Nicht überall funktioniert Tinys "Geschäftsmodell" und meistens klappts auch nicht lange, denn das was Du abgreifen kannst, steht in jeder Zeitung. Deine Verpächter werden ziemlich zügig dahinterkommen, dass Du Ihre Flächen abwirtschaftest und zeitnah kündigen, dann kannst Du Deine Kulap Verpflichtungen nicht erfüllen und zahlst das erhaltene Geld zurück. Auf Deinen eigenen Flächen solltest Du auch solche Dinge wie Humusabbau ins Kalkül ziehen, was nutzt das beste Programm, wenn Du hinterher verbrannte Erde Dein eigen nennst.
Was Du auf alle Fällen beachten solltest ist das neue Erbschaftssteuerrecht, wenn die letzten Urteile verarbeitet sind wird übernehmen und gleich aufhören eine teure Angelegenheit. Der erste Weg sollte ein Steuerberater oder der Bauernverband sein.
Ach ja, das hier vorgeschlagene hohe Leibgeding für die Eltern muss zum einen von denen versteuert werden und was noch schwerer wiegt wird dieses im Falle einer Pflegebedürftigkeit in voller Höhe eingefordert, mit einfach mal so hinschreiben ist nicht, gibst Du es bei der Steuer an wird auch bei Deinen Eltern der Eingang geprüft. Nur weil ein User hier NOCH keine Buchprüfung hatte, kannst Du nicht davon ausgehen, dass Du auch ohne davon kommst.
Gruß
Werner
