schimmel hat geschrieben:...sowas gibt es immer wieder...wir haben hier einen Landw. der hat es geschafft einen 275m langen Geräteunterstand genehmigt zu bekommen.....der hat gaaaaanz viele Schubkarren für seine polnischen Hilfskräfte unterzubringen.....da wird mal eben der §35 ausgehebelt mit Hilfe der Genehmigungsbehörden....
Als Pv - Anlage hätten sie es ihm nicht genehmigt....
... war eben irgendwie blöd, dass sein grundstück nur 275 m lang ist/war >>> eigentlich wollte ihm die "verwaltung" in der ausgestaltung der länge seiner schubkarrengarage einfach keine (grenz-)steine in den weg legen.
p.s. hatte ich schon einmal dazu geschrieben: diese schubkarrengarage liegt ja nicht besonders weit südlich des nördlichen polarkreises. hoffentlich kommt aus der eigentlich viiiieeel zu kleinen anlage wenigstens soviel strom heraus, dass er dem evu mittels einer taschenlampe nachweisen kann, dass hier irgendetwas so ähnliches wie kriechstrom rauskommt. mehr strom käm vlt. raus, hätte der sein dach in der landschaft auf die mitternachtssone ausgerichtet.
grüße vom alpenrand