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Nebenerwerb und Kurzarbeit

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Piet » So Feb 15, 2009 19:11

ZSBIKE hat geschrieben:Hallo,

mir wäre das doch total egal.

Kurzarbeit bei wieviel Prozent Lohnausgleich????

Jetzt steht die Zeit zur Verfügung.

Ran an die Arbeit Geld verdienen, schwarzes Geld ist immer gut.

Über die Wege, woher das Kurzarbeitergeld kommt würde ich mir keine Gedanken machen.

Klotze, Kohle machen, und mehr verdienen wie im eigentlichen Job.

Ihr seid der Staat, melkt ihn...........



Das nenne ich asozial!
Du scheißt also auf das soziale Netz?
Piet
 
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Beitragvon Frankenbauer » So Feb 15, 2009 22:25

@309CA
13a Einnahmen sind nur bis 18 Wochenstunden anrechnungsfrei, es entfällt aber auch sofort der Versicherungsschutz durch die ARGE. Das hieß bei meinem Vater,der als Maurer jeden Winter daheim war normaler Stalldienst und Futterbergung war o.k., Schnapsbrennen oder Waldarbeit über den Eigenbedarf hinaus führten sofort zu Kürzungen beim ALG, zusätzlich war er sofort Zwangsmitglied in LKK und LAK.

Gruß

Werner
Frankenbauer
 
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Beitragvon scroll » So Feb 15, 2009 23:17

verstehe die Sorgen nicht.
Zuerst mag es mal schlau sein, während seiner Kurzarbeit kein Holz zu verkaufen und somit hat man keine Einkünfte.
Somit kann man nichts kürzen.
Wo Einkünfte sind wird dann auch gekürzt, genauso wie wenn arbeitslos bist und arbeitest.
Kritisch wird es wenn du Kurzarbeit hast und Forstwirt bist oder sowas.
Da würde ich dann nicht mehr als für den Eigenbedarf aus dem Wald holen.
Sicher ist sicher..
Alles andere ist doch grob gesagt egal, was in der Kurzarbeit machst. Ob nun dein Haus renovierst oder holzhacken gehst.
scroll
 
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Beitragvon Kugelblitz » So Feb 15, 2009 23:42

dima hat geschrieben:Hallo,

nur mal so am Rande, interessieren tut es wahrscheinlich niemand (würde mich auch nicht), aber:

Ich war der Meinung es gibt eine Regelung das man bei Kurzarbeit der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen muss (abrufbar). Es wurde bei uns in der Produktion auch diskutiert, und so wie ich es Verstanden habe, darf man z.B an Kurzarbeitstagen nicht in den Urlaub da es auch Versicherungstechnisch Probleme geben kann.

Wäre man interessant wie dies bei Unfällen im Wald an solchen Tagen aussieht.


:lol: Beim Tapetzieren eben von der Leiter Geflogen :lol:
Kugelblitz
 
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