Nachdem ich am 18.11 die EUF Proben gezogen habe, habe ich nun die Ergebnisse in der Hand. Laut Bodengesundheitsdienst entspricht dabei der Stickstoffgehalt im Boden folgenden N-Min Werten.
Dies sind meine Werte:
A) Wintergerste nach E-Weizen (Erste Probe ergab 14,1% Eiweiß) mit Strohdüngung:
Fläche 1: 39 kg N/ha
Fläche 2: 25 kg N/ha
B) Weizen nach Wintergerste mit Strohdüngung + mäßig entwickelte Zwischenfrucht (eingearbeitet) mit ca. 45% Leguminosenanteil.
25 kg N/ha.
Dabei wurden die Proben so gezogen, dass diese möglichst repräsentativ für die Flächen sind (keine irgendwelchen Tricks)
Dies als Orientierung.
Insofern würde ich behaupten, dass von diesen Flächen sicher keine übermäßige Grundwasserbelastung ausgeht, auch wenn der Weizen mit Ziel E-Weizen gedüngt wurde.
Alle Flächen liegen im roten Gebiet, auch wenn das Wasserwerk hier aus dem Grundwasserleiter Trinkwasser mit 2 mg NO3/l fördert.
Was die Düngung angeht, so unterliege ich keiner Aufzeichnungspflicht. Auf jeden Fall belegen die Nmin-Werte, dass da sicher keine Überdüngung erfolgt ist.