DWEWT hat geschrieben:Der Pächter ist der Besitzer der Wiese. Er hat das tatsächliche Verfügungsrecht über die Fläche. Dieses Recht muss natürlich durch den Inhalt des Pachtvertrages abgedeckt sein. Wenn der Pächter das Befahren der Fläche erlaubt, dann kann die Eigentümerin nichts dagegen unternehmen.
Ich bin mir 100% sicher, dass es so im Gesetz steht.
Was aber nützt es, wenn das Gesetz auf der Seite des Pächters ist, aber spätestens beim Auslaufen des Pachtvertrages dieser nicht verlängert wird?
Welcher Pächter will schon Unstimmigkeiten mit dem Verpächter?