Ich arbeite in einer Integrierten Feuerwehr-Rettungsleitstelle und kann dazu nur folgendes sagen:
1. Die Leitstellen in Südbaden können aufgrund von GPS Daten den Standort bestimmen wenn diese angegeben werden.
2. Eine Ortung von Handys direkt von der Leitstelle Ortenau ist nicht möglich.
3. Der Bundesrat hat akutell beschlossen: Notrufe sind zukünftig nur noch über eine gültige Karte im Handy möglich ! Die GPS Daten müssen der Rettungsleitstelle zukünftig vom Betreiber angezeigt werden.
Dies finde ich durchaus positv da sehr viele Fehlrufe von Handys wegfallen und keiner mehr sich für Geld irgend wo anmelden muß um von einer Rettungsleitstelle geordet werden zu können !
1. Du mußt kein Geld ausgeben um dich bei der Steiger Stiftung zu registrieren.
2. Wenn du auf der Leitstelle arbeitest, dann setz dich mit der Stiftung in Verbindung. Ihr bekommt dann die Moglichkeit Abfragen durchzuführen (personenbezogene Logins auf einer Webseite, damit keiner aus Spass so ne Abfrage machen kann). Wenn ich mich richtig erinnere, sind das Kosten von 15 € pro Abfrageplatz.
Die Steiger Stiftung war bei uns und hat das System vorgestellt. Die Rechtsabteilung des Landratsamtes hat dies überprüft und zum Schutz der Disponenten abgelehnt. Genaue Details warum kann ich dir leider nicht sagen.
Jedenfalls kommt eine gesetzliche Regelung für alle Feuerwehr-Rettungsleitstellen was die Ortung von Handy s betrifft. Auch was die Ortung von Neufahrzeugen betrifft die ja ab 2011 mit GPS ausgestattet werden sollen um Sie bei Unfällen zu orten ( Unfall löst Alarm bei RLS aus).
Wir und auch andere Leitstellen haben die Abfragen von der Steiger Stiftung in Betrieb. Schutz der Disponenten ??????
Wie oben schon gesagt, ss gibt nur persönliche Zulassungen, damit nachvollzogen werden kann, wer die Abfrage gemacht hat.
Wär ja noch schöner, wenn einer das Handy seiner Frau da anmelden könnte und nach Lust und Laune deren Standort abfragen kann.
Wenn die Abfrage nicht zur Gefahrenabwehr gemacht wird, begeht der Abfragende eine Straftat nach dem Telekommunikationsgesetz.