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Nachbarschaftsärger

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon Fassi » So Mär 02, 2014 11:54

Wenn man den Beitrag mal aufmerksam ließt, merkt man wo der Hund begraben ist. Der Zaun wurde mit Absprache errichtet, sprich da hat er den Pächter nicht gestört. Dann hat der Pächter seinen Mähdrescher in den Zaun gesetzt, und will sich nun vor der Reparatur drücken. Deswegen stört ihn nun der Zaun. Eigentlich ne ganz schwache Nummer.

Machen kann man da wenig, da ja vermutlich nicht beweisbare mündliche Absprachen vorliegen. Wenn es nicht aufs Geld ankommt, würde ich die Grenze komplett ausmessen lassen, und dann nach Gesetzeslage da den Zaun ziehen. Dann wären beide Parteien auf der sicheren Seite, und beim nächsten Unfall gäb es kein Rausreden mehr.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon Teddy Bär » So Mär 02, 2014 12:06

[
Janina hat geschrieben:Der Pächter zahlt aber ja seine Pacht für die "Ganze Fläche" und nicht für die "Ganze Fläche minus Zaun".

Teddy Bär hat geschrieben:Achim F. hat geschrieben:
Nach Verkauf von A hat der neue Besitzer sich Grundstück für Gartenfläche hinzugenommen und nach Absprache wg. Grenze mit PÄCHTER B eingezäunt.

Passt aber nicht zu deiner Theorie Janina. Und was scheisst es den Pächter dann nachträglich ob er ein paar m² mehr oder weniger hat.
Ich glaube nicht das wir das ganze Problem von uns aus herausfinden können wenn es um zwischenmenschliche Probleme geht.
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon Teddy Bär » So Mär 02, 2014 12:11

Altmeister hat geschrieben:grenzenlos dumm ist, einen Zaun zu setzen ohne die Grenze zu kennen.

Grenzenlos dumm, da hast du es genau getroffen :lol:
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon Micha70 » Do Mär 06, 2014 14:54

Oh Gott, oh Gott! Da kann man ja eigentlich nur heil froh sein, das einem diese Probleme nicht selbst betreffen :shock: Trotzdem würde ich in dieser Angelegheilt IHC_833 zustimmen. Ist ja schließlich alles gesetzlich geregelt. :wink:
"Besser ein gesunder Bauer als ein kranker Kaiser."

Deutsches Sprichwort
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon kaltblutreiter » Do Mär 06, 2014 17:19

Dietermeister hat geschrieben:Ihr wollt Landwirt mit Zukunft werden?
Ihr wollt euer ABI?
Ab geht´s zur Michelsenschule Hildesheim!!

https://www.facebook.com/pages/Q1-Agrar ... fan_invite


Was hat'n das mit dem Thema zu tun?
A man's home is his castle until the queen arrives.
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon lodar » So Mär 09, 2014 9:49

Wär ja noch schöner wenn man fremdes Eigentum zerstören dürfte, nur weil es wo steht wo es nach Meinung von irgendwem nicht hingehört! :klug:

Mit Dummheit hat das auch nichts zu tun wenn zwei Nachbarn ohne viel Aufwand einem Zaun zustimmen! (höchstens nicht ganz zuende gedacht):klug:

Daß es zum Problem geworden ist liegt alleine am Pächter, und dessen Dummheit und Sturheit gehört bestraft!!!

Der Zaun hat an der stelle gebaut werden dürfen, da es der Nachbar ja erlaubt hat. Was hätte der Pächter denn gemacht wenn den Zaun sein Verpächter gebaut hätte, auch umgefahren?
Daß der Zaun auf seiner Pachtfläche steht muß der Pächter ganz alleine mit dem verpächter regeln, da dieser dem Bau ja zugestimmt hat! (ist im Endefekt so, als wenn der Verpächter ihn selbst gebaut hätte, die fehlende Fläche muß natürlich von der Pacht abgezogen werden)
1.Pächter muß schaden am Zaun bezahlen, Schadenshöhe durch Gutachter feststellen lassen, kosten dafür wahrscheinlich je zur Hälfte Nachbar und Pächter!
2. Schaden am Fahrzeug trägt der Schadenverursacher selbst, man darf nichts demolieren was einem nicht gehört! Auch Zeitverlust etc. kann er nicht geltend machen. (schließlich ist er in den Zaun gefahren und nicht der zaun in das Fahrzeug! :lol: )
3. Zuviel gezahlte Pacht kann sich der Pächter natürlich zurückholen, wird nicht mehr als ein par € sein!
4. Um für die Zukunft für Klarheit zu sorgen entweder Zaun ab- und auf der richtigen Stelle wieder aufbauen oder Grenze durch Landtausch (Ausgleichszahlung) anpassen.

Ist meiner Meinung nach ein ziemlich eindeutiger Fall, soweit der verpächter bei seiner Aussage bleibt!
lg
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon Kormoran2 » So Mär 09, 2014 14:51

Ich will nur was sagen, wie solche hirnrissigen Probleme entstehen:

1. Fehler: Der Grenzverlauf wird Pi mal Daumen von den beiden Eigentümern festgelegt. Es besteht darüber keinerlei schriftliche Vereinbarung im vollen Vertrauen darauf, daß schon kein Streit entstehen wird, weder mit der nächsten Generation von Eigentümern noch mit eventuellen Pächtern.

2. Fehler: Eigentümer A baut auf diesen falschen Grenzverlauf ein Monstrum von Zaun, bei dem ein einzelner Schaden schon in die Tausende geht, anstatt einen Zaun zu errichten, der auch mit wenig Kosten und Aufwand an den korrekten Grenzverlauf angepaßt werden kann - falls dieser denn mal irgendwann festgestellt wird.

3. Fehler: Auch alle neueren Absprachen zwischen A und B -Eigentümern sind wieder nur mündlich getroffen. Können also jederzeit abgestritten werden.

Mein Fazit: So viel Blödheit auf beiden Seiten der Eigentümer muß einfach bestraft werden. Die Strafe für beide ist der jetzige Streit.

Mein Lösungsvorschlag: A reißt den Zaun ab (selbst schuld, wenn dabei auch Betonfundamente rausgerissen werden müssen) und setzt ihn 50 cm von der Grenze entfernt auf seinem Grundstück wieder auf. Alle Kosten werden als Lehrgeld betrachtet, sind aber immer noch 10 mal billiger als ein Verfahren vor dem Kadi.
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon lodar » So Mär 09, 2014 20:50

Nutzungsrecht hin oder her.
Es geht doch darum ob der Pächter den Zaun beschädigen darf? Darf er natürlich nicht, also muß er für den Schaden aufkommen!
lg
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon Kormoran2 » So Mär 09, 2014 20:56

Richtig, Lodar. Ein falsch gesetzter Zaun ist kein Freibrief, diesen nach Belieben zu zerstören. Dann könnte ich ja jedes fremde Auto schreddern lassen, das auf meinem Privatparkplatz steht. Darf ich aber nicht, ich darf es höchstens abschleppen lassen.
Stichwort: Verhältnismäßigkeit.

Edit: Ergänzung
Zuletzt geändert von Kormoran2 am So Mär 09, 2014 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachbarschaftsärger

Beitragvon automatix » So Mär 09, 2014 20:58

lodar hat geschrieben:Nutzungsrecht hin oder her.
Es geht doch darum ob der Pächter den Zaun beschädigen darf? Darf er natürlich nicht, also muß er für den Schaden aufkommen!


klar, aber gleichzeitig kann er die Beseitigung des Zaunes verlangen, also wo wäre der Sinn vom wiederherstellen?
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