Ja genau – ich bin der hier: post1435584.html#p1435584
Sinn und der Zweck das Ganze gleich von Anfang an als Nebenerwerb zu starten ist relativ simpel.
Wie bei jedem Unternehmen ist aller Anfang schwer und in den ersten beiden Jahren mit einem Verlust zu rechnen. Da es sich tatsächlich um eine Unternehmsgründung mit Gewinnerzielungsabsicht handelt möchte ich mit diesen Kosten nicht im Regen stehen – schließlich werden ja künftige Gewinne auch versteuert.
Dem Finanzamt ist ja völlig egal ob das nun Land- und Forstwirtschaft oder Raumfahrt heisst. Diese wollen eben ihr Schärflein abhaben und es darf nicht der Verdacht aufkommen, daß man sein „Hobby“ bei der Einkommensteuer aus anderen Bereichen anrechnet.
Für das FA ist der Hauptindikator die bewirtschaftete Fläche. Je nach Quelle muss diese mindestens 0,25 oder 0,3ha betragen um sich von einem privaten Garten zu unterscheiden. Das bekomme ich ja hin.
Gerade zum Start weg ist es extrem wichtig, in den Genuss der wenigen Vorteile zu kommen, welche die Land- und Forstwirtschaft bietet – hier natürlich zuallererst die KFZ-Steuer befreiung. Das Fz. brauche ich ja am ersten Tag. In meinem Fall ist es ein Drei-Seiten-Kipper mit Ladekran; das Ding ist zwar uralt aber erfüllt den angedachten Verwendungszweck sicherlich. Auch das FA erkennt das Fz. als geeignetes Sonderfahrzeug an.
Selbst die Pflichtmitgliedschaft bei der BG sehe ich positiv – so ein Bein ist doch ziemlich schnell ab
Das Ganze soll ja ein NEBENerwerb sein – wenn es sich gut entwickelt, kann man in ein paar Jahren evtl. über eine entsprechende Erweiterung nachdenken; die Wahrscheinlichkeit ist allerdings eher gering.
Mein PROBLEM am Start ist, daß ich nur 0,45 ha Wald- und Wiese nachweisen kann – das ist natürlich nix. ABER ich bekomme hier u.a. reichlich geschenkt UND ich erwarte eine signifikante Erbschaft an Waldfläche die ich schon teilweise bewirtschafte. Hier ist natürlich kein Nachweis im klassischen Sinn möglich. Insgesamt ist es deutlich mehr, als ich selbst verbrauche und der „Überschuss“ soll veräußert werden. Aus diesem Überschuss heraus werden weitere Flächen zugekauft ( Preisfrage ).
Weiß jemand wie sich das verhält, wenn ich nicht nur aus eigenem (oder gepachtetem) Grund Holz (Kurzholz) entnehme (unentgeltlich) und dieses dann weiterverabeite und veräußere. Das gleiche gilt ja auch für zugekauftes Polterholz von der hiesigen Gemeinde. Gibt es eine Definition wann es keine Land- und Forstwirtschaftliche Betätigung mehr ist sondern ein Handelsbetrieb?
Ich habe ebenso gelernt, daß sich Kaminholz noch mit 7% Umsatzsteuer verkauft, so lange es nicht geschält wurde. Der Schälvorgang würde dann nämlich bedeuten, daß das Holz nicht mehr unbehandelt ist. Entspricht dies wirklich den Tatsachen?
Schon mal Danke für entsprechende Hinweise.
Gruß
Kleinbleibenwoller
P.S. Betriebssitz ist in Deutschland
