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Motorsägen Führerschein

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Altersgrenze

Beitragvon Anja Ranke » So Dez 10, 2006 17:17

hallo,
ich meine uns hätte die Abteilung Grünrock gesagt, dass im Rahmen einer Berufsausbildung o.Ä. der "Fichtenmopedfährerschein" schon mit 16 gemacht werden darf. Aber am Besten den zuständigen Waldschrat oder das Forstamt fragen. Wer ohne den "Führerschein" in den Wald geht, dem ist heute nicht mehr zu helfen. Die Krankenhauskosten die kann man ersetzen, der notfalls haben sogar Banken Geld, aber was ist, wenn einem ein Ast auf die Glocke fällt, und die Schale zertrümmert.......... dann kann man die grad gefällte Buche direkt zum Schreiner mitnehmen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, ich bin froh dass ich den Lappen hab, denn ich hab ne ganze Menge gelernt.
Holz macht warm.
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Beitragvon Jungbauer » So Dez 10, 2006 17:55

ok das hilft mir schonmal weiter. Winzer gehört ja auch in die Kategorie Landwirtschaft. wo kann man sich am besten erkundigen
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Beitragvon FRED222 » So Dez 10, 2006 19:57

was kostet der schein den überhaupt für einen landwirt, es gibt doch zwei den einfachen nur am boden liegendes holz und den aufwendigeren mit fällen oder???
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Beitragvon Tobi2005 » So Dez 10, 2006 20:01

Richtig. Mich hat der für liegendes Holz 70 Euro gekostet. Ist aber von Region zu Region verschieden.
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Beitragvon Jungbauer » So Dez 10, 2006 21:09

ich hab noch keine ahnung was auf mich zu kommt...
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Beitragvon Fendt412 » So Dez 10, 2006 21:17

Bei uns werden die von der Berufsgenossenschaft kostenlos veranstaltet...
habe mit 16 einen gemacht und mit 17 dann nochmals (den selben) in der Berufsschule-meine kostenlos oder für wenig€ (10€) war der freie Kurs, der in der Schule total kostenlos!
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Beitragvon Jungbauer » Do Dez 14, 2006 19:37

nicht schlecht
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Beitragvon eicher85 » Do Dez 14, 2006 21:30

Fendt412 hat geschrieben:.

und dann wenn man mal wieder ausm Krankenhaus kommt, steht schon die krankenversicherung vor der Tür und will das Zertifikat für den Motorsägenlehrgang sehen-wenn ein solches nicht vorhanden ist, denke ich, dass die Versicherung zumindest einen Teil des Geldes für die Behandlung zurückverlangen kann.


Wäre ja noch schöner wenn es so ginge!
Mit dem Motorsägen führerschein ist gar nichts Pflicht laut Gesetz als Selbstwerber.
Es sei denn der Förster sagt das er einen ohne nicht sägen lässt in seinem Revier.
Da kann einem die Versicherung eigendlich nichts.

Gruß,
Aaron
Wer EICHER kennt, fährt KEINEN FENDT.
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Beitragvon Ennert-Gaul » Do Dez 14, 2006 22:24

Hier mal ein Ausschnitt von den Seiten der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein Westfalen:



22.11.2006 Freizeitbrennholzselbstwerbung im Landesbetrieb Wald und Holz NRW

Aufgrund zunehmenden Interesses an der Werbung von Brennholz hat sich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen von Freizeitbrennholzselbstwerbern die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang zu fordern. Die Teilnahme wird grundsätzlich bei Brennholzselbstwerbung im Staatswald sowie bei der Vermittlung von Freizeitbrennholzselbstwerbern in den Privat- und Kommunalwald gefordert.
Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, hat man sich im Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen mit dem "Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen" einen innerbetrieblichen Mindeststandard für die Gestaltung der Motorsägenlehrgänge zu definieren. Der Mindeststandard soll helfen die auf den Forstämtern sowie auch von Externen angebotenen Lehrgänge transparenter zu machen, über mögliche Gefahrenquellen zu informieren sowie Unfälle zu vermeiden.

Auf die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang kann im Einzelfall unter den folgenden Voraussetzungen verzichtet werden:

Bei
- Teilnehmern welche einen bisherigen Motorsägenlehrgang besucht haben, soweit der Lehrgang den Mindestanforderungen des Leitfadens genügt,
- mehrjährig in den Forstbetriebsbezirken tätigen, bekannten und bewährten Freizeitbrennholzselbstwerbern,
- Freizeitbrennholzselbstwerbern welche eine vergleichbare Qualifikation im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung nachweisen können.

Die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang oder eine vergleichbare Qualifikation ist durch den Freizeitbrennholzselbstwerber nachzuweisen.

Also als Neueinsteiger wohl keine Chance mehr ohne den MS Schein.
Grüße aus dem Ennert,

Lothar

http://freenetfoto.de/album/schwarzer-fuchs/
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