Wenn das Wildobst zum verzehr geeignet ist, würde ich davon ausgehen das es förderbar ist.
Walnüsse habe ich auch mit beantragt.
Für die Beantragung von B57 müsste allerdings der nächste Förderzeitraum abgewartet werden.
Andere Baumarten und der Beginn eines neuen Förderzeitraumes am besten im Amt erfragen.
