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Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon trebla01 » So Mär 28, 2010 18:58

Hallo ,
Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.
Was passiert bei arbeitslosigkeit? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ich zahle schon 20 Jahre ein)
Wie wird das landwirtschaftliche Einkommen angerechnet?
trebla01
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon amwald 51 » So Mär 28, 2010 19:15

trebla01 hat geschrieben:Hallo ,
Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.
Was passiert bei arbeitslosigkeit? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ich zahle schon 20 Jahre ein)
Wie wird das landwirtschaftliche Einkommen angerechnet?

... ob Du nun einen tag oder 20 jahre oder mehr beiträge zur arbeitslosenversicherung leistest, Du bekommst abhängig von Deinem alter arbeitslosengeld zwischen 12 monaten und soweit ich grad auswendig weiß max. 18 monaten. die höhe des arbeitslosengeldes berechnet sich nach Deinem einkommen aus dem haupterwerb, das einkommen aus dem nebenerwerb bleibt unberücksichtigt >> beim arbeitslosengeld I.
nach den 12 bis ... monaten wird Deine bedürftigkeit zum bezug von arbeitslosengeld II (=hartz4) geprüft. mit nebenerwerbslandwirtschaft dürfte da eher keine bedürftigkeit festgestellt werden, obwohl hier manche großagronomen behaupten, sie wären erste anwärter auf hertz 4. :gewitter: :gewitter: :regen:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Tops » So Mär 28, 2010 19:49

Hey,
du bekommst 1 Jahr Alg 1. das sind 60% bzw ,wenn du Kinder, die Kindergeld bekommen, hast 67% vom Nettoverdienst.Falls du über 50,bzw 55 bist hast du Anspruch auf eineinhalb bzw 2 Jahre.
Falls du dann nach einem Jahr keine Arbeit hast,kannst du Antrag auf Harz IV / Alg.2 stellen.
Dann muss geprüft werden ob du die Hilfe brauchst oder ob du "genug " durch die Landwirtschaft verdienst...das hängt dann vom einzelfall ab.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Ps guck am besten mal auf http://www.arbeitsagentur.de und denk immer daran dich rechtzeitig zu melden.
denn du bekommst nur Geld ,wenn du die Anträge rechtzeitig stellst. :klug:

Gruß
Tops
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Frankenbauer » Mo Mär 29, 2010 23:54

... bis hierher vielleicht richtig, mir ist allerdings ein Fall bekannt in dem der NE Landwirt mehr als 18 Stunden landwirtschaftliche Tätigkeiten pro Woche angegeben hatte und nichts bekam. Bei meinem Vater wurde der Antrag immer vom Bauernverband ausgefüllt, um solche Fallstricke zu umgehen.

Gruß

Werner
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon 309CA » Di Mär 30, 2010 6:23

trebla01 hat geschrieben:Hallo ,
Ich bewirtschafte einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb.
Was passiert bei arbeitslosigkeit? Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ich zahle schon 20 Jahre ein)
Wie wird das landwirtschaftliche Einkommen angerechnet?


Wichtig ist das die NELW auch schon eine Zeitlang auf dich läuft ich glaube min. 18 Monate kann auch weniger sein,genauso wie beim Kurzarbeitergeld ansonsten wird es angerechnet.
Damals als wir unsere Produkte "Made in Germany"noch selber gekauft und exportiert haben war das Wirtschaftswachstum sehr gut
versauft und vervögelt euer Geld sonst tuns andere(Bänker) oder kauft was schönes eurer Frau(Freundin)
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Tops » Mi Mär 31, 2010 15:23

Frankenbauer hat geschrieben:... bis hierher vielleicht richtig, mir ist allerdings ein Fall bekannt in dem der NE Landwirt mehr als 18 Stunden landwirtschaftliche Tätigkeiten pro Woche angegeben hatte und nichts bekam. Bei meinem Vater wurde der Antrag immer vom Bauernverband ausgefüllt, um solche Fallstricke zu umgehen.

Gruß

Werner



stimmt man darf nicht mehr als 15 stunden im nebenverdienst arbeiten,da man der "agentur zur vermittlung zur verfügung stehen muss"...d.h man muss auch breit sein sich auf zumutbare stellen zu bewerben und termine bei der agentur warzunehmen (auch im sommer bei der ernte z.B)
ich denke die genauen details deines falles klärst du wirklich besser mit dem bauernverband oder jemand anderm der ahnug hat ,wenn es soweit ist...was ich nicht hoffe:)
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon NHTX65Plus » Mo Aug 03, 2015 12:01

Kenn hier jemand die aktuell gültigen Werte ?
Wieviele Stunden darf ein Nebenerwerbslandwirt in der Woche am Hof arbeiten, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren ?
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon marius » Mo Aug 03, 2015 12:18

NHTX65Plus hat geschrieben:Kenn hier jemand die aktuell gültigen Werte ?
Wieviele Stunden darf ein Nebenerwerbslandwirt in der Woche am Hof arbeiten, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren ?


Die Angaben müßen wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben führen nicht nur zur Rückzahlung mit Bußgeld sondern es kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon automatix » Di Aug 04, 2015 9:18

wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Franzis1 » Di Aug 04, 2015 10:01

automatix hat geschrieben:wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?


Ich denke das wird von der arbeitslosen Kasse übernommen sollang er arbeitslosen Geld bekommt
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Frankenbauer » Di Aug 04, 2015 22:58

Franzis1 hat geschrieben:
automatix hat geschrieben:wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?


Ich denke das wird von der arbeitslosen Kasse übernommen sollang er arbeitslosen Geld bekommt


Das wäre dann neu, bisher war man nur von den Beiträgen zur LSV befreit, wenn man regelmäßig mehr als 400? € im Monat verdient hat, so steht es auch noch auf meinem Befreiungsbescheid. Der Versicherungspflichtige und das ist erst mal jeder Landwirt ist verpflichtet Änderungen seiner Erwerbssituation unverzüglich der LSV mitzuteilen.

Gruß

Werner
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Franzis1 » Mi Aug 05, 2015 11:49

Frankenbauer hat geschrieben:
Franzis1 hat geschrieben:
automatix hat geschrieben:wie ist das dann mit der LSV? Wenn er ja keine Sozialversicherte Beschäftigung mehr hat wird er ja da versicherungspflichtig oder?


Ich denke das wird von der arbeitslosen Kasse übernommen sollang er arbeitslosen Geld bekommt


Das wäre dann neu, bisher war man nur von den Beiträgen zur LSV befreit, wenn man regelmäßig mehr als 400? € im Monat verdient hat, so steht es auch noch auf meinem Befreiungsbescheid. Der Versicherungspflichtige und das ist erst mal jeder Landwirt ist verpflichtet Änderungen seiner Erwerbssituation unverzüglich der LSV mitzuteilen.

Gruß

Werner


Das Arbeitslosengeld ist ja höher als 400 bzw 450 € also werden die Sozialbeiträge weiter bezahlt wie vorher. Nicht in die LSV sollang es Arbeitslosengeld gibt war jetzt missverständlich von mir geschrieben
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon wesley » Mi Jul 31, 2024 15:12

Hallo,
Es hat mich gerade erwischt mit alg1. Habe nebenher noch ne kleine landwirtschaft und werde nach 13a besteuert.
Was ich bisher nicht wusste, bei alg1 gilt ein Nebenerwerb ist nur bis 165 Euro abzugsfrei. Alles was über diesen 165 Euro ist, wird vom alg1 abgezogen.
Jetzt stehe ich hier im kurzen Hemd.
Gibt's Möglichkeiten das zu umgehen?
Gruß wesley
Wer sich ins Geschirr von Leuten spannen lässt, die den Hals nicht voll bekommen können, darf sich nicht wundern, wenn er eines Tages verschluckt wird.
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Südheidjer » Mi Jul 31, 2024 15:59

Man lernt nie aus. Ich wäre bisher davon ausgegangen, daß die Einkünfte nicht angerechnet werden.

Aber es gibt wohl für selbstständige Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Sonderregelungen:

Haufe hat geschrieben:...
Hinweis
Sonderregelungen für selbstständige Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Sonderregelungen zur Ermittlung des Arbeitseinkommens gelten für selbstständige Tätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Dabei ist wiederum nach buchführungspflichtigen Landwirten (Ermittlung des Gewinns nach den dafür maßgeblichen Durchschnittssätzen) und nicht buchführungspflichtigen Landwirten (Ermittlung des Gewinns nach vorgegebenen Wirtschaftswerten) zu unterscheiden.
...

Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/anrechnung-von-nebeneinkommen_idesk_PI17574_HI524674.html

Ich vermute, daß der "normale" Arbeitsamtmitarbeiter bei dieser Thematik überfordert sein wird, wenn ich so an meine Erfahrung mit dem Arbeitsamt denke.

Vielleicht weiß Manfred was dazu.

Wenn du Klarheit bekommen solltest, dann schreib' hier bitte mal das Ergebnis.
Südheidjer
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt arbeitslos

Beitragvon Qtreiber » Mi Jul 31, 2024 20:42

Die Regelung ist imho ein "Unding". :evil:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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