Bekanntgabe dieses Umstandes erfolgte im Bescheid für dereinst mitgeteilte Beitragsbefreiung wegen Arbeitsentgelt im Haupterwerb.
Natürlich sind Beiträge dieser Art abzugsfähig, allerdings nicht in 13a. Hmmm..... Und immer ist was
Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 1:53
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot]