Hallo Pachtexperten,
immer öfter kommen nun private Investoren und kaufen Ackerland, um dann möglichst schnell die Pachtpreise zu erhöhen.
Zu folgendem Fall in Franken hätte ich gerne mal Eure Meinung.
Ackerland (<2ha) wurde vor wenigen Wochen an privaten Investor verkauft.
Nur ein mündlicher Pachtvertrag, welcher seit Generationen besteht, wurde alljährlich bedient.
Käufer kündigt nun schriftlich zum 30.10.2017
Käufer erhöht Pachtpreis für WJ 2016/2017 um 60%
Käufer meint, das er das bei Mietwohnungen auch so handhabe.
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Pächter weist mündlich darauf hin, das bei einem zeitlich unbestimmten Pachtvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Jahren besteht.
Somit spätestens am 3. Werktag eines Pachtjahres(WJ16/17) zum Ende des nächsten Pachtjahres(WJ17/18), also aus heutiger Sicht
frühestens zum 30.10.2018 gekündigt werden kann. (§ 585 a BGB)
Damit auch frühestens zum WJ 2018/2019 der Pachtpreis erhöht werden kann.
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Wer hat Recht ?
Ist eine Pachtpreiserhöhung um 60% nicht Wucher ?
Kann der Kauf von einem Nebenerwerbslandwirt mit Kaufinteresse noch angefochten werden ?
Welche Rolle spielen hierbei Landratsamt und Bauernverband ?
Gruß
Wini