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Nebenerwerb und Kurzarbeit

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Nebenerwerb und Kurzarbeit

Beitragvon Alffred » Fr Feb 13, 2009 18:58

Hallo,
darf man in der Kurzarbeit sein Nebenerwerb (Brennholzproduktion) weiter betreiben oder wird es bei den Bezügen des Hauptarbeitgebers berücksichtigt? Werde irgendwie nicht schlau aus den Aussagen.

Gruß Alffred
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Beitragvon Frankxxx1965 » Fr Feb 13, 2009 21:19

Hallo,

das kommt darauf an, ob Du den Nebenerwerb schon vor der Kurzarbeit hattest, oder erst nach Beginn der Kurzarbeit.

Bei ersterem werden die Einkünfte nicht auf das Kurzarbeitergeld angerecht.

Gruß
Frank
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Beitragvon IHC- driver » Sa Feb 14, 2009 4:59

Hallo,

also wir sind gefragt worden ob zum dato wer eine Nebenbeschäftigung nachgeht. Würde an das KuG angerechnet werden. Stand.:01/2009




Gruß
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Beitragvon ZSBIKE » Sa Feb 14, 2009 9:44

Hallo,

mir wäre das doch total egal.

Kurzarbeit bei wieviel Prozent Lohnausgleich????

Jetzt steht die Zeit zur Verfügung.

Ran an die Arbeit Geld verdienen, schwarzes Geld ist immer gut.

Über die Wege, woher das Kurzarbeitergeld kommt würde ich mir keine Gedanken machen.

Klotze, Kohle machen, und mehr verdienen wie im eigentlichen Job.

Ihr seid der Staat, melkt ihn...........
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Beitragvon Frankxxx1965 » Sa Feb 14, 2009 9:45

Hallo,

...wird während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine (neue) Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen und daraus eine Vergütung erzielt, wird das ISTENTGELT um diese Vergütung erhöht (§ 179 Abs.3 SGB III), was eine Verminderung der Nettoentgeltdifferenz und damit des Kurzarbeitergeldes zur Folge hat.


Gruß
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Beitragvon ZSBIKE » Sa Feb 14, 2009 10:10

Hey,

Brennholz machen und verkaufen ist doch keine Nebentätigkeit oder Selbstständigkeit. (HGB und BGB lassen grüssen)

Selbstständigkeit wäre es doch nur:

- wenn das Gewerbe angemeldet
- wenn Beiträge zur Berufsgenossenschaft/Verbänden gezahlt
- wen eine steuerliche Abrechnung stattfindet
- wenn Maschinen und Betreib entsprechend versichert
- nicht von Firma und Staat nebenbei kassieren würde

Es werden doch nur in schlechten Zeite ein paar Euronen dazuverdient.

Was ist denn dadran schlimm???

Ausserdem, wer merkt das denn schon?


MFG

HGS aus W
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Beitragvon Frankxxx1965 » Sa Feb 14, 2009 10:30

Hallo ZSBIKE,

die Frage war doch nicht "Was ist Selbstständigkeit?" sondern
"darf man in der Kurzarbeit sein Nebenerwerb (Brennholzproduktion) weiter betreiben oder wird es bei den Bezügen des Hauptarbeitgebers berücksichtigt?"

Ausserdem hängt Selbstständigkeit nicht davon ab, ob Beiträge, Steuer, etc. bezahlt werden, sondern ob regelmässig Erlöse erzielt werden. In wie weit das ganze dann rechtmässig (an)gemeldet ist, muss jeder für sich selbst wissen.

Gruß
Frank
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Re: Nebenerwerb und Kurzarbeit

Beitragvon 309CA » Sa Feb 14, 2009 12:49

Alffred hat geschrieben:Hallo,
darf man in der Kurzarbeit sein Nebenerwerb (Brennholzproduktion) weiter betreiben oder wird es bei den Bezügen des Hauptarbeitgebers berücksichtigt? Werde irgendwie nicht schlau aus den Aussagen.

Gruß Alffred


Hallo
Wenn du es vor der Kurzarbeit auch schon gemacht hast wird es nicht angerechnet.Gilt auch für 400€ Jobs usw.Auserdem gilt es auch für welche die Arbeitslos werden, auch für 13a Landwirte, wird nicht ans Arbeitlosengeld angerechnet wenn mans vorher auch schon gemacht hat.
Wenn du es neu anfängst(wo kein Kläger da kein Richter)schwarzes Geld ist schönes Geld.
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Beitragvon Alffred » Sa Feb 14, 2009 18:16

Hallo,
ja in der Tat habe ich es auch so verstanden, allerdings wurde ich auch davor gewarnt. Das Problem ist leider oft die Auslegung. Ich habe den Betrieb schon etliche Jahre, dann brauch ich mir da wohl keine Gedanken machen.
Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Gruß Alffred
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Beitragvon jeepb1 » Sa Feb 14, 2009 19:49

Also bei uns im Betrieb ist es so dass das Geld vom Nebenerwerb
angerechnet wird weil der Betrieb auf 97 % aufzahlt
bei den üblichen 63 % wird es nicht angerechnet
Nur eben bei uns und dabei ist es egal ob der nebenverdienst schon voher bestand oder nicht

Gruß Achim
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jeepb1

Beitragvon Waldhäusler » Sa Feb 14, 2009 20:07

Hallo,
also das was jeepb1 schreibt ist bei uns auch, Kurzarbeitergeld wird vom AG auf 93 aufgefüllt (zunächst bis März), allerdings bleibt die geschichte mit dem Nebenverdienst gleich, also wer schon vorher hatte darf auch weiter und wer damit in Kurzarbeit anfängt dem wird´s angerechnet.

Warum soll das denn vom Arbeitgeber seiner freiwilligen Leistung abhängen ob das Kurzarbeitergeld vom Staat gemindert wird, hierzu gibt es doch nicht zwei verschiedene Richtlinien!

Muss aber wohl jeder selber mit dem zuständigen AG für Arbeit und dem Arbeitgeber klären um letztendlich sicher zu sein :wink:

Ist aber auf jeden Fall ein netter Zeitvertreib in der Zeit der Kurzarbeit die Waldarbeit zu verrichten, da bleibt dann auch mal ein Samstag für Frau und Kind :wink:
Grüße,
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Beitragvon WaldbauerSchosi » Sa Feb 14, 2009 20:42

Da ich Lehrling bin betrifft es mich mit der Kurzarbeit eh nicht ...
hab aber ein paar Überstunden, dass ich mal zum silieren daheim bleiben kann :)
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Beitragvon dima » So Feb 15, 2009 10:26

Hallo,

nur mal so am Rande, interessieren tut es wahrscheinlich niemand (würde mich auch nicht), aber:

Ich war der Meinung es gibt eine Regelung das man bei Kurzarbeit der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen muss (abrufbar). Es wurde bei uns in der Produktion auch diskutiert, und so wie ich es Verstanden habe, darf man z.B an Kurzarbeitstagen nicht in den Urlaub da es auch Versicherungstechnisch Probleme geben kann.

Wäre man interessant wie dies bei Unfällen im Wald an solchen Tagen aussieht.
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Beitragvon dummbax » So Feb 15, 2009 10:51

Bei Kurzarbeit gilt ähnlich wie bei Arbeitslosigkeit, Urlaub nur mit Genehmigung.
Das erste halbe Jahr Kurzarbeitergeld bleibst Du einfach zuhause, erst danach wäre es nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz möglich Dich über die Agentur für Arbeit anderweitig zu beschäftigen.
Ich bin nicht Schuld das die Welt ist wie sie ist, schuldig bin ich nur wenn sie bleibt wie sie ist
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Landshut

Beitragvon Waldhäusler » So Feb 15, 2009 10:52

Hallo,
also das ist natürlich auch ne Frage die die AG für Arbeit beantworten muss!
Bei dem für uns zuständigen ist die Frage dahingehend beantwortet, das ein Urlaubsflug nicht erlaubt ist, es sei denn der ist schon lange geplant gewesen.
Eintagesauflüge gehen immer, da eine kurzfristige Vermittlung in unserem Fall unwahrscheinlich erscheint.
Das mit dem Versicherungsschutz ist wohl dann wie an Samstagen oder sonstigen freien Tagen die man im Wald arbeitet auch :!:
Hier würd es wohl nur Probleme geben falls es sich um eine verbotene Art der Arbeit handelt (Nebenerwerb erst jetzt gestartet und nicht gemeldet evtl.). :!:

Wer hier aber sicher sein will muss doch einfach nur fragen, die anderen halten es sowieso mit dem Glück und dem Spruch " wo kein Kläger da kein Richter"

Viel Spaß beim Holzen!
Grüße,
Waldhäusler
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