Das würd mich auch mal interessieren. Kann man Lämmer verkaufen und denen eine (!) Ohrmarke einziehen, wenn man die als Schlachtlämmer auf dem Begleitpapier deklariert?
Solange auf der Ohrmarke nur die Betriebsnummer steht und sie weiß ist ja, bei Einzeltiernummer immer zwei. Ich verkaufe nur so meine Lämmer, wenn mir der Käufer nicht ausdrücklich sagt, dass er sie für die Zucht haben will. Und was zum Schlachthof geht ebenfalls, die bekommen auch nur die eine weiße Ohrmarke.
Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Paragraf 34, Absatz 4 Satz 2
Gruß Christian