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Mit Klasse "T" gefahren und Autolappen weg (Nachsc

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Kuhkalb » Do Apr 12, 2007 19:34

Auf was für einer Straße bist du denn gefahren ?
Solang du nicht auf einer Kraftfahrstraße fährst ist die Höhe bei Lof Fahrzeugen scheiß egal. Nur wegen der Breite könnten sie was wolen.

Gruß
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Beitragvon Buddy » Do Apr 12, 2007 20:38

Kuhkalb hat geschrieben:Auf was für einer Straße bist du denn gefahren ?
Solang du nicht auf einer Kraftfahrstraße fährst ist die Höhe bei Lof Fahrzeugen scheiß egal. Nur wegen der Breite könnten sie was wolen.

Gruß


Nein, die höhe darf die magische 4m schallgrenze nur überschreiten, wenn die Ladung ein landwirtschaftliches erzeugnis ist. So ist mein Wißenstand.Bei der Breite meine ich muß man auch schon ne Sondergenehmigung haben, da LoF nur bis 3m Breite fahren darf.
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Beitragvon Barbicane » Do Apr 12, 2007 21:25

Natürlich ist auch die Höhe wichtig. Bei 4m ist normalerweise Schluss.
Das macht auch die Klapperei bei Geräten mit sehr großen Arbeitsbreiten so schwierig.
So ist z..B. die maximale Breite von Schmetterlingsmähkombis durch die Transporthöhe begrenzt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Beitragvon Johni Driver » Do Apr 12, 2007 21:31

das stimmt so nicht ganz.

Von Fella gibs zB eine Butterfly Kombi die nach hinten zusammenklapt. Die dann mit Rädern oder so auf der Straße läuft :wink:
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Beitragvon Favorit » Fr Apr 13, 2007 11:38

Tja,

da wäre eine Ausnahmegenehmigung wohl billiger gewesen... :roll:
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Beitragvon Cyberlui » Fr Apr 13, 2007 23:37

leg doc heinjfach ma lwiderspruch gegen diesen bescheid ein wenn du ihn zugestellt bekommst. passieren kann dir dabei eigentlich nicht viel.
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