Hallo ,
Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.
Was passiert bei arbeitslosigkeit? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ich zahle schon 20 Jahre ein)
Wie wird das landwirtschaftliche Einkommen angerechnet?
Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 16:06
trebla01 hat geschrieben:Hallo ,
Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.
Was passiert bei arbeitslosigkeit? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ich zahle schon 20 Jahre ein)
Wie wird das landwirtschaftliche Einkommen angerechnet?
trebla01 hat geschrieben:Hallo ,
Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.
Was passiert bei arbeitslosigkeit? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ich zahle schon 20 Jahre ein)
Wie wird das landwirtschaftliche Einkommen angerechnet?
Frankenbauer hat geschrieben:... bis hierher vielleicht richtig, mir ist allerdings ein Fall bekannt in dem der NE Landwirt mehr als 18 Stunden landwirtschaftliche Tätigkeiten pro Woche angegeben hatte und nichts bekam. Bei meinem Vater wurde der Antrag immer vom Bauernverband ausgefüllt, um solche Fallstricke zu umgehen.
Gruß
Werner
NHTX65Plus hat geschrieben:Kenn hier jemand die aktuell gültigen Werte ?
Wieviele Stunden darf ein Nebenerwerbslandwirt in der Woche am Hof arbeiten, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren ?
automatix hat geschrieben:wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?
Franzis1 hat geschrieben:automatix hat geschrieben:wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?
Ich denke das wird von der arbeitslosen Kasse übernommen sollang er arbeitslosen Geld bekommt
Frankenbauer hat geschrieben:Franzis1 hat geschrieben:automatix hat geschrieben:wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?
Ich denke das wird von der arbeitslosen Kasse übernommen sollang er arbeitslosen Geld bekommt
Das wäre dann neu, bisher war man nur von den Beiträgen zur LSV befreit, wenn man regelmäßig mehr als 400? € im Monat verdient hat, so steht es auch noch auf meinem Befreiungsbescheid. Der Versicherungspflichtige und das ist erst mal jeder Landwirt ist verpflichtet Änderungen seiner Erwerbssituation unverzüglich der LSV mitzuteilen.
Gruß
Werner
Haufe hat geschrieben:...
Hinweis
Sonderregelungen für selbstständige Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Sonderregelungen zur Ermittlung des Arbeitseinkommens gelten für selbstständige Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Dabei ist wiederum nach buchführungspflichtigen Landwirten (Ermittlung des Gewinns nach den dafür maßgeblichen Durchschnittssätzen) und nicht buchführungspflichtigen Landwirten (Ermittlung des Gewinns nach vorgegebenen Wirtschaftswerten) zu unterscheiden.
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