Servus verehrte Gemeinde,
Ich brauche euren Rat.
Mein Schwiegervater ist, wie im Titel ersichtlich, Nebenerserwerbslandwirt. Heisst er hat drei Pferde (ein Pony verstorben) + demnächst zwei neue Ponnys zur Rente.
Ebenfalls verkauft er a bisserl a Gemüse/Eier aus "kosmisch-dyn." Landbau (fragt bitte nicht was das ist). Ebenfalls sind Hühner und Geisse (jaja das Hochdeutsch) auf dem Hof.
Er war hauptberuflich im Büro beschäftigt ist jetzt aber im Ruhestand.
Die Hofstelle ist ca. 10000qm gross.
Sein Wohnhaus ist ca. 300m Luftlinie von der Hofstelle entfernt in einer kleinen Siedlung mit ca. 10 Häusern.
Die Hofstelle ist momentan mit zwei Hütten (geschlossen) bebaut (glaube genehmigungsfrei gebaut)
Wasser und Strom ist vorhanden.
Jetzt kommen ich zur Frage und danke fürs viele Lesen bisher.
Das bisherige Wohnhaus (ca. 100 qm ) wird momentan von Grossmutter sowie Schwiegervater + Ehefrau sowie deren erste Tochter bewohnt) die Tochter sird das Wohnhaus übernehmen.
Ist es möglich, unter welcher Formulierung auch immer (Austragshaus/Betriebsleiterhaus) dort ein Haus mit ca. 150qm Wohnfläche zu errichten?
Wie sind eure Erfahru gen?
Das Grundstück liegt im Aussenbereich im Landkreis Passau also Niederbayern
Veilen Dank für eure Hilfe
Gruss Simon