Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 14:56

Nachtsichtgerät für die Jagd ?

Diskussionsforum für unsere Jäger
Forumsregeln
Schreibrechte in diesem Forum ab dem 1.6 nur noch für Gruppenmitglieder "Zugang Jägerforum". Mitgliedschaft über Persönlicher Bereich -> Benutzergruppen (ganz unten) beantragen! Danke
Antwort erstellen
26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DutchGirl » Sa Mär 15, 2008 13:17

Amur hat geschrieben:

Verboten sind nur Zielgeräte mit Nachtsichttechnik.

Normale Nachtsichtgeräte sind kein Problem.

mfg



Hallo
Der Meinung bin ich auch. Zielgeräte die auf der Waffe montiert werden können und Nachtsicht tauglich sind verboten.
Normale Geräte sind es nicht. Die können meist auch nicht aufs Gewehr montiert werden,oder? Die sind ja oft so groß wie eine Fernglas. Jedenfalls die die ich kennen. Gibt bestimmt auch kleinere.
Da wir hier keine Sauen haben, bzw mal eine lohnt es sich für uns nicht sich ein so teueres Getät anzuschaffen.
Schönen Tag noch
Dutch
DutchGirl
 
Beiträge: 73
Registriert: Mo Jul 30, 2007 19:59
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Fassi » Sa Mär 15, 2008 18:43

man sollte mal die schweine fragen , die bei schlechtem licht durch gebräch oder keulen geschossen wurden , ob ihnen ein gut sitzender schuß ins leben mit lampe o.ä. nicht lieber gewesen wäre .


Was hälst von der klassichen Variante: Finger gerade lassen, wenn man sich nicht sicher ist. Hilft auch als Schutz vor diesen Schüssen.

Mal ganz ehrlich, wenn ich diese Hilfsmittel brauche, geb ich freiwillig den Schein ab. Das hat doch mit Jagd nichts mehr zu tun (eher mit schlachten).

Gruß Christian
Benutzeravatar
Fassi
 
Beiträge: 7972
Registriert: Mi Feb 13, 2008 0:35
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Amur » Sa Mär 15, 2008 22:27

alf hat geschrieben:richtig sind nur in verbindung mit einer waffe verboten 8)


Nein.
Elektrische und elektronische Nachtsicht-, Nachtziel- und Lasergeräte für Schusswaffen sind verbotene Gegenstände und somit ist allein der Besitz, egal ob man eine Waffe hat oder nicht, verboten.

Normale Nachtsichtgeräte darf jeder besitzen.

mfg
Amur
 
Beiträge: 191
Registriert: Fr Feb 24, 2006 22:18
Wohnort: Oberschwaben
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Morpheus » So Mär 16, 2008 8:35

Ne wat ist dat schön .....

Also ich will dieses Jahr meinen jagdschein machen und weiß jetzt schon nicht mehr was "Richtig" oder "Falsch" ist ...

Wer kann einem den eine Zuverlässige Auskunft geben ?

Also ich will euch nicht auf den Schlips Treten aber ich habe das Gefühl das es alles Auslegung´s aussagen sind !?!?!?!?

Mfg

Frederic
Morpheus
 
Beiträge: 712
Registriert: So Nov 04, 2007 9:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

legeale Lösung

Beitragvon Grünfuchs » So Mär 16, 2008 14:30

Vor eine paar Jahren war in irgend einer Jagdzeitung (Jäger glaub ich) mal ein Artikel über eine legale Lösung: Aimpoint und Nachtsichtbrille! Funktioniert aber nur mit bestimmten Geräten, bei denen der Leuchtpunkt nicht zu hell und der Augenabstand groß genug ist
Grünfuchs
 
Beiträge: 65
Registriert: Do Mär 13, 2008 22:07
Wohnort: Norwegen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Holzede » So Mär 16, 2008 20:22

Hallo Grünfuchs,habe mich mal vor einiger Zeit mit dem Thema Nachtsichtgerät beschäftigt,der Hintergrund:wie komme ich bei Dunkelheit auf meine Reviereinrichtung ohne benutzung einer Lampe u.wie kann ich damit Wild ansprechen.Da es sich bei den Nachtsichtgeräten ausschlieslich um Restlichverstärker handelte war ich von deren leistung was meine erwartung entsprach enteuscht,im gegenteil konnte ich die Sauen mit meinem 8x56 besser ansprechen als mit dem Restlichtverstärker von Wolf und der ist nicht gerade billig,aber es gibt Restlichtverstärker die eine so hohe leistung habe so das man selbst bei für dem Auge erscheinende totale Finsternis mit den Gerät noch Details auf 100.mtr erkennen kann,habe ich selbst porbiert,aber diese geräte sind nur im besitz von Militär selbst die Röhren aus den USA besorgt sind teuerer als ein Kleinwagen.mfg.
Holzede
 
Beiträge: 60
Registriert: Di Feb 13, 2007 21:49
Wohnort: Trendelburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Malte » So Mär 16, 2008 20:33

Bild


Hierbei wird ein Nachsichtgerät mittels einer Halterung am Kopf befestigt um mit dem Nachtsichtgerät durch ein Zielfernrohr zu sehen. Dadurch, daß das Nachtsichtgerät von der Waffe getrennt ist, ist dieses System für die Jagd in Deutschland zulässig. Jedoch geht hier durch das vorgesetzte Zielfernrohr zu viel Bildinformation verloren, d.h. die Bildqualität verschlechtert sich durch den hohen Lichtverlust so erheblich, daß nach vorne kaum mehr als ein grobkörniges Bildflimmern sichtbar wird.
Ein einigermaßen brauchbarer Einsatz ist nur bei Viertel- oder Halbmond möglich, da bei Mondschein genügend Restlicht vorhanden ist. Wer aber bitte braucht bei Mondlicht ein Nachtsichtgerät? Hier sieht man noch mit dem Zielfernrohr genügend. Auch Infrarotstrahler zur zusätzlichen Beleuchtung bringen hier nur wenig, weil deren vom Ziel reflektierende Strahlung kaum durch das Zielfernrohr an die Nachtsichtgeräte-Röhre dringt. Auch wird das Fadenkreuz nur noch sehr verschwommen wahrgenommen. Weiterhin befindet sich die Nachtsichtbrille (Länge ca. 12 - 17 cm) zwischen Zielfernrohr und Auge - der Augenabstand wird viel zu kurz und im ungünstigen Fall bekommt man das Nachtsichtgeräte-Okular beim Rückstoß gegen das Auge.

Unser Praxisurteil:
Eine absolut unprofessionelle und unbrauchbare Nachtsichtlösung. Das System erbringt eine sehr schlechte Bildqualität und setzt den Nutzer einer sehr hohen Verletzungsgefahr aus. Auch schwerwiegende Defekte an Zielfernrohr und Nachtsichtgerät durch einen Zusammenprall beider Optiken können hier nicht ausgeschlossen werden. Wir raten von diesem System dringend ab.
Benutzeravatar
Malte
 
Beiträge: 4071
Registriert: Do Mär 02, 2006 16:12
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Grünfuchs » So Mär 16, 2008 22:15

Hallo Holzede!
Wenn´s Restlicht zu schwach ist kann man mit einer Infrarotlampe noch Licht ins Dunkel bringen. Bei manchen Geräten ist die auch schon integriert. Ich hatte einmal so ein Gerät dabei. Gebracht hat´s nicht viel, weil die Vergrößerung zu schwach zum ansprechen war. Und wenn´s so finster ist, ist ans schießen eh nicht zu denken. Aber man erkennt immerhin, ob überhaupt Wild da ist.

Zu Maltes Artikel:
Das mit dem Zielfernrohr halt ich auch für versuchte Selbstverstümmelung! Auch das mit dem Lichtverlust erscheint mir logisch. in dem Artikel war auf nur von speziell für diesen Zweck ausgelegten Aimpoints die Rede. Da dieses Verfahren meines Wissens von Spezialeinheiten verwendet wird, dürfte es sicher sein. Da die APs keine oder nur minimale Vergrößerung haben, dürfte das ganze nur auf sehr kurze Entfernung funktionieren. Mit dem Infrarotstrahler wirds übrigens wieder illegal, egal ob mit AP oder ZF!

Praxiserfahrungen mit diesen Verfahren hab ich übrigens keine. Ich hab nur gelesen, daß das ganze theoretisch möglich und legal ist. Wie´s in der Praxis aussieht ist wie so oft eine ganz andere Geschichte, da kann ich nicht mitreden.
Grünfuchs
 
Beiträge: 65
Registriert: Do Mär 13, 2008 22:07
Wohnort: Norwegen
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Jägerforum

Wer ist online?

Mitglieder: AP_70, erwinruhl, Google Adsense [Bot], Spänemacher58, Zog88

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki