Hallo,
fang ja nicht mit einer Pacht an, das geht am Ende in den meisten Fällen in Streit und Investionsstau.
Zu Lebzeiten muss sauber übergeben werden, bei uns gibts hier den BBV die da beratet zur Seite stehen.
Ein sauberer Übergabevertrag von (allem) mit Wohnrecht und weichende Erben muss sauber beschrieben sein.
Gruß
Hoehli