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Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfrist

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Fassi » Di Sep 06, 2016 13:38

Doch der Landwirt hat quasi ein Vorkaufsrecht, ab einer gewissen Grundstücksgröße. Das muss auch nicht im Pachtvertrag stehen. Ab der Größe (ist Bundeslandsabhängig) hat das Amt beim Verkauf an einen Nichtlandwirt alle Landwirte (egal ob Voll- oder Nebenerwerb) nach Interesse zu fragen. Google mal nach "Grundstücksverkehrsgesetz".

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon T5060 » Di Sep 06, 2016 14:43

Wenn was von Vorkaufsrecht im Pachtvertrag steht, ist der ganze Pachtvertrag hinfällig. Begründung ergibt sich aus dem BGB.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Riedbauer » Di Sep 06, 2016 16:39

hm ok, dann hab ich wohl falsche Infos verbreitet....hab mir das mit dem Grudnstückverkehr bis jetzt so vorgestellt.... Dann mal Sorry hierfür...sollte dann aber auch gelöscht werden, mein Beitrag...
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon gerds » Fr Sep 09, 2016 10:58

T5060 hat geschrieben:Wenn was von Vorkaufsrecht im Pachtvertrag steht, ist der ganze Pachtvertrag hinfällig. Begründung ergibt sich aus dem BGB.


Das wär mir jetzt neu.
Das Vorkaufsrecht aus dem Pachtvertrag kannste zwar vergessen, solange es nicht im Grundbuch vermerkt ist, der Pachtvertrag bleibt aber trotzdem bestehen
(Salvatorische Klausel).
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon T5060 » Fr Sep 09, 2016 11:26

gerds hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Wenn was von Vorkaufsrecht im Pachtvertrag steht, ist der ganze Pachtvertrag hinfällig. Begründung ergibt sich aus dem BGB.


Das wär mir jetzt neu.
Das Vorkaufsrecht aus dem Pachtvertrag kannste zwar vergessen, solange es nicht im Grundbuch vermerkt ist, der Pachtvertrag bleibt aber trotzdem bestehen
(Salvatorische Klausel).


Das ist ausgeurteilt. Ein Vorkaufsrecht bedarf immer der notariellen Beurkundung.
Da sind riesengroße Pachtverträge bei Gericht im Mülleimer gelandet.
Ich hab da zwei Fälle mitbekommen : Im einen Fall fehlte dem Golfclub das Clubheim,
im anderen einem Gutspächter 440.000 € Pachtablöse. Durchlaucht war zufrieden.
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon gerds » Fr Sep 09, 2016 14:28

Ok. Kannst du mir mal die Aktenzeichen der Urteile nennen. Finde ich interessant, um auch eigene Fehlschläge von vornherein vermeiden zu können.
So mal kurz am Rand: Bei unserem zuständigem OLG Naumburg, kann was ganz genau im Pachtvertrag geschrieben stehen, der Pächter sagte (er hatte die
vollkommene Vertragshoheit) dass war so und so mit der Verpächterin (hat an mich verkauft) abgesprochen, diese hat eine schriftliche Erklärung abgegeben,
mir Recht gibt und der Aussage des Pächters vollkommen widerspricht. Dann kommt der Richter diese Erklärung vollkommen ungeachtet und ohne die
Verpächterin zu befragen daher und meint, ... ja ja der Pächter hat Recht, es soll ganz klar so und so gemeint sein. Da fragt man sich warum die nicht gleich
fertige Kolchosenfreundliche Urteile verhängen und sich das ganze Prozedere sparen :gewitter:
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon T5060 » Fr Sep 09, 2016 15:20

gerds hat geschrieben:Ok. Kannst du mir mal die Aktenzeichen der Urteile nennen. Finde ich interessant, um auch eigene Fehlschläge von vornherein vermeiden zu können.
So mal kurz am Rand: Bei unserem zuständigem OLG Naumburg, kann was ganz genau im Pachtvertrag geschrieben stehen, der Pächter sagte (er hatte die
vollkommene Vertragshoheit) dass war so und so mit der Verpächterin (hat an mich verkauft) abgesprochen, diese hat eine schriftliche Erklärung abgegeben,
mir Recht gibt und der Aussage des Pächters vollkommen widerspricht. Dann kommt der Richter diese Erklärung vollkommen ungeachtet und ohne die
Verpächterin zu befragen daher und meint, ... ja ja der Pächter hat Recht, es soll ganz klar so und so gemeint sein. Da fragt man sich warum die nicht gleich
fertige Kolchosenfreundliche Urteile verhängen und sich das ganze Prozedere sparen :gewitter:


Kriegste eigentlich meist über die AGB, musste aber in der ersten Instanz schon so argumentiert haben.
Das OLG Naumburg ist eigentlich ordentlich im Urteilen, wie Jena auch, aber die Kolchosen sind gerissener im Prozeßen.
Urteile sind nicht veröffentlicht
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon marius » Mo Okt 10, 2016 10:44

Jupiter Jones hat geschrieben:@wini, hier steht alles gängige in Kurzfassung drinnen, was gerne vergessen wird, die Rückgabe in einem ordnungsgemäßen zustand.
Das kann eventuell sonst teuer werden. :wink:



Der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder herstellen. Naja. :roll:
Soweit die Theorie. Ursprünglicher Zustand wieder herstellen muss natürlich vor Gericht klar beweisbar sein.
Das betrifft meist das Unkrautproblem. Sprich wieviel Ampferpflanzen oder Disteln waren bei Pachtbeginn und nun bei Pachtende auf dem Grundstück ?
Nachweise und Beweise vor Gericht ? Da werden selbst Fotos als Beweis nicht viel bringen nicht nur weil dort das Datum beliebig geändert und eingestellt werden kann.
Man müßte schon einen Sachverständigen bei Pachtbegin und Pachtende bestellen der ein Gutachten über die jeweiligen Zustände erstellt. Das wäre natürlich vor Gericht wasserdicht. Aber die Kosten ?

Fazit : Diese Klausel im Vertrag bringt nichts und sind vollkommen wertlos. Ich hab sie in meinen selbst aufgesetzten Verträgen ohnehin nicht mehr drinn. Meine selbst aufgesetzten Pachtverträge sind nichtmal eine DIN A 4 Seite groß und dann auch noch groß geschrieben.
Nur an bekannte Pächter verpachten die einen guten Ruf und Zahlungsmoral haben ist wesentlich sicherer als unzählige Klauseln im Vertrag, die dann nicht eingehalten werden.
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Fassi » Mo Okt 10, 2016 11:47

Deswegen macht man zu Beginn der Pachtzeit mit dem Vertragspartner eine genaue Beschreibung der Pachtsache. Da kommen dann alle diese Dinge rein, beide unterschreiben und die Sache wird Anhang zum Pachtvertrag. Sie sollte dann auch mit beim Amt angezeigt werden (was man eh mit Pachtverträgen machen sollte, denn dann liegt da ein Original, wo keiner drinne rumschreiben kann).

Gruß
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