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Neuanlegen einer Streuobstwiese

Hier ist Platz für alles was auf den Bäumen wächst.
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Re: Neuanlegen einer Streuobstwiese

Beitragvon Sottenmolch » Di Jun 11, 2019 21:49

@Neo-LW

Bist du aus Niedersachsen? Da definiert die Landesregierung die Streuobstwiese über eine Anzahl von 60 bis 120 Hochstämmen/ha.

https://www.google.com/url?sa=t&source= ... q8zmTcRxRm <-----pdf unter Vorbemerkung der Landesregierung lesen.
Sottenmolch
 
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Re: Neuanlegen einer Streuobstwiese

Beitragvon Neo-LW » Di Jun 11, 2019 22:27

Moin,

da steht "meißt".

Hintergrund:
Die Bewilkligungsstelle hat mir alle 'Steueobstwiesen' mit weniger als 7 Obst-Bäume pro ha aus dem Agraantrag
ersatzlos gestrichen.

Nach meiner Meinung reichen 2 Apfelbäume je ha / je Flurstück, um berücksicht werden zu müssen.


Olli
Zuletzt geändert von Neo-LW am Di Jun 11, 2019 23:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuanlegen einer Streuobstwiese

Beitragvon Sottenmolch » Di Jun 11, 2019 22:59

Ich lese da "meist zwischen 60 und 120 Bäumen/ha".
Ich würde sagen, dass weniger als 7 Bäume/ha schon seeehr wenig ist.
Da es aber um die Förderung geht, spielt das alles keine Rolle, da diese sowieso von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Und wie gesagt, habe ich noch nichts von einer allgemein gültigen Mindestanzahl an Bäumen je ha gelesen. Somit ist Spielraum in alle Richtungen.
Sottenmolch
 
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Re: Neuanlegen einer Streuobstwiese

Beitragvon Neo-LW » Di Jun 11, 2019 23:12

Moin,

es kann doch aber nicht sein, daß die Herren der Bewilligungsstelle nach eigenem 'Gut dünken' einfach meinen Agarantrag rasieren.

Früher war das mal so, daß man Gesetzte und Verordnungen brauchte.

Wofür pflanze ich dann Appelbäume auf eigene Kosten ?


Olli
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Re: Neuanlegen einer Streuobstwiese

Beitragvon Sottenmolch » Di Jun 11, 2019 23:32

Es wird nichts anderes übrig bleiben als nachzufragen, warum die Anzahl an Obstbäumen von einem Jahr auf das Nächste nicht mehr ausreichend ist?

Gruß
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