine gefestigte Rechtsprechung des BGH, der sich hierbei auf den Grundsatz von Treu und Glauben (§242 BGB als Generalklausel) beruft.
Das Wörtchen "Sonderkündigungsrecht" hätte ich allerdings besser in Anführungszeichen setzen sollen, das stimmt :)

Es ist übrigens nicht Aufgabe des Mieters, einen geeigneten Nachmieter zu finden, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis aussteigen will, auch wenn das immer wieder in Foren behauptet wird. Wenn Mieter und Vermieter einen solchen Passus in ihren Mietvertrag aufgenommen haben, dann ist das ihr Ding, aber auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage
Zuletzt geändert von Crazy Horse am Mo Jun 06, 2011 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Missernte 2011 und Lieferverträge

Beitragvon julius » Mo Jun 06, 2011 11:12

Sollte ein Landwirt und guter Kunde ein einziges mal seinen Kontrakt nicht erfüllen können und das nach vielen Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit wird man mit dem Händler eine Lösung finden. Es nützt keinem was wenn es vor Gericht geht.
Mir ist das zu heiss mit diesen Kontrakten. Woher soll ich wissen wie die Ernte ausfällt ? Wenn dann nur einen kleinen Teil fest verkaufen welchen ich dann sicher erfüllen kann. Es ist ja nicht so einfach mit den Kontrakten das man die einfach so stornieren kann. Ich hatte kürzlich einen Rapsschrotkontrakt abgeschlossen ( kauf ) da hats mir der Händler genau erklärt. Der Landhändler hat eben diesen Rapsschrotkontrakt mit Termin, Preis und Menge sofort mit wiederum seinem Geschäftspartner vertraglich abgesichert. Wenn ich nun den Rapskontrakt nicht abnehme bekommt mein Händler mit seinem Geschäftspartner Probleme denn der muss die Ware zu dem festgelegten Preis unter allen Umständen abnehmen. Das gilt beim Getreide ebenfalls. Hält sich der Landwirt nicht an den Kontrakt und liefert nicht bzw nimmt die Ware nicht ab, trägt der Landhändler den Schaden.

Das Wetter spielt doch irgendwie verrückt. Wir hatten die letzten Jahre nahezu immer Trockenphasen und lange Regenperioden im Wechsel. Drastisch wirds wenns noch extremer wird. Verhältnisse wie in Australien also mal ein halbes Jahr überhaupt kein Regen.
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