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Nebenerwerbslandwirt

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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38 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon Da_ve » Mi Dez 31, 2014 0:11

ja klar denk ich mir es das Betriebe im Vollerwerb das anders sehen und auch das keine Flächen an riesige Investoren, zum Teil auch noch aus dem Ausland kommend, sie bewirtschaften und der regionalen Wirtschaft nix bringen.
Aber ich denk da müsste man auch Unterschiede machen.
Wie zum Beispiel, das vorlegen eines sinnvollen und regional passenden Wirtschaftsplans für die Flächen und auch, dass der jenige eventl. schon mind. gewisse Zeit örtlich in der Umgebung gemeldet ist,um die Gefahr von Großinvestoren auszuschließen.
Und vielleicht auch eine Änderung des Ausschreibeverfahrens....nehmen wir mal an die Fläche wird in örtlicher Umgebung mind. 2 Monate lang gelistet, damit örtliche Betriebe ihr Vorkaufsrecht bekunden können.Wenn die Frist abgelaufen ist, kann dann die Fläche für jedermann erwerbbar sein, ohne das nach dem Kauf noch jemand Anspruch drauf erheben kann, so wie man das hier liest.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » Mi Dez 31, 2014 10:49

Ich bin mir auch nicht mehr sicher, ob das noch zeitgemäß ist. Gegen Großinvestoren schützt das Gesetz nicht mehr wirklich, denn genau die haben heute schon längst den Landwirtschaftsstatus. :evil:
Dass der technische Ablauf stark verbesserungswürdig ist, ist sicher unstrittig.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon keinbauer » Mi Dez 31, 2014 11:17

TS135A hat geschrieben:Ich bin mir auch nicht mehr sicher, ob das noch zeitgemäß ist. Gegen Großinvestoren schützt das Gesetz nicht mehr wirklich, denn genau die haben heute schon längst den Landwirtschaftsstatus. :evil:
Wenn die Vorkaufsrechtsregelungen 40 Jahre und älter sind, war der Sinn damals wirklich der Schutz gegen Großinvestoren? Oder doch eher Wunsch und Erfolg der Landwirtschaftslobby?
Die Frage soll nicht provozieren, allerdings war ich damals noch nicht wirklich auf der Welt, und denke dass der "Landfraß" von Großindustrie und auch Privatleuten (Bauland...) damals doch noch eher gering war, bzw. im Anfangsstadium.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon CarpeDiem » Mi Dez 31, 2014 11:55

keinbauer hat geschrieben:war der Sinn damals wirklich der Schutz gegen Großinvestoren? Oder doch eher Wunsch und Erfolg der Landwirtschaftslobby?

Letzteres war wohl eher der Zweck des Gesetzes, wobei man hauptsächlich Land für Flüchtlinge sichern wollte, die selbst keine Chance gehabt hätten, aber das ist ja wohl mittlerweile Geschichte.
Aber dieses "Vorkaufsrecht" für Lw ist dann kein Hindernis wenn sich Verkäufer und Käufer absolut einig sind. Auch hier gilt der Grundsatz, eine erkannte Gefahr ist nur noch halb so schlimm.

Ich habe im Laufe von mehr als 30 Jahren genügend Verfahren sowohl angehängt als auch angedroht bekommen. Mittlerweile könnte ich Leute beraten wie das zu umgehen ist. Die Gemeinde bei uns ist da sehr vorsichtig geworden, nachdem man ein paarmal ordentlich auf die Schnauze fiel. Was gar nicht geht ist die Sache mit dem sog. "Ortslandwirt", der hat ganz einfach nachdem Gesetz keinerlei Funktion und kommt dort auch gar nicht vor. Eine clevere Antwaltfirma kann da vieles bewegen!
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » Mi Dez 31, 2014 12:30

CarpeDiem hat geschrieben:Mittlerweile könnte ich Leute beraten wie das zu umgehen ist. Die Gemeinde bei uns ist da sehr vorsichtig geworden, nachdem man ein paarmal ordentlich auf die Schnauze fiel. Was gar nicht geht ist die Sache mit dem sog. "Ortslandwirt", der hat ganz einfach nachdem Gesetz keinerlei Funktion und kommt dort auch gar nicht vor. Eine clevere Antwaltfirma kann da vieles bewegen!

Na dann mach mal, das würde mich wirklich brennend interessieren.
Ich versuche gerade eine abseits gelegene, für mich uninteressante Wiese, für richtig gutes Geld an einen anliegenden Pferdehalter verkaufen.

Die Gemeinde hat, zumindest bei uns, damit überhaupt gar nix zu tun. Ist alleine Sache der Agrarverwaltung, die eben jeden Verkauf landwirtschaftlicher Fläche genehmigen muss. Wenn sich da, nach Rundfrage des Ortslandwirtes, auch nur ein Landwirt meldet, wars das mit der Genehmigung, völlig Wurst ob der OLW eine gesetzliche Funktion hat oder nicht.
Und wenn der interessierte Bauer das irgend wie anders erfährt, isses auch erledigt.
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon CarpeDiem » Mi Dez 31, 2014 14:13

@TS135A
Du machst mit dem interessierten Pferdehalter einen hieb- und stichfesten Pachtvertrag über die max. mögliche Laufzeit, das sind so glaube ich 15 Jahre. Das kostet alles erst einmal nix. Wenn du nun die Sache weiter abdichten willst, dann leistet dir der Erwerber eine "Pachtvorauszahlung". Das kann durchaus dann in einer Höhe erfolgen, die dem späteren Kaufpreis entspricht. Nachdem der Pächter natürlich sein Geld sichern will und muss, denn du könntes ja durchaus ein Hallodri sein, lässt Du zu seinen Gunsten eine Grundschuld auf diesem Grundstück eintragen. Wenn du nun das Grundstück verkaufst und der Verkauf geht über die Bühne die Pachtvorauszahlung mit dem Kaufpreis aufgerechnet.

Nun darf euer Ortslandwirt auf den Plan treten! Der kann durchaus noch einsteigen, aber dann mit dem bestehen bleibenden Recht der Grundschuld und dem natürlich weiter bestehenden Pachtvertrag. Käme es dann zu einem Zwangsversteierungsverfahren gibt es kein Grundstücksverkehrsgesetz mehr!
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon stamo » Mi Dez 31, 2014 16:58

TS135A hat geschrieben:Gegen Großinvestoren schützt das Gesetz nicht mehr wirklich, denn genau die haben heute schon längst den Landwirtschaftsstatus. :evil:


Gegenbeweis: http://landundforst.agrarheute.com/urteil-stolzenau

Zusammengefasst: Ein reicher Industrieller (müsste der Erfinder der Spielotheken sein) mit 500 ha und einem Hof mit über 200 ha darf nicht 20 ha Land kaufen, weil der Grundstücksverkehrsauschuss dagegen war.

Spannend ist, dass der Grundstücksverkehrsausschuss und das Landwirtschaftsgericht sehr stark mit möchtegern so großen Bauern besetzt ist.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Nebenerwerbslandwirt

Beitragvon TS135A » Mi Dez 31, 2014 18:29

Danke CarpeDiem für deine Ausführung.
Die Idee mit dem langen Pachtvertrag hatten wir auch schon. Allerdings mit ganz niedrigem Pachtzins, um dem anderen Interessenten die Übernahme des Pachtvertrages möglichst unrentabel zu machen.
Genau davon hat uns unser Anwalt abgeraten. Das könnte bei einem Prozess als das auf gefasst werden, als das es gedacht war, nämlich ein Versuch das Grundstückverkehrsgesetz aus zu hebeln und damit unwirksam sein.
Die Version mit der Grundschuldeintragung hat aber was und müssen wir mal klären.
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