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Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfrist

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfrist

Beitragvon Wini » Sa Sep 03, 2016 18:39

Hallo Pachtexperten,

immer öfter kommen nun private Investoren und kaufen Ackerland, um dann möglichst schnell die Pachtpreise zu erhöhen.
Zu folgendem Fall in Franken hätte ich gerne mal Eure Meinung.

Ackerland (<2ha) wurde vor wenigen Wochen an privaten Investor verkauft.
Nur ein mündlicher Pachtvertrag, welcher seit Generationen besteht, wurde alljährlich bedient.
Käufer kündigt nun schriftlich zum 30.10.2017
Käufer erhöht Pachtpreis für WJ 2016/2017 um 60%
Käufer meint, das er das bei Mietwohnungen auch so handhabe.
======
Pächter weist mündlich darauf hin, das bei einem zeitlich unbestimmten Pachtvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Jahren besteht.
Somit spätestens am 3. Werktag eines Pachtjahres(WJ16/17) zum Ende des nächsten Pachtjahres(WJ17/18), also aus heutiger Sicht
frühestens zum 30.10.2018 gekündigt werden kann. (§ 585 a BGB)
Damit auch frühestens zum WJ 2018/2019 der Pachtpreis erhöht werden kann.
======

Wer hat Recht ?
Ist eine Pachtpreiserhöhung um 60% nicht Wucher ?

Kann der Kauf von einem Nebenerwerbslandwirt mit Kaufinteresse noch angefochten werden ?
Welche Rolle spielen hierbei Landratsamt und Bauernverband ?

Gruß
Wini
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon T5060 » Sa Sep 03, 2016 19:23

...
Zuletzt geändert von T5060 am Di Sep 06, 2016 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » Sa Sep 03, 2016 19:51

T5060 hat geschrieben:1. Warum machst du kein Vorkaufsrecht geltend ?
2. Pachtpreisanpassung im Rahmen des bestehenden Vertrags nur nach Vertrag, in dem Fall BGB.
3. Pachtschutz wegen Brotwerb, verlängert Kündigungsfrist um 5 Jahre.
4. Erstattung der Pächterinvestition
5. zu welchem Datum das Pachtjahr wechselt müsste auch erst bewiesen werden
6. Kündigung nur schriftlich ( kein Mail oder Fax )
7. Einschreiben sind nicht zwingend ein beleg für die Zustellung

Den Beitrag lösche ich Montag wieder


Wieso?
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon T5060 » Sa Sep 03, 2016 19:53

Kreisrat Unterlenker hat geschrieben:Wieso?


Weil man nicht zwingend für Transparenz sorgen muss.
Dann wird auch das ganze Thema gelöscht.
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Pinzgauer56 » Sa Sep 03, 2016 20:05

T5060 hat geschrieben:
Kreisrat Unterlenker hat geschrieben:Wieso?


Weil man nicht zwingend für Transparenz sorgen muss.
Dann wird auch das ganze Thema gelöscht.

Wo ist DER DAUMEN HOCH SMILIE?? Super, Danke !
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Wini » So Sep 04, 2016 17:13

Vielen Dank für die Infos.

Ich fände es schade, wenn Fachinformationen zum Pachtrecht hier wieder gelöscht werden.

Was mich auch wundert, ist die Rolle des Landratsamtes und des BBV in diesem Fall.
Warum wird der Pächter von einer dieser Stellen nicht automatisch informiert, um eventuell noch als Käufer aufzutreten ?

Gruß
Wini
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » So Sep 04, 2016 20:10

T5060 hat geschrieben:
Kreisrat Unterlenker hat geschrieben:Wieso?


Dann wird auch das ganze Thema gelöscht.


Das wird sich zeigen...
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Fassi » So Sep 04, 2016 21:28

Warum wird der Pächter von einer dieser Stellen nicht automatisch informiert, um eventuell noch als Käufer aufzutreten ?


Der Pächter hat von diesen Stellen zwingend informiert zu werden. Damit er das Vorkaufsrecht ausüben kann, wenn er will.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon bauer hans » So Sep 04, 2016 21:38

laut OLG HAMM ist eine pachtpreiserhöhung von 20% angemessen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Hessen-Sibirier » So Sep 04, 2016 21:46

Fassi hat geschrieben:Der Pächter hat von diesen Stellen zwingend informiert zu werden. Damit er das Vorkaufsrecht ausüben kann, wenn er will.


Nein, jedenfalls in Hessen ist es so, daß der OL vom zuständigen Amt informiert und befragt wird, ob ldw Interessen gegen diesen Grundstückskauf stehen.
Erfahrungsgemäß gehen Einsprüche gegen solche Grundstücksgeschäfte immer negativ im Sinne des bisherigen Pächters aus. :?
I´m thankful for my country home, it gives me peace of mind.
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Fassi » So Sep 04, 2016 21:51

Ja, und der hat die Berufskollegen zu fragen, ehe er antwortet. Wenn nicht, dann kann er einen ordentlichen Einlauf vom Amt bekommen und sogar aus diesem Ehrenamt enthoben werden. Wobei dies ja dann wieder ne Frage des Kontakts und der Beziehung zwisch OL und den jeweiligen Stellen des Amts ist. Aber im Grundprinzip hat er mindestens jeden im Ort zu fragen. Da weißt unser Amt auch jedes Jahr auf der OL- Versammlung drauf hin.

Gruß
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Der Kobi » Di Sep 06, 2016 10:35

Wini hat geschrieben:Vielen Dank für die Infos.

Ich fände es schade, wenn Fachinformationen zum Pachtrecht hier wieder gelöscht werden.

Was mich auch wundert, ist die Rolle des Landratsamtes und des BBV in diesem Fall.
Warum wird der Pächter von einer dieser Stellen nicht automatisch informiert, um eventuell noch als Käufer aufzutreten ?

Gruß
Wini

Woher sollte es der BBV gewußt haben?
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Riedbauer » Di Sep 06, 2016 12:18

Hallo zusammen,

ich weiß nicht in wie fern es in Bayern wie hier in Baden-Württemberg ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) gibt, das den Landkauf wenigstens teilweise steuert, aber hierzu ein paar Anmerkungen:

1) Der REGELFALL ist, dass Pachtverträge NICHT beim zustängen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Das ist grundsätzlich auch kein Problem, denn hierzu gibt es keine Pflicht. Konsequenz aus dieser Nicht-Meldung ist eigentlich nur, dass weder Pächter noch Verpächter bei späteren Streitigkeiten das Landwirtschaftsgericht anrufen können, aber das nur am Rande. Andere Konsequenzen gibt es nicht. Und wenn der Pachtvertrag mündlich geschlossen wurde, denke ich mal, ist die Wahrscheinlichkeit, dass da beim Amt was gemeldet wurde, relativ gering.

@Fassi: Wie sollen die Behörden den Pächter nun also über den anstehenden Verkauf des vom ihm gepachteten Land informieren, wenn gar nicht bekannt ist, ob oder an wen das Land verpachtet ist. Hier gibt es keine Pflicht seitens der Behörden...Andererseits stimmt es auch, dass doch so "Plus/Minus" bekannt ist wer wo was gepachtet hat, aber aus diesem Wissen ergibt sich nun mal keine Plcht zur Mitteilung an den Pächter. Das sollte meines Erachtens der Verpächter schon selbst seinem Pächter sagen, dass er das Land verkaufen will.

2) @ Fassi Nr. 2: "Vorkaufsrecht" in dem Sinne gibt es nicht, wenn es nicht durch den Pachtvertrag privatrechtlich geregelt wurde. In Baden-Württemberg sieht das Verfarhen so aus, dass, wenn ein "Nicht-Landwirt" das Land kaufen will, dieses Land zunächst in den Gemeindemitteilungsblättern oder ähnlichem zum Kauf ausgeschrieben wird. Wenn nun ein echter Landwirt ein Kaufinteresse zu "ortsüblichen" Konditionen anmeldet, dann teilt das Landwirtschaftsamt dieses dem Verkäufer mit. Im nächsten Schritt müssen sich Verkäufer und Landwirt privatrechtlich einigen (Preis usw.), können Sie dies nicht, dann wird meines Wissens nochmal ausgeschrieben (kann aber auch sein, dass dann der "alte" nicht-Landwirt trotzdem kaufen darf, weiß ich nun nicht). Allerdings gilt dieses Recht, anstatt des Nicht-Landwirtes in den Kaufvertrag einzusteigen für ALLE Landwirte. Das bedeutet das ASVG in Baden-Württemberg ist kein Pächter-Schutz-Gesetz, sondern ein LAndwirtschafts-Schutz-Gesetz. Wenn nun also ein anderer Landwirt, der nicht der Pächter der Fläche ist, Interesse anmeldet und gegenüber dem Verkäufer ein besseres Angebot macht als der tatsächliche Pächter (sofern der Interesse angemeldet hat), dann gibt es kein Gesetz, dass dem Verläufer vorschreibt das schlechtere Angebot des Pächters zu nehmen, statt das bessere des anderen Landwirts.

3) @Der Kobi: Zumindest in Baden-Württemberg muss die Entscheidung über die Genehmigung von Landkäufen, bzw. das Ausschreiben einer Fläche, gemeinsam vom Landwirtschaftsamt & der Berufsvertretung (sprich Bauernverband) getroffen werden. Das bedeutet der Bauernverband ist bei uns in BW immer informiert über die Geschehnisse.

4) Warum hier irgendwas gelöscht werden soll / muss entzieht sich meinem Verständnis, aber es wird irgendwem oder irgendwas schon dienlich sein, wenn Beiträge über Pacht gelöscht werden

Grüße
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon Unimog406 » Di Sep 06, 2016 12:53

ja genau so ist das bei uns in BW. ergänzend dazu zieht es erst ab einer mindestgrösse von 0,5 ha Reben und 2Ha Acker.
d.h. alles was kleiner ist kann ohne Ausschreibung Verkauft werden.
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Re: Mündlicher Pachtvertrag Eigentümerwechsel Kündigungsfris

Beitragvon T5060 » Di Sep 06, 2016 12:56

Riedbauer hat geschrieben:4) Warum hier irgendwas gelöscht werden soll / muss entzieht sich meinem Verständnis, aber es wird irgendwem oder irgendwas schon dienlich sein, wenn Beiträge über Pacht gelöscht werden

Grüße


Das sind sehr große Themenkomplexe, die den Betroffenen mehr verwirren, als das die Sache geklärt wird.
Soweit so gut, könnte man das Thema ja stehen lassen, aber es trifft eine existenzielle Seite und man kann damit sehr sehr viel zerstören.
Deshalb sage ich immer weg. So sehr es einem hilft, sein Gegner könnte es auch finden.
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