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Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Fr Okt 28, 2011 18:09

Servus verehrte Gemeinde,

Ich brauche euren Rat.
Mein Schwiegervater ist, wie im Titel ersichtlich, Nebenerserwerbslandwirt. Heisst er hat drei Pferde (ein Pony verstorben) + demnächst zwei neue Ponnys zur Rente.
Ebenfalls verkauft er a bisserl a Gemüse/Eier aus "kosmisch-dyn." Landbau (fragt bitte nicht was das ist). Ebenfalls sind Hühner und Geisse (jaja das Hochdeutsch) auf dem Hof.


Er war hauptberuflich im Büro beschäftigt ist jetzt aber im Ruhestand.

Die Hofstelle ist ca. 10000qm gross.
Sein Wohnhaus ist ca. 300m Luftlinie von der Hofstelle entfernt in einer kleinen Siedlung mit ca. 10 Häusern.

Die Hofstelle ist momentan mit zwei Hütten (geschlossen) bebaut (glaube genehmigungsfrei gebaut)
Wasser und Strom ist vorhanden.

Jetzt kommen ich zur Frage und danke fürs viele Lesen bisher.
Das bisherige Wohnhaus (ca. 100 qm ) wird momentan von Grossmutter sowie Schwiegervater + Ehefrau sowie deren erste Tochter bewohnt) die Tochter sird das Wohnhaus übernehmen.

Ist es möglich, unter welcher Formulierung auch immer (Austragshaus/Betriebsleiterhaus) dort ein Haus mit ca. 150qm Wohnfläche zu errichten?
Wie sind eure Erfahru gen?
Das Grundstück liegt im Aussenbereich im Landkreis Passau also Niederbayern

Veilen Dank für eure Hilfe
Gruss Simon
Siaro
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Fr Okt 28, 2011 18:12

Edit: die Hofstelle soll bebaut werden.
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Fr Okt 28, 2011 21:23

Naja tut er doch... Sind so ca. 2000-3000 euro pro Jahr...
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Palamino » Fr Okt 28, 2011 21:49

Siaro hat geschrieben:Naja tut er doch... Sind so ca. 2000-3000 euro pro Jahr...


die antwort kann die nur die Genehmigungsbehörde geben.
weil: es hängt genau von denen ab, vergiss irgendwelche Gesetze oder Urteile in diesem Fall.
Es hängt z.b. stark von der Gegend ab...in Hessen oder Bayern würde ich mal sagen: null möglichkeiten
in MeckPom durchaus denkbar, dass kein Hahn danach kräht, wenn ihr die Erschliessung finanziert.
Aber eigentlich kann mans vergessen, da der "Betrieb" keine Existenzgrundlage oder ausreichende Einkommensquelle darstellt
und die Tierhaltung nicht eine dauernde Präsenz auf der Hofstelle erfordert.
Palamino
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Sa Okt 29, 2011 9:02

Ich habe jetzt unserer Stadtverwaltung eine Email geschrieben. Mal sehen was die dazu sagen.
Siaro
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Mo Okt 31, 2011 15:14

Ich kopiere mal meine email und deren email:

Sehr geehrter Herr
die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um Landwirt zu sein, kann von uns leider nicht beantwortet werden. Wir verweisen hierzu auf das Landwirtschaftsamt Passau.

Mit freundlichen Grüßen


Verwaltungsfachwirtin
Stadt Pocking - Bauamt
Simbacher Str. 16
94060 Pocking
@pocking.de
-----Ursprüngliche
Gesendet: Samstag, 29. Oktober 2011 09:56
An:
Betreff: Priviligiertes Bauen

Sehr geehrte Frau

Ich komme mit ein paar Fragen auf Sie zu.

Wir versuchen soeben herauszufinden welche Voraussetzungen eine Nebenerwerbslandwirtschaft hat, um priviligiert ein Betriebsleiterhaus bauen zu dürfen, also z.B. Welche Grundstücksgrösse/n, welchen Jahresumsatz, wieviele und welche Tiere usw. Hat die Stadt Pocking eine "Richtlinie" an der man sich orientieren kann?
(Nebenerwerbslandwirtschaft existiert schon seit ca. 10 Jahren).

Ich weiss, es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Ich freue mich dennoch, wenn Sie mir helfen können.

Freundliche
Zuletzt geändert von Siaro am Mo Okt 31, 2011 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Mo Okt 31, 2011 16:37

Sehe ich anhand des Textes auch so. Kommt halt noch Betriebsleiterhaus in Frage??
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Fassi » Mo Okt 31, 2011 19:07

Ich hab das so an Bayern geliebt. Das Bauamt wird Dir das nicht durchwinken, allerdings sagen sie das nicht gerne selber. Ergo wirds ans Landwirtschaftsamt weitergereicht, würde mich auch nicht wundern, wenn die auf Grund der Pferdehaltung gleich noch nach Fürstenfeldbruck (Pferde) und Deggendorf (Geflügel) weiterreichen. Den schwarzen Peter bekommt da meistens der letzte in der Kette.

Mal ganz ehrlich gesagt, ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. 1. ist keine ständige Anwesentheit nötig, 2. der Betrieb für sowas zu klein und 3. die Bayern eh schon übersensibel beim Bauen im Aussenbreich.

Gruß Christian
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Mo Okt 31, 2011 20:03

Ja es geht mir ja vorrangig darum
Die richtigen Voraussetzungen zu schaffen, also evtl Tiere zuzukaufen bis das passt. Der Grund ist auch nicht so weit vom Ort entfernt. Es war vor kurtem in anderer Sache der Kreisbaumeister beim Nachbarn wegen Erweiterung des Baubereichs... Alles sehr schwierig. Ich frag mich jetzt da mal durch und berichte weiter. Hab ja noch 4 Jahre Zeit
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon Siaro » Di Nov 01, 2011 15:51

Noch eine kleine Frage zwischendurch:
Er hat sich beim Betrieb abfinden lassen und gilt jetzt faktisch als Arbeitssuchend.
Das heisst aber doch auch, da zb. Kein Einkommen mehr aus einem Angestelltenverhältnis mehr vorliegt, dass er ja sein einziges Einkommen aus der Landwirtschaft hat... Gilt er jetzt als Vollerwerbslandwirt oder nicht ;-)
Lt. wikipedia ist man Vollerwerbslandwirt wenn 90% des Einkommens aus der Landwirtsvhaft kommt...
Hat jemand eine Idee. Den lebensunterhalt kann er selbstverständlich aus der Landw. Nicht erwirtschaften.
Momentan lebt er von der Ablösesumme.
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon rebenhopser88 » Di Nov 01, 2011 17:37

schaut euch mal die schöne Scheune an, die sie im Außenbereich von Neustadt an der Weinstraße gebaut haben, §35 läßt grüßen.
Beantragt wurde das Verfahren von einem 72 jährigen Landwirt. vor zwei jahren hat er seinen Betrieb verkauft und will mit 75 Jahren nochmals neu Anfangen mit 6 ha Sonderkulturen, wohnt aber über 80 km vom jetzigen Standort entfernt. Was macht man nicht alles für die Verwandtschaft.
wurde alles von der Stadtverwaltung Neustadt genehmigt.
Zeitungsartikel vom 24.September 2011 Rhein-Pfalz
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon rebenhopser88 » Di Nov 01, 2011 17:53

rebenhopser88 hat geschrieben:schaut euch mal die schöne Scheune an, die sie im Außenbereich von Neustadt an der Weinstraße gebaut haben, §35 läßt grüßen.
Beantragt wurde das Verfahren von einem 72 jährigen Landwirt. vor zwei jahren hat er seinen Betrieb verkauft und will mit 75 Jahren nochmals neu Anfangen mit 6 ha Sonderkulturen, wohnt aber über 80 km vom jetzigen Standort entfernt. Was macht man nicht alles für die Verwandtschaft.
wurde alles von der Stadtverwaltung Neustadt genehmigt.
Zeitungsartikel vom 24.September 2011 Rhein-Pfalz
003.jpg

Neben dem Gebäude steht ein Esel und ein Pferd und ein Streifen mit einem Feigenbaum, ein paar Kartoffeln, Tomaten und Rettichen und schon ist man Landwirt, das Grundstück gehört der Nichte gebaut hat sein Bruder.
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Re: Nebenerwerbslandwirt (Rentner) Priviligiertes Bauen Aussen

Beitragvon amwald 51 » Di Nov 01, 2011 19:23

servus mitanand
schimmel hat geschrieben:...sowas gibt es immer wieder...wir haben hier einen Landw. der hat es geschafft einen 275m langen Geräteunterstand genehmigt zu bekommen.....der hat gaaaaanz viele Schubkarren für seine polnischen Hilfskräfte unterzubringen.....da wird mal eben der §35 ausgehebelt mit Hilfe der Genehmigungsbehörden....
Als Pv - Anlage hätten sie es ihm nicht genehmigt....

... war eben irgendwie blöd, dass sein grundstück nur 275 m lang ist/war >>> eigentlich wollte ihm die "verwaltung" in der ausgestaltung der länge seiner schubkarrengarage einfach keine (grenz-)steine in den weg legen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
p.s. hatte ich schon einmal dazu geschrieben: diese schubkarrengarage liegt ja nicht besonders weit südlich des nördlichen polarkreises. hoffentlich kommt aus der eigentlich viiiieeel zu kleinen anlage wenigstens soviel strom heraus, dass er dem evu mittels einer taschenlampe nachweisen kann, dass hier irgendetwas so ähnliches wie kriechstrom rauskommt. mehr strom käm vlt. raus, hätte der sein dach in der landschaft auf die mitternachtssone ausgerichtet.
grüße vom alpenrand
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