Hallo Fendt 106s,
soweit ich das sehe gilt das nur für die Klasse L wenn sie durch Umschreibung eines alten 3er Führerscheins zustande gekommen ist. Bei einem L den man durch B automatisch dazu erwirbt scheint mir das nicht der Fall zu sein. (Da gibts keinen Zusatzvermerk)
Oder übersehe ich hier was?
Viele Grüße
Lukas
