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Nebenerwerbslandwirt

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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38 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon kruemel » Fr Dez 26, 2014 23:01

Geh zur Gemeinde und melde ein Gewerbe in diesem Fall Landwirtschaft an. Dann wird sich das Finanzamt und paar andere bei dir melden.
Oder such dir einen Steuerberater der das ganze für dich macht ist warscheinlich am sinnvollsten.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » Sa Dez 27, 2014 0:08

Unimog_406 hat geschrieben:Wenn es noch jemand haben will hat der des gleiche Recht darauf wie ich und ned mehr

Ne eben nicht....der Landwirt hat ein Vorkaufsrecht.
Nimm das nicht auf die leichte Schulter, das kann richtig teuer werden.

Ein Cousin von mir hat vor drei Jahren einen bankrotten Aussiedlerhof gekauft.
Gleich nach der Vertragsunterzeichnung hat er ne Anzahlung geleistet und mit der Renovierung angefangen.
Als er dann 20 m Fundament aufgegraben und isoliert hatte, hat das ARLL den Verkauf gestoppt, weil auf die obligatorische Anfrage vom Amt über den zuständigen Ortslandwirt noch ein Landwirt Kaufabsichten angemeldet hatte.
Die Klage meines Cousins dagegen wurde dann in 2 Instanzen abgewiesen.

Um die entstandenen Kosten streitet er sich heute noch mit dem Notar, der hätte das, seiner Meinung nach, wissen müssen.

In nem anderen Fall ist die Pferdetante nur auf den Notarkosten sitzen geblieben.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon kruemel » Sa Dez 27, 2014 10:21

Das wäre mir neu dass in BaWü Landwirte ein Vorkaufsrecht haben.
Lediglich die Gemeinde.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » Sa Dez 27, 2014 11:02

Das ist hier in Hessen für viele auch neu.
Obwohl diese Regelung, die ursprünglich mal aktive Landwirte vor reichen Spekulanten schützen sollte, schon mindestens 40 Jahre existiert.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Fassi » Sa Dez 27, 2014 12:05

Das existiert schon weitaus länger. Und gilt übrigens bundesweit. Die Gesetzesgrundlage (Bodenverkehrsgesetz) stammt noch von Adolf :wink: . Nur reagieren manche Ämter recht tröge dadrauf, bzw es gibt auch Mindestgrößen für die Flächen (idR 2ha, ausser Hessen, Saarland und ich meine noch RLP, da sinds 0,5ha). Greift übrigens auch beim Vererben von Flächen, wenn dadurch der bisherige Betrieb geteilt wird. Gibt dann ein sog. Verkaufgebot, dh der neue Besitzer muss innerhalb einer gewissen Zeit die geerbte Fläche an einen Landwirt verkaufen, wenn ein Landwirt Interesse an Flächen anmeldet hat. Das muss dann aber nicht an denjenigen erfolgen, der Interesse angemeldet hat. Sowas sorgt dann für richtig Frieden im Dorf.

Die Verfahren kommt übrigens erst nach dem Notartermin ins Laufen und das Vorkaufsrecht hat nicht der Landwirt selber sondern die entsprechende staatl. Landgesellschaft (die auch erstmal prüft, ob der Landwirt da wirklich berechtigt ist, sprich zukunftsfähig, Nachfolger vorhanden usw). Von der käuft dann der Landwirt die Flächen zurück zzgl. den Kosten für die doppelte Umschreibung.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Dez 27, 2014 12:16

kruemel hat geschrieben:Das wäre mir neu dass in BaWü Landwirte ein Vorkaufsrecht haben.
Lediglich die Gemeinde.

Da reicht von einem interessierten LAndwirt ein Anruf beim Landwirtschaftsamt oder beim BBV bzw bei dessen Ortobmann und schon nimmt es seinen Gang weiter braucht da der Landwirt nichts tun.
Und da es viele Landwirte gibt die dringenst reinvestrieren müssen da sie Bauland oder dgl abgeben mussten sitzen die dann am längeren Hebel.

In unserer Ecke ist dass vor allem ein Schutz um Forstfläche nicht zu zerstückeln da gerade in Privatbereich eine gigantische Nachfrage nach Kleinstflächen unter einem halben Hektar besteht. Da könnten ja dann einige auf die Idee kommen ihre 20 ha in 50 Teile aufzuteilen und dann zum 2-3 fachen des ortsüblichen Preises zu verkaufen was sicherlich möglich währe.

Eine Landwirtschaft anzumelden ist bein Zuständigen Amt möglich aber ob das überhaupt geht ohne bisherige Fläche? Und für beabsichtigte Käufe gibts da bestimmt auch ein Gesetz für dass eine bestimmte Zeit landwitschaftliche Tätigkeit dann vorgeschrieben ist. In Deutschland geht ja nichts ohne Gesetzt. :roll:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Unimog_406 » Sa Dez 27, 2014 23:33

Hallo
Vielen dank für eure Antworten . Könnt ihr mir Geräte empfehlen also sämaschine grubber..., wisst ihr da welche , die auch noch gebraucht was taugen bzw noch nach 10 Jahren ?
Unimog
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Seegucker » So Dez 28, 2014 19:31

Ja, Traktorfahren ist schön !
Im Ernst : Du solltest die Fläche denen überlassen , die sie wirklich brauchen.
Du kannst natürlich versuchen, die Flache zu kaufen. Du wirst mit dem Verkäufer handelseinig , Notar macht den Kaufvertrag (Gebühr wird fällig und das Finanzamt zieht sofort die Grunderwerbsteuer ein)
Der Notar ist verpflichtet , dem Landratsamt den Verkauf wegen der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu informieren, das Amt wird den Verkauf ortsüblich bekannt machen , interessierte Landwirte können dann in Deinen Vertrag eintreten , dh . der interessierte Landwirt zahlt den vereinbarten Kaufpreis.
Ich glaube , dass Du im Großraum Stuttgart mit Sicherheit den kürzeren ziehen wirst.

Mal grob überschlagen : 45000m² mal 4 € macht 180000 € , und ich bin mir fast sicher dass das nicht reichen wird.

Nimm das Geld und kauf ne Eigentumswohnung , da sparst Du dann wenigstens die Miete.
Ich weiß von was ich rede !
Schrecklich , dass man hier nichtmal die einfachsten Dinge kennt!
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » So Dez 28, 2014 20:23

Seegucker hat geschrieben: der interessierte Landwirt zahlt den vereinbarten Kaufpreis

Nicht ganz......sollte der Preis zu hoch sein, legt das Amt einen "ortsüblichen Preis" fest.

Schon erlebt, dass das Amt den vereinbarten Preis mehr als halbiert hat und der Verkäufer darauf hin den Verkauf abgelehnte.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Seegucker » Mo Dez 29, 2014 20:58

Hallo TS 135 A ,
Wusste ich noch nicht , ich habe meine Erfahung vor 20 Jahren gemacht , als bei uns in der Gemeinde Ackerland für 8 DM verkauft wurde , für den Thread , der vom Großraum Stuttgart handelt , wäre das heute wohl ein Schnäppchen .
Es belustigt mich aber schon , wenn hier Threads aufgemacht werden , wo einer fragt ob er für 10000 € eine Grundaustattung für die Landwirtschaft kaufen kann .
Keine Ausbildung , keine Landwirtschaft ,kein Acker, keine Ahnung und dann versuchen, in der Landwirtschaft mitzumischen.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Unimog_406 » Mo Dez 29, 2014 23:31

Seegucker hat geschrieben:Hallo TS 135 A ,
Wusste ich noch nicht , ich habe meine Erfahung vor 20 Jahren gemacht , als bei uns in der Gemeinde Ackerland für 8 DM verkauft wurde , für den Thread , der vom Großraum Stuttgart handelt , wäre das heute wohl ein Schnäppchen .
Es belustigt mich aber schon , wenn hier Threads aufgemacht werden , wo einer fragt ob er für 10000 € eine Grundaustattung für die Landwirtschaft kaufen kann .
Keine Ausbildung , keine Landwirtschaft ,kein Acker, keine Ahnung und dann versuchen, in der Landwirtschaft mitzumischen.




Hallo Seegucker
Ich habe sehr wohl eine Ausbildung zwar zum Forstwirt aber ich absolviere gerade mein Landwirtschaftsstudium. Die Flächen sollen eventuell mit Pappeln zur Energieholtgewinnung bewirtschaftet werden so nur ein Plan. Der andere ist etwas Landwirtschaft im Nebenerwerb zu machen und sich von Zeit zu Zeit zu vergrößern .

Grus Unimog
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Da_ve » Di Dez 30, 2014 11:54

Das mit diesem Vorkaufsrecht finde ich schon der Hammer...bei Gebäuden kann ja die jeweilige Gemeinde dir nen Strich durch die Rechnung machen, was mich ja schon geärgert hat.
Bei Land ist es dann gleich mal der benachbarte Bauer oder die Gemeinde :?
Ich wollte auch schon mal 4ha Wiese am Stück erwerben, als das bekannt wurde, kam der nette Großbauer zu mir uns hat mir geraten die Finger davon zu lassen, da es sonst recht teuer werden könnte für mich.
Fand das ja schon an sich ne Frechheit, aber nachdem dann mit einigen anderen Landwirten gesprochen habe, war ich von diesem Vorkaufsrecht auch aufgeklärt :shock:
In meinen Augen gehört das abgeschafft.Wie soll den sonst ein gewöhnlicher Bürger, der den Wunsch hat paar ha Wiesen zu besitzen und seinen Wünschen nachzugehen sonst an Land kommen? Und wenn ich am Ende 2000€ über den Preis zahlen würde, wäre das doch mein Problem.
Aber als gewöhnlicher Bürger hat man bei uns noch nicht mal die Chance, auf Grund der paar Großbauern und den ethlichen Biogasanlagen Land zu erwerben, da ist jeder Zipfel hart umkämpft.
Bin ja schon froh das ich meine zusammenhängenden Wiesen mit 3ha auf 12 Jahre neu Pachten konnte...selbst da hat schon der ansässige Großbauer an der Tür geläutet.
Was für eine Gier und Missgunst doch herrscht :(
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » Di Dez 30, 2014 12:25

Da_ve hat geschrieben:In meinen Augen gehört das abgeschafft.Wie soll den sonst ein gewöhnlicher Bürger, der den Wunsch hat paar ha Wiesen zu besitzen und seinen Wünschen nachzugehen sonst an Land kommen? Und wenn ich am Ende 2000€ über den Preis zahlen würde, wäre das doch mein Problem.

Es wird dich aber sicher nicht verwundern, dass Vollerwerbsbetriebe, also Betriebe die davon leben müssen, das ganz anders sehen??????
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Pflogger » Di Dez 30, 2014 14:46

Es muss doch die Möglichkeit geben als nicht Landwirt Flächen zu kaufen. Es kann ja nicht sein dass man eine Fläche kauft und danach ein Landwird kommt und man es abgeben muss.
Wenn eine Fläche mit einer bestimmt zeitlichen Frist ausgeschrieben ist und kein Landwirt interesse zeigt muss sie doch andersweitig Rechtskräftig veräußert werden können, ohne das irgendwann jemand kommt und sagt, so will ich sie jetzt doch?
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon wauzzz » Di Dez 30, 2014 14:53

Ich finde dieses Vorkaufsrecht der Bauern/ Landwirte mehr als vernünftig, damit Investoren weniger Chancen auf landwirtschaftliche Flächen haben....

MfG Sven/wauzzz
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