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Möchte gern aus der Alterskasse austreten

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Möchte gern aus der Alterskasse austreten

Beitragvon davincicat » Do Jul 26, 2007 10:46

Wir bewirtschaften 13 ha Land. Da sich die Ausgaben nicht mehr decken mit den Einnahmen (letztlich zum großen Teil auf Grund der Kosten für die Alterskasse ca. 2.400 Euro jährlich) möchten wir nun Land verpachten, damit wir unter die Bemessungsgrenze der landwirtschaftlichen Alterskasse kommen. Das Land möchten wir meinem Neffen verpachten. Was kommen dadurch für Kosten auf Ihn zu. Wir müssten ihm 8,5 ha verpachten (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft usw. ) ? Er ist noch in der Ausbildung zum Schreiner und verdient ab August ca. 420 Euro brutto im Monat. Wäre er dann auch zur Zahlung der landwirtschaftlichen Alterskasse verpflichtet ?
Würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.
Danke im Voraus.
davincicat
 
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Beitragvon freischütz » Do Jul 26, 2007 13:27

Hallo davincicat,

verpachten um aus der LAK zu entkommen ist blöd.

Das einzige was gegen dieseZwangskasse hilft, ist deren Vernichtung. Allerdings sollten die Kostgänger dieser werten mafiosen Gesellschaft Land- wirtschaftliche Sozialkassen ( LSV ) , wie etwa die politischen Gönner derselben , gleich mit erledigt werden. Natürlich sind die Schmarotzer an dem System LSV , die Bauernverbandsfunktionäre / innen nicht zu vergessen.
freischütz
 
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Beitragvon Ernstfried » Do Jul 26, 2007 13:44

Moin,

soweit ich weiss, kann ma nsich auf Antrag von der Alterskasse befreien lassen, wenn man ein ausserlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen von ca. 400 Euro monatlich nachweist. Nachweis z.B. durch Bescheinigung des Steuerberaters möglich.

Gruss
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
Ernstfried
 
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Beitragvon freischütz » Do Jul 26, 2007 14:54

Lieber Ernstfried,

die Befreiungsmöglichkeiten sind je nach Sitz LSV ( Bundesland ) außerordentlich unterschiedlich.

In der Satzung der LSV Oberbayern heißt es z. B. " Die Art und Höhe der Beiträge legt der Vorstand im Einzelfall fest ! " Also eine Art Freibrief zur Abzocke der Landwirte oder das was die LSV als Landwirtschaft versteht. Auch ob und ob überhaupt eine Landwirtschaft besteht liegt allein im Ermessen der jeweiligen LSV. Was den Faß den Boden ausschlägt ist die Bestimmung, dass alle Einsprüche , auch gerichtliche, keine aufschiebende Wirkung haben . Ja selbst wenn die Forderung noch so hanebüchen ist, ist diese sofort vollstreckbar.

Das nenne ich mafiöse Methoden und der Deutsche Bauernverband ( DBV ) so wie die Politiker bereichern sich an solch menschenverachtende Bestimmungen und Möglichkeiten der LSV.
freischütz
 
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Beitragvon Paragraphenreiter » Do Jul 26, 2007 17:10

Ach Kinders... wie oft denn noch? Halbwissen, Falschinformation, Hasstiraden und so weiter. Da sind die, die wirklich Informationen haben wollen doch gleich abgeschreckt. Das bringt doch nix.

Jeder der mehr als 4800 Euro/Jahr ausserlandwirtschaftlich verdient kann sich befreien lassen. Ebenso derjenige, der wegen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen in der DRV rentenversichert ist. Das ist Bundesgesetz. Da muss sich jede LAK dran halten.

Alle Beitragsentscheidungen im Sozialversicherungsrecht sind - ohne aufschiebende Wirkung - sofort vollziehbar. Es wäre ja noch schöner, wenn Bayer, Siemens, Daimler und Co. mal aus Jux und Dollerei Widerspruch gegen Ihre Sozialversicherungbeiträge einlegen würden und dann nicht zahlen müssten... Das selbe Recht gilt eben auch für kleine Unternehmen - auch Landwirte. Und das ist auch gut so. Wenn alle Quertreiber - wie Freischütz und Konsorten - Ihr Spiel mit den LAKen treiben könnten, wären diese sehr schnell ohne Geld und es gibt neben Freischütz noch ein paar Landwirte, die Ihre - zugegeben kleine - Rente bekommen wollen oder sich über den von der LAK gestellten Betriebshelfer freuen.

Gruß Paragraphenreiter

- Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung -
Paragraphenreiter
 
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Beitragvon freischütz » Do Jul 26, 2007 17:45

Lieber Paragraphenreiter, es geht weder um Hasstiraden, Halbwissen oder sonst was negatives. Es geht einzig und allein darum das ich als freier Bürger nach dem mir vom Grundgesetz garantierten Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen will. Das bedeutet jeder Bürger oder auch Unternehmer kann sich frei entscheiden wie und wo er sich absichern will. Und das ist in der Landwirtschaft eben nicht möglich. Das ist das was ich als verfassungswidrig bezeichne ! In NRW soll es die Möglichkeit geben sich von der LAK befreien zu lassen, falls der Landwirt z. B. eine Lebensversicherungspolice auf Rentenbasis vorlegt.
Das ist definitiv in Bayern und Baden-. Würtemberg nicht möglich ! Auch diese unterschiedlichen Regelungen widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz.
Unmöglich ist z. B. auch das der Landwirt keine Rente aus der LAK bekommt, solange er seinen Betrieb nicht verkauft bzw. verpachtet hat, egal in welchem Lebensalter er steht. Ich kenne Dutzende Fälle aus Bayern und Baden- Würtemberg wo der Landwirt wegen seiner zu erwartenden geringen Rente aus der LAK die Einnahmen aus seinen Betrieb dringend zu seinem Lebensunterhalt braucht. Er also nicht verpachten will und kann. Vom Verkauf und seinen Unwägbarkeiten mal ganz zu schweigen ( Steuern, Abgaben etc. ) Das heißt beim Verkauf des Betriebes wird in der Regel das Lebenwerk mehrerer Generationen zerstört. Das alles ist aber ausdrücklich vom Deutschen Bauernverband so gewollt ! Das drückt sich in dem Wahn des DBV nach immer größeren Betrieben aus !
Lieber Paragraphenreiter ist Dir vielleicht in dem Zusammenhang mal die Idee gekommen, dass das von Dir zitierte Bundesgesetz zur LAK verfassungswidrig sein könnte ? Hochrangige Staatsrechtprofessoren und Betroffene sind jedenfalls dieser Meinung. Ja selbst die EU- Kommission hat die deutsche Bundesregierung ( Regierung Schröder ) dringend aufgefordert dieses verfassungswidrige Gesetz zu ändern. Nur die befangenen Sozialrichter bis hinauf zum Bundesozialgericht und das Bundesfassungsgericht lehnen Klagen Betroffener ab, mit dem Hinweis das Gesetz muß politisch geändert werden. Nur da ist der DBV in Personalunion mit der LSV davor und interveniert kräftig gegen eine Gesetzesänderung. Warum wohl ? : Damit ihre Pfründe gewahrt bleiben ! ich denke mal nur an Sonnleithner in seiner Funktion als Aufsichtsrat bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Um nur einen aus der Heerschar der Abzocker zu nennen !

Im übrigen bin ich voller Zuversicht, dass das z. Zt. anhängig Verfahren gegen das Bundesgesetz zur LAK , beim Europäischen Gerichtshof
die Bundesregierung aus ihrer Lethargie und aus ihrer Befangenheit gegenüber dem Lobbydruck des DBV reisst. Es ist schon viel damit gewonnen das der Europäische Gerichtshof die Klage gegen das LAK- Gesetz zur Entscheidung angenommen hat ! Warten wir,s also ab !
freischütz
 
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Beitragvon Geronimo » Do Jul 26, 2007 18:55

Egbert hat sich wohl in Tschechien einer Verjüngungskur unterzogen :lol: :lol: :lol:
Geronimo
 
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Beitragvon Komatsu » Do Jul 26, 2007 21:23

BILD am Sonntag :

Imker bei Agent-Orange Angriff von der Taliban getötet. Schäuble verbietet ab sofort alle insektiziden Flugobjekte und Seehofer wird Mitglied in der landw. Alterskasse.
Komatsu
 
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Beitragvon Katharinenhof » Fr Jul 27, 2007 1:00

Hallo Paragraphenreiter,
leider ist die Aussage, wenn man über 4800,- Euro / im Jahr durch eine andere Tätigkeit dazuverdient, somit andersweitig Sozialversichert ist, dass man sich von der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen kann, nicht ganz korrekt (NRW). Wichtig ist das die ausserlandwirtschaftliche Tätigkeit monatlich 400,- Euro übersteigen.

Ein Beispiel zum besseren verständniss:

8 Monate verdienst du 800,- Euro mit einer ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeit, 4 Monate hast du kein ausserlandwirtschaftliches Einkommen.
8x 800 € = 6400 Euro
4x 0 € = 0 Euro

Somit kannst du dich für 8 Monate befreien lassen, aber für die 4 Monate in dem du kein ausserlandwirtschaftliches Einkommen hast, bist du Beitragspflichtig bei der LAK und das obwohl du übers Kalenderjahr mehr als die geforderten 4800,- Euro, ja sogar 6400,- Euro ausserlandwirtschaftlich dazuverdient hast.

So ist es halt mir ergangen denn ich muss nach dem Gerichtsurteil zahlen, in die Rentenversicherung der Landwirtschaftlichen
Alterskasse. Und das Beste nun um Schluß. Da ich ja nur wenige Monate in die LAK eingezahlt/nachgezahlt habe (muste) obwohl ersichtlich war und ist, das ich seit Jahrzenten andersweitig Rentenversichert bin, wird die LAK keine Leistung an mich erbringen:
Geld einzahlen/nachzahlen in die landwirtschaftlich Altersversicherung, keine Leistung, kein Rückforderung möglich. :evil: :evil: :evil:
Katharinenhof
 
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Beitragvon aldersbach » Fr Jul 27, 2007 8:36

freischütz hat geschrieben:Unmöglich ist z. B. auch das der Landwirt keine Rente aus der LAK bekommt, solange er seinen Betrieb nicht verkauft bzw. verpachtet hat, egal in welchem Lebensalter er steht.


Vorab Ich bin auch kein Freund von diesem Verein und hab mich auch befreien lassen.

Aber zu der Aussage von Egbert - dem ich zu seiner Verjüngungskur gratulieren möchte - Es ist bei keiner gesetzl. Altersversorgung möglich möglich gleichzeitig Altersrente zu beziehen und weiterhin zu arbeiten. Wobei es im Bereich Landwirtschaft hier noch ziemlich großen Gestaltungsspielraum gibt. "Verpachtung" an Kinder die berufstätig sind oder ähnliches.
aldersbach
 
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Beitragvon freischütz » Fr Jul 27, 2007 8:58

Ha, Ha, Aldensbach, Du gestattest, das ich lache.

Kannst Du mir erklären wieso ein selbstständiger Bauunternehmer, nachdem er " pro Forma " den landwirtschaftl. Betrieb ( 15 Milchkühe / 25 ha Grünland ) von seiner 80 jährigen Schwiegermutter gepachtet hat, mit einer Nachzahlung von € 60.000,- ) zur Alterskasse veranlagt wurde ? ( LAK Oberbayern ) Mal ganz abgesehen davon, dass der " Betrieb " niemals solche Einkünfte hatte , um daraus die Forderungen der LSV begleichen zu können. Noch mehr Einzelfälle bitte ? Davon gibt es tausende !!

Kannst Du mir erklären, wieso mein Schwiegervater bis zum 73. Lebensjahr vollzeitig bei seinem bisherigen Arbeitgeber ( Bundesrepublik Deutschland ) weiterarbeiten durfte ?! Er aber trotzdem seine Altersrente von der BfA erhielt !?

Lieber Aldensbach, laß also Deine Polemik. Das beweist mir nur dass Du entweder befangen bist oder schlicht keine Ahnung von den mafiösen Machenschaften der LSV hast !
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Beitragvon davincicat » Fr Jul 27, 2007 9:11

Danke für eure Antworten, nur leider haben sie mir bisher nicht sehr viel weitergeholfen. Kann mir jemand sagen, ob es eine Stelle gibt, wo man sich diesbezüglich informieren kann ?
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Beitragvon aldersbach » Fr Jul 27, 2007 9:30

Katharinenhof hat es genau richtig beschrieben. Die Voraussetzung für die Befreiung ist ein außerlandwirtschaftliches Einkommen von mindestens 400 € pro Monat. Diese Grenze wird alle paar Jahre angehoben. Wer sich befreien läßt hat übrigens zumindest bei der für mich zuständigen LAK regelmäßig Einkommensnachweise vorzulegen. Ist bei mir erst ruhiger geworden als ich mit Klage beim Sozialgericht drohte.
An Davincikat. Ein weiterer Stolperstein ist die Versicherungspflicht für Ehegatten. Falls Dein Neffe heiratet muß sich auch die Ehefrau befreien lassen. Das ist solange problemlos möglich wie sie arbeitet oder im Erziehungsurlaub ist. Wenn sie aber zur Kindererziehung langfristig keinem Beruf nachgeht kann das schwierig werden.

Egbert: 60.000 € das sind Beiträge für mehr als 25 Jahre. Das willst Du uns doch nicht im Ernst erzählen. Und wenn ein Bauunternehmer keinen Gewinn von 400€/Monat erwirtschaftet dann ist er entweder kein Unternehmer oder ein notorischer Steuerbetrüger.
aldersbach
 
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Beitragvon freischütz » Fr Jul 27, 2007 9:56

Ja davincicat, kann ich Dir sagen, wo Du Auskunft bekommen kannst.

Die Aufsichtsbehörde der LSV ist in der Regel beim Sozialministerium in den jeweiligen Bundesländern angesiedelt. In Bayern wäre es ein gewisser Herr Härtl . Er hat folgende E- Mail Adresse wilhelm.haertl@stmas.bayern.de
Telefon 089 1261-0
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Beitragvon Trakehnerstar » Fr Jul 27, 2007 13:09

wie schon oben bestens wiedergegeben...diese Diskussion findet etwa 6 mal im Jahr in dieser Rubrik statt...Mister E. ist dann immer Wortführer der Geknechteten, Witwen und Waisen...also nächster Nick als Vorschlag: ROBIN HOOD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mister E. also ich bin ja auch der Meinung das hier in diesen Staat zu viel reguliert ist und das mehr Freiheit bestehen sollte. Aber bevor du dir hier immer die Finger wund schreibst, würde ich mal genaure Infos über die ganze Materie einholen. Du hast dich mit dem Thema befasst, aber es fehlen noch die Detailkenntnisse. Merkt man immer wieder.
Nur so: die landw. Rentenbank in Frankfurt hat natürlich überhaupt nichts (null) mit der LSV zu tun.

Nun zur ursprünglichen Frage: Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann man sich von der landw. Alterskasse freistellen lassen. Das selbe gilt für (Bau)-Unternehmer mit einen Einkommen aus selbst. Tätigkeit von mehr als 4800 E/Jahr.
Die Ehefrau bzw. Ehemann kann per Antrag bei kleineren Betrieben (hier 8,5 ha) befreit von der AK werden. Alles nachzulesen bei lsv.de im Internet.
Die Regelungen sind für alle West-Bundesländer gleich!!
Nur die Befreiungsgrenzen für kleine Nebenerwerbsbetriebe hängen von
Wirtschaftwert ab, der schwangt natürlich je nach Region.
Trakehnerstar
 
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