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Neue Führerscheinverordnung..

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon helfert » Fr Jun 29, 2012 12:50

Hallo Fendt 106s,

soweit ich das sehe gilt das nur für die Klasse L wenn sie durch Umschreibung eines alten 3er Führerscheins zustande gekommen ist. Bei einem L den man durch B automatisch dazu erwirbt scheint mir das nicht der Fall zu sein. (Da gibts keinen Zusatzvermerk)

Oder übersehe ich hier was?

Viele Grüße

Lukas
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Johannes D. » Fr Jun 29, 2012 12:58

Hi Markus,

eben auf den von Dir verlinkten Text beziehe ich mich. Da ist allgemein die Rede von Anhängern, ohne explizite Erwähnung von Ein-Achs oder
Drehschemel Anhängern. Auch steht da nichts davon, dass man mit Anhängern 40 km/h fahren dürfte:

„(...)Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und An-
hängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden, (..)

Da ist in Bezug auf die Fahrerlaubniss weder was von Anhängelast von von Anhängelast in Relation zum Fahrzeuggewicht die Rede (es geht hier
um die Fahrerlaubniss L und nicht um allgemeine Bestimmungen zu Anhängern).

Ich persönlich verstehe das ganz klar so, das mit der Klasse L Anhänger nur bis max 25 km/h gefahren werden dürfen.

cu

Johannes D.
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Kugelblitz » Fr Jun 29, 2012 17:06

Ich persönlich verstehe das ganz klar so, das mit der Klasse L Anhänger nur bis max 25 km/h gefahren werden dürfen.

Zulassungsfreie....soweit schon klar! (Mit Folgekennzeichen/oder ein Schild von nem Schlepper der iwo. auf dem Hof existiert und der 25 Marke am Hänger) aaaaaaaber was ist wenn der Anhänger halt zugelassen ist? Dann könnte man doch die 40km/h fahren.
Ist alles ein bischen undurchsichtig bzw. verwirrend.
Kugelblitz
 
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jun 29, 2012 22:48

Oh man, hier werden wieder allerhand Dinge zusammen geworfen :roll: Gefährliches Halbwissen, nicht ganz falsch, aber auch nicht richtig.

Gucken wir uns doch mal die Fahrerlaubnis-Klasse L und deren vorläufer genauer an.

Klasse 5 (nach StVZO alt)
StVZO alt hat geschrieben:§ 5 Einteilung der Fahrerlaubnisse
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
...
Klasse 5: Krankenfahrstühle (§ 18 Abs. 2 Nr. 5) und Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
...

also
- Zug- oder Arbeitsmaschinen mit max 25 km/h bbHG, egal welches zGG
(ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Erhöhung auf 32 km/h schon in der Klasse 5 statt fand, oder erst mit den neuen Klassen)
- nur 1-achs Anhänger, egal welches zGG*)
das beruht daraus, weil man für Züge mit mehr als drei Achsen die Klasse 2 benötigte, allerdings bildeten Kombinationen mit zul. freien Anhänger keine Züge in Sinne dieser Verordnung, deshalb auch
- zul. freie Anhänger, egal welches zGG*)

*) das zGG war nur durch technische oder andere Verordnungen beschränkt, aber nicht Fahrerlaubnismässig
z.B. 1-achs Anhänger mit Tandemachs < 1m max. 11 t, oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen max. 40 t (aus StVZO)

Klasse L (FEV)
FEV hat geschrieben:§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
...
Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
...

mit der Klasse L kam fahrerlaubnismässig die Zweckbindung ins Spiel, dafür fällt die Unterscheidung zul. frei/zugelassen bei den Anhänger weg.
also
- lof-Zugmaschinen mit max 32 km/h bbHG, egal welches zGG
- Anhänger, wenn sie mit max. 25 km/h geführt werden, egal welches zGG *)

Ich gehe davon aus, dass die Anhänger eine Kennzeichung mit Geschwindigkeitsschild haben müssen um der Sache gerecht zu werden.
Ob zugelassen oder zulassungsfrei spielt keine Rolle, in der lof wird man diese Anhänger dann aber zul. frei betreiben.
Grosser Vorteil besteht für die Altinhaber der Kl. 5, diese dürfen (nach Umschreibung) nämlich mehr als vorher, da dank der Schlüsselzahl 174 kein lof-Zweck erforderlich. Aussendem dürfen sie
- 1 achs-Anhänger bis 32 km/h ziehen (dürften sie mit Kl 5 sowieso)
- mehr achs-Anhänger bis max. 25 km/h. (Anh. müssen nicht mehr zul. frei sein)

Bei der neuen Regel Kl. L neu wird aus der 32 km/h bbHG nur 40 km/h, das mit den Anhängern bleibt gleich.

Gruss Unimog 411
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Kugelblitz » Sa Jun 30, 2012 9:48

ja zulassungsfrei....25km/h....soweit schon klar!
Die Frage bezog sich aber darauf "was ist wenn der Hänger zugelassen ist und mit 40 gefahren werden darf"?
Muss man mit der L dann trotzdem mit nem zugelassenden Hänger nur 25 fahren....?
Hab da nichts in keinem Link gelesen,da sich alles nur auf 25 bezieht.
Kugelblitz
 
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Unimog 411 » Sa Jun 30, 2012 10:47

Hallo Kugelblitz,

die Klasse L sagt ganz klar aus, dass alle Anhänger, egal ob zul. frei oder nicht, nur mit 25 km/h gezogen werden dürfen.
Wie gesagt gehe ich davon aus, dass auch alle Anhänger dann ein 25 km/h Geschwindigkeitsschild benötigen.

Natürlich werden die 25 km/h Anhänger in einen lof-Betrieb zul. frei betrieben, das hat aber nur was mit der FZV zutun und ist nicht Fahrerlaubnis relevant.

Einzige Ausnahme ist die Kl. L mit der Schlüsselzahl 174 (also "Besitzstandsregelung" aus Kl.5) - hier dürfen 1-achs Anhänger auch schneller als 25 km/h (32 km/h bzw. zukünftig 40 km/h) bewegt werden.

Gerade hier im Landwirtschaftforum ist es halt schwer vorstellbar, dass es neben den zul. freien Anhänger, durchaus Anhänger gibt, die zugelassen sind (werden müssen) und dennoch ein 25 km/h Geschwindigkeitsschild haben.

Ich z.B. betreibe einen alten Zahnstangenkipper, BJ 55, 4,1 t zGG und der ist auf Grund der Achsen techn. nur mit 20 km/h ausgewiesen -> also 20 km/h Schild, eigenes Kennzeichen, HU, Steuer, Haftpflicht.

Gruss Unimog 411
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Der Wald » Sa Jun 30, 2012 17:19

Hallo,
wo habt ihr das alles her? Ist es schon amtlich, dass das kommen wird?
Gibt es schon einen richtigen Gesetzesauszug?

mfg
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Irgendenner » So Jul 01, 2012 10:06

seit 29. juni isses ofiziell mit den 40km/h beim L
schau mal bei den ersten paar posts hier im thread iss ein link und dort auf der 4. oder 5. seite iss ein link zum ofiziellen text von der regierung.

ich hab da irgendwas in erinnerung mittem L das man da nur maximal 1 anhänger mit schneller als 25km/h mitführen darf oder so...
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon kimba1809 » So Jul 01, 2012 14:01

Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Kugelblitz,

die Klasse L sagt ganz klar aus, dass alle Anhänger, egal ob zul. frei oder nicht, nur mit 25 km/h gezogen werden dürfen.
Wie gesagt gehe ich davon aus, dass auch alle Anhänger dann ein 25 km/h Geschwindigkeitsschild benötigen.

Natürlich werden die 25 km/h Anhänger in einen lof-Betrieb zul. frei betrieben, das hat aber nur was mit der FZV zutun und ist nicht Fahrerlaubnis relevant.

Einzige Ausnahme ist die Kl. L mit der Schlüsselzahl 174 (also "Besitzstandsregelung" aus Kl.5) - hier dürfen 1-achs Anhänger auch schneller als 25 km/h (32 km/h bzw. zukünftig 40 km/h) bewegt werden.

Gerade hier im Landwirtschaftforum ist es halt schwer vorstellbar, dass es neben den zul. freien Anhänger, durchaus Anhänger gibt, die zugelassen sind (werden müssen) und dennoch ein 25 km/h Geschwindigkeitsschild haben.

Ich z.B. betreibe einen alten Zahnstangenkipper, BJ 55, 4,1 t zGG und der ist auf Grund der Achsen techn. nur mit 20 km/h ausgewiesen -> also 20 km/h Schild, eigenes Kennzeichen, HU, Steuer, Haftpflicht.

Gruss Unimog 411


Kugelblitz stellt hier klar eine Frage, die aber von dir falsch beantwortet wird. :klug:

Es gibt landwirtschaftliche Betrieb die Anhänger für die lof benutzen und auf 40 km/h zugelassen haben. Auch ich weiß bisher nicht ob es für Klasse L ausreicht mit diesem Gespann, welches 40 km/h fahren dürfte, einfach nur 25 km/h zu fahren. Sollte ich deiner Empfehlung folgen und die Hänger mit 25 km/h Schilder kennzeichen verliere ich die Zulassung, denn zugelassen Anhänger benötigen ein 40 km/h Schild.

Aber vielleicht ist jemand hier der diese (ich finde einfach Frage, wenn möglich mit Quellenhinweis) beantworten kann:
Kann man ein Gespann aus einem 40 km/h Schlepper und einen/zwei zugelassenen 40 km/h Anhänger bei Reduzierung der Geschwindigkeit auf 25km/h mit dem Klasse L - Führerschein bewegen??
Ich wollte auch mal was schreiben
kimba1809
 
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Unimog 411 » So Jul 01, 2012 16:02

Hallo kimba1809,

Kugelblitz Frage war
Kugelblitz hat geschrieben:...
Die Frage bezog sich aber darauf "was ist wenn der Hänger zugelassen ist und mit 40 gefahren werden darf"?
Muss man mit der L dann trotzdem mit nem zugelassenden Hänger nur 25 fahren....?
...
Meine Antwort
Unimog 411 hat geschrieben:...
die Klasse L sagt ganz klar aus, dass alle Anhänger, egal ob zul. frei oder nicht, nur mit 25 km/h gezogen werden dürfen....

Du hast die Frage ja nochmal anders formuliert
kimba1809 hat geschrieben:...
Kann man ein Gespann aus einem 40 km/h Schlepper und einen/zwei zugelassenen 40 km/h Anhänger bei Reduzierung der Geschwindigkeit auf 25km/h mit dem Klasse L - Führerschein bewegen??
Auch Deine Frage kann man klar mit "Ja" beantworten, weil die FEV keinen Unterschied zwischen zul. freien und zugelassenen Anhänger macht.

Daraus ergibt sich aber eine neue Frage:
müssen die Anhänger mit einen 25 km/h Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet sein, oder reicht es aus, dass nur die Geschwindigkeit von 25 km/h eingehalten wird.

Dein Einwand ist auch durchaus berechtig und gut
kimba1809 hat geschrieben:Sollte ich deiner Empfehlung folgen und die Hänger mit 25 km/h Schilder kennzeichen verliere ich die Zulassung, denn zugelassen Anhänger benötigen ein 40 km/h Schild.
Ich habe aber hier keine Empfehlung ausgesprochen, sondern nur geschrieben "ich gehe davon aus" und aus dieser Formulierung sollte eigentlich klar, dass ich mir hier nicht sicher bin.

Wie ich zu meiner Vermutung komme kann ich natürlich wiedergeben. Da es in der FEV nicht weiter beschrieben ist, habe ich nach ähnlichen Sachen geschaut.
StVZO hat geschrieben:§41 Bremsen und Unterlegkeile
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
...
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
...
In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mit geführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
...
D.h. ein auflaufgebremster Anhänger mit Bremsen auf allen Räder, muss zugelassen werden, wenn man die 40 km/h voll ausnutzen will. Soweit klar - dann steht in den Papieren auch, dass ein 40 km/h Schild angebracht werden muss.
Will man jetzt zwei davon in einen Zug fahren müssen beide Anhänger mit 25 km/h Schilder gekennzeichnet sein.

Zweiter Grund meiner Mutmaßung
auch beim Unimog 406 werden verschiedene Geschwindigkeitsschilder vorgeschrieben, wenn man spezielle Reifen (z.B. breite Sandreifen) hat oder besondere Anbaugeräte (schwere Schneefräse) mitführt. Das wären z. B. 20, 30 oder 50 km/h Schilder, obwohl die bbH von 78 km/h sonst keine Schild erforder. Dadurch verliert der Unimog auch nicht seine Zulassung, allerdings stehen bei Unimog diese Sache in den Papieren.

Also - sollte bei der Klasse L beim Anhängerbetrieb eine Kennzeichnung (am Anhänger) mit 25 km/h Schilder erforderlich sein, bleiben nur zwei Möglichkeiten, wobei ich nicht sagen kann welche richtig ist.

A) ein Austausch der vorhandenen 40 km/h Schilder gegen 25 km/h ist jederzeit möglich ohne die Zulassung zu verlieren.

B)die verschiedenen Geschwindkeitsschilder müssen in den Fahrzeug-Papieren eingetragen sein (ähnlich wie beim Unimog)

Gruss Unimog 411
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Kugelblitz » So Jul 01, 2012 16:45

jo Kimba hats richtig verstanden!
Zum km/h Schild: ohne kann es unter umständen sogar Punkte geben.
Mit dem 25 als max. Höchstgeschwindigkeit....nen 1-Achser kannste mit der L auch mit 32 km/h bewegen....
Kugelblitz
 
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Unimog 411 » So Jul 01, 2012 17:09

Kugelblitz hat geschrieben:...nen 1-Achser kannste mit der L auch mit 32 km/h bewegen....

Eben nicht!
Die Klasse L macht keinen unterschied mehr zwischen 1-achs, mehr-achs, zul. freien und zugelassene Anhänger. Alle Anhänger dürfen nur mit 25 km/h bewegt werden.

Ausnahme:
Die Klasse L beruht aus der "Besitzstandregelung" der Klasse 5. Auf den Führerschein mit der Schlüsselzahl 174 vermerkt.
Dann dürfen 1-achs Anhänger auch mit mehr als 25 km/h geführt werden.
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon kimba1809 » So Jul 01, 2012 17:54

Unimog 411 hat geschrieben:Also - sollte bei der Klasse L beim Anhängerbetrieb eine Kennzeichnung (am Anhänger) mit 25 km/h Schilder erforderlich sein, bleiben nur zwei Möglichkeiten, wobei ich nicht sagen kann welche richtig ist.

A) ein Austausch der vorhandenen 40 km/h Schilder gegen 25 km/h ist jederzeit möglich ohne die Zulassung zu verlieren.

B)die verschiedenen Geschwindkeitsschilder müssen in den Fahrzeug-Papieren eingetragen sein (ähnlich wie beim Unimog)

Gruss Unimog 411


zu a) was soll der Blödsinn mit dem Schildertausch, hat dann jeder Schlepperfahrer seine eigene km/h Schilder dabei. Je nachdem wer das Gespann bewegt macht dann 40km/h oder 25 km/h Schilder dran. :roll:

zu b) ein Anhänger wird zu einer Geschwindigkeit zugelassen. Beim Unimog ist die Ausrüstung ein Grund für die Veränderung der Geschwindigkeit, nicht der Führerschein des Fahrers.

Auch fehlt mir in deinen Ausführung ein Quellennachweis warum ich mit zwei 40km/h Anhänger bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h nur den L brauche. Ich finde hierzu nichts.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Unimog 411 » So Jul 01, 2012 19:42

kimba1809 hat geschrieben:...
Auch fehlt mir in deinen Ausführung ein Quellennachweis warum ich mit zwei 40km/h Anhänger bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h nur den L brauche. Ich finde hierzu nichts.

Das gibt der Wortlaut der Beschreibung zu Klasse L wieder
FEV hat geschrieben:Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Die Anhänger sind hierbei nicht weiter definiert und bezieht sich somit auf alle möglichen Anhängern, unabhängig von
der Zulassungsart, der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Anhänger und der Achsanzahl.
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Re: Neue Führerscheinverordnung..

Beitragvon Westerwälder » Sa Nov 10, 2012 20:33

Sorry das ich das Thema noch mal hoch hole, aber hat sich das mit dem Schild an dem 40 km/h Anhänger der bei Klasse L nur mit 25 km/h bewegt werden darf jetzt irgendwie geklärt? Ich kann dazu nichts finden.

Konkret: Ich habe einen 40 km/h Schlepper und einen auf 40 km/h zugelassenen Anhänger alles in LoF. Einer meiner Söhne hat nur die Klasse L, der durfte bisher diesen Schlepper nicht fahren, jetzt darf er fahren und mit Anhänger nur max. 25 km/h. Soweit alles klar. Bleibt das 40 Km/h Schild einfach am Anänger wie bisher und es kommt nur auf die tatsächlich gefahrenen 25 km/h an oder muss er das 40 km/h Schild am Anhänger austauschen wenn er fährt?

Ich hoffe es kommt nur auf die tatsächlich gefahrenen km an.

Danke für einen Hinweis wie das jetzt gesetzlich geregelt ist.

Gruß vom Westerwälder
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