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Nachtsichtgerät für die Jagd ?

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Nachtsichtgerät für die Jagd ?

Beitragvon dannym » Do Mär 13, 2008 17:19

Wer kennt ein gutes Nachtsichgerät für die Jagd ?

Und welche Technologie taugt überhaupt für die Jagd?
Restlichtverstärker? Gehen die über kurze oder lange Entfernungen? Und was ist damit bei Mondfinsternis oder im finsteren Wald?

Oder ein aktives Nachtsichgerät wo man so einen rießigen unhandlichen Infrarotscheinwerfer braucht?
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Beitragvon Kaninchen » Do Mär 13, 2008 18:11

So weit ich weiß sind die immer noch verboten, oder?
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Beitragvon Malte » Do Mär 13, 2008 18:57

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Beitragvon Kaninchen » Do Mär 13, 2008 20:30

Malte hat geschrieben:Iwo, die kann man so im Katalog bestellen, z.B. bei www.frankonia.de
...

was hat das eine mit dem anderen zu tun...?
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Beitragvon Malte » Do Mär 13, 2008 20:46

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Beitragvon Kaninchen » Do Mär 13, 2008 21:27

...aber man darf sie nicht für die Jagd einsetzen...
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Beitragvon Malte » Do Mär 13, 2008 21:35

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Beitragvon Kaninchen » Do Mär 13, 2008 22:06

.. na, da ist ja wohl ein Unterschied, nicht wahr?
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Beitragvon karl01 » Fr Mär 14, 2008 6:23

hallo

auszug aus dem bjg

§ 19 Sachliche Verbote
5.a)künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind,

zur info
der alleinige besitz eines solchen gerätes ist in der brd
verboten
gruss
karl
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Beitragvon dannym » Fr Mär 14, 2008 10:32

Ähh, ich hatte hier auf keine bescheuerte Verbotsdiskussion gehofft sondern auf ein paar Leute mit Praxiserfahrung.
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Beitragvon Fassi » Fr Mär 14, 2008 11:49

Auf was den für Praxiserfahrungen? Die Dinger sind in D nicht zugelassen, und wer zu gibt, dass er welche benutzt, riskiert den Schein. Und was die Verkäuflichkeit angeht, ist das wie mit dem Teletakt. Der Einsatz ist verboten, nicht der Verkauf.

Meine persönliche Meinung dazu ist, wem der Mond nicht ausreicht, der sollte die ganze Sache noch mal über denken. Wir gehen jagen, nicht in den Krieg.

Gruß Christian
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Beitragvon karl01 » Fr Mär 14, 2008 12:01

hallo
so siehts aus.......
ps.
das soll keine bescheuerte verbotsdisskussion werden,
nur ein hinweiss.
aber wer den jagdschein hat sollte das eigentlich wissen.
karl
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Beitragvon Cybister » Fr Mär 14, 2008 14:01

Wo steht bitteschön, dass Nachtsichtgeräte verboten sind?
Im oben zitierten Gesetz steht nur, dass solche Geräte verboten sind, die für Schusswaffen gedacht sind. Sprich restlichtverstärkende Zieleinrichtungen.
Von einem klassischen Nachtsichtgerät im Sinne eines "Nachtglases mit Verstärkung" ist da meiner Lesart nirgendwo die Rede.

Schon ein kleiner Unterschied...


Gruss,
Michael
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Beitragvon Amur » Sa Mär 15, 2008 7:42

Hier wird wieder Unfug erzählt.

Verboten sind nur Zielgeräte mit Nachtsichttechnik.

Normale Nachtsichtgeräte sind kein Problem.

mfg
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