Hallo,
darf man in der Kurzarbeit sein Nebenerwerb (Brennholzproduktion) weiter betreiben oder wird es bei den Bezügen des Hauptarbeitgebers berücksichtigt? Werde irgendwie nicht schlau aus den Aussagen.
Gruß Alffred
Aktuelle Zeit: Mo Feb 16, 2026 9:55
Moderator: Falke
Alffred hat geschrieben:Hallo,
darf man in der Kurzarbeit sein Nebenerwerb (Brennholzproduktion) weiter betreiben oder wird es bei den Bezügen des Hauptarbeitgebers berücksichtigt? Werde irgendwie nicht schlau aus den Aussagen.
Gruß Alffred
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